Zu Eurer Info:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
während der vergangenen Monate hat sich die Kommunikation mehr und mehr in den digitalen Raum verlagert und es haben vermehrt digitale Treffen und Meetings stattgefunden.
Das Bundesverwaltungsamt hat in diesem Zusammenhang auf Folgendes hingewiesen: Der Begriff "Webinar" ist nach Informationen des Bundesverwaltungsamts bereits seit geraumer Zeit geschützt und wird aktuell kostenpflichtig abgemahnt. "Webinar" ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt.
Die Nutzung dieser Marke ist im Netz und auch bei Bundesprogrammen weit verbreitet und es wird davon ausgegangen, dass der Markeninhaber aktuell (noch) nicht flächendeckend gegen die Nutzung vorgeht.
Um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, den Begriff besser nicht mehr zu verwenden, insbesondere nicht in öffentlich zugänglichen Texten.
Alternative Begriffe sind: digitales Meeting oder Online-Meeting, digitales Seminar oder Online-Seminar sowie digitale Konferenz oder Online-Konferenz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Danner
Bundesgeschäftsführer
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit
Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V.
Kirchfeldstraße 149, 40215 Düsseldorf
Tel. 0211-31006-49
Fax.0211-31006-48