Feststellungsverfahren Grad der Behinderung (GdB)

  • Hier eine Info der BAG-Selbsthilfe:


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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) oder auf einen Schwerbehindertenausweis ist häufig sehr aufwändig. Grade bei Seltenen Erkrankungen fehlen den SachbearbeiterInnen und GutachterInnen Erfahrungswerte zu möglichen und begleitenden zusätzlichen Funktionsbeeinträchtigen. Die ACHSE e.V. hat daher ein umfangreiches Informationsblatt erstellt, in dem Fragen zum Feststellungsverfahren des GdB und zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises beantwortet werden. Unter anderem befasst sich das Blatt mit folgenden Fragen:



    • Wie und wo stelle ich einen Antrag?
    • Auf welcher Grundlage kann man einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen?
    • Welche Angaben müssen darin unbedingt enthalten sein?
    • Welche Unterlagen benötigt der/die GutachterIn für die Entscheidung?
    • Welche Möglichkeiten hat man, wenn es zu einer Ablehnung oder einer zu niedrigen Einstufung des GdB kommt?
    • Wo kann man sich hinwenden, wenn Unterstützung benötigt wird?



    Die Informationen werden auch im Intranet der BAG SELBSTHILFE unter dem Themenblock „Wissen“ zur Verfügung gestellt.





    Mit freundlichen Grüßen



    Franzisca Hetzer


    Projektleitung Verbandsbetreuung/Monitoring



    BAG SELBSTHILFE


    Bundesarbeitsgemeinschaft


    Selbsthilfe von Menschen mit


    Behinderung, chronischer


    Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.



    Kirchfeldstr. 149


    40215 Düsseldorf



    Tel.: 0211 – 31006 – 35


    Fax: 0211 – 31006 – 48


    Franzisca.Hetzer@bag-selbsthilfe.de

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Hallo,

    ich möchte gerne für meinen Mann einen GdB Antrag stellen, da seine zerebelläre Ataxie nach neuestem MRT Befund progredient ist. Da bei meinem Mann sich die letzten zwei Jahre alles so weit verschlechtert hat, dass sich unser Leben komplett geändert hat, dachte ich es ist nur logisch diesen Antrag zu stellen, um abgesichert zu sein, bzw. bei der Arbeit etwas kürzer treten zu können.

    Nach unsrem Besuch heute bei seinem Hausarzt, meinte dieser aber es wäre besser den Antrag erst nach unserem Termin bei der Spezialataxieambulanz in Tübingen zu stellen, da es ja noch keine Diagnose für meinen Mann gibt. Ist die Kleinhirnatrophie keine Diagnose?
    Mich würde interessieren, ob das so richtig ist oder sollen wir den Antrag doch jetzt schon stellen?

    Für Rückmeldungen von Euch wäre ich sehr dankbar.

  • Ich würde erstmal den Antrag stellen.

    Zum einen denke ich das eine zerebelläre Ataxie als Angabe ausreicht und zum anderen ist nicht unbedingt die Diagnose ausschlaggebend sondern der tatsächliche Gesundheitszustand Deines Mannes. Sonst würden ja Leute ohne genauer oder mit unklarer Diagnose nie einen GdB bekommen. Senioren die Aufrund ihres Alters nicht mehr so fit und leistungsfähig sind bekommen ja auch einen GdB.

    Ich habe auch einen GdB ohne je in Tübingen gewesen zu sein.

    Wichtig ist das Datum der Antragsstellung und nicht unbedingt der Tag wo man den Behindertenausweis in den Händen hält.

    Das Datum der Gültigkeit (steht auf dem Ausweis) ist ausschlaggebend für div. Geldwerte und soziale Vorteile (wichtig im Beruf).

    Vom Antrag bis zum erhalt des Ausweises vergeht auch einige Zeit.

    Solltet ihr mit dem GdB nicht zufrieden sein, könnt ihr ja immer noch eine Änderung beantragen und dann mit dem Ergebnis aus Tübingen winken.


    Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausdrücken können.

    per aspera ad astra

    Einmal editiert, zuletzt von Vogt ()

  • Hallo,

    ich schließe mich der Meinung von Vogt an. Meine (endgültige) Diagnose habe ich auch sehr spät erhalten da meine Erkrankung äußerst selten ist. Dennoch bekam ich aufgrund meiner Beeinträchtigungen einen GdB, der dann später erhöht wurde.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Danke für Eure Antworten.

    Ich denke wir werden es einfach versuchen und den Termin in Tübingen auch schon mitangeben.

    Die Beeinträchtigungen, die mein Mann hat, sind schon auch sehr heftig.
    Nochmals Danke für euer Feedback 🤗

  • bei mir wurde vor 9 jahren die diagnose cerebelläre kleinhirnatrophie gestellt...5 jahre lang war ich jedes jHR BEIM GENTEST,mrt usw.nichts kam weiter dabei raus.ich wurde vertröstet das ja die genpanele immer wieder erneuert werden und von der krankenkassen bezahlt werden.ich bin seid 6jahren berentet mein GDB wurde auf 90 gesetzt...der proffesor sagte schon damals das ermir nicht versprechen könne,das ich eine genauere diagnose erhalte!

    Gruss Doreen:)

  • Ich hatte auch einen Antrag auf GdH 2016 gestellt. Nach knapp einem halben Jahr hatte ich den Ausweis in der Hand. Meine Krankheit

    SCA 1 , wurde erst 2018 festgestellt. Da sich mein mein Zustand ständig verschlechtert bin ich mittlerweile bei bei GdH 100 und

    G ,B ,aG ,H angelangt. Und die letzte Neufeststellung von 80 zu 100 hat nur 5 Wochen gedauert. Also wenn die Möglichkeit hast stelle den Antrag auf GdH .

    Volkmar

  • Heute kam ein Brief vom Amt, dass mit dem Antrag abgewartet wird, bis der Termin in Tübingen stattgefunden hat. Tja, dann hoffe ich mal auf März, dass die Krankheit auch noch einen Namen bekommt.
    Es ist anscheinend nicht wichtig, wie es dem Betroffenen geht, sondern nur was auf einem Papier steht.

    Das soll mal einer verstehen. Der Zustand von meinem Mann wird gefühlt auch von Woche zu Woche schlechter. Aber na ja, was soll‘s, dann heisst es jetzt nochmal Geduld haben.😒

    • Offizieller Beitrag

    Den Zustand deines Mannes wird der GdB vermutlich nicht aendern. Ja, die Aemter sind sehr unpersoenlich was das angeht. Kein Vorteil ohne Nachteil...

    Dennoch sollte der GdB dann rueckwirkend ab Antragszeitpunkt gelten. Ob und wie dir das nutzen kann, kann ich dir nicht sagen. An der Zookasse eher nicht ;) Ruhig Blut :)

  • Hier nun ein Update zum Antrag auf GdB von meinem Mann.

    Nach der Diagnose MSA-c in Tübingen und sofortigem Weiterleiten des Befundes an das Amt, hat es trotzdem bis Anfang Mai gedauert, bis der Antrag auf GDB bearbeitet und uns zugesandt wurde.

    Und das erstaunlicher Weise genau einen Tag später, als ich mal höflich per Mail nachgefragt habe.

    Sehr seltsam, Tja was soll ich sagen, es ist GdB 50 mit G geworden. Nicht das was ich erhofft habe, aber wie ich ja schon erfahren durfte, geht es ja fast allen so.

    Mein Mann kann inzwischen nur noch in der Wohnung allein laufen, der Treppenlift ist auch schon in Arbeit. Sobald wir vor die Tür gehen, kann er ohne meine Hilfe nicht mehr gehen, ich muss ihn dann fest an die Hand nehmen und wenn er irgendwo stehen bleibt muss er sich gleich festhalten. Es wird Zeit, dass er Hilfsmittel akzeptiert. Das erhoffe ich mir nach der Reha, die im Juni beginnt.

    Soll ich Widerspruch einlegen? Oder denkt ihr der Grad ist so ok und erst einmal abwarten.

    Hätte ja schon gern das aG gehabt, weil er ja nicht mehr weit gehen kann.

  • Ich würde Widerspruch einlegen.

    aG wird wohl nicht dabei herauskommen,aber ein B ist ja auch nicht zu verachten.

    Damit könntet ihr kostenlos den Regio nutzen und die eine oder andere Eintrittskarte oder Konzertkarte ist für die Begleitperson umsonst oder reduziert.

    Mach geltend,daß dein Mann immer eine Begleitperson braucht.

  • Mein Mann hat seinerzeit erst Widerspruch eingelegt. Als dieser auch abgelehnt wurde, hat er sich auf Anraten des VdK gegen eine Klage entschieden. Stattdessen hat er etwas gewartet und dann einen Verschlechterungsantrag gestellt.


    Aktuell hat er 80, G und B, aber kein aG...trotz Widerspruch. Für das B hat geholfen, dass ich zum Gutachter mitgegangen bin.

  • Das einzige, was hilft, ist ein Maximum an Penetranz. Ich habe damals schon in den Widerspruch geschrieben, ich würde einen Gynäkologen als Gutachter nicht akzeptieren. Das war dann auch ein, gefühlt, erfahrener Neurologe. Der hat mir das B sofort genehmigt. Das aG konnte er dem Amtsleiter nur empfehlen. Ich habe deshalb darauf hingewiesen, dass jede Untersuchung, auch bei wissenschaftlichen Studien, Verschlimmerung bestätigen und somit etwa mit 3 Verschlimmerungsanträgen jährlich zu rechnen sei. Vermutlich hat dies, mit einem Blick in meine Akte zum aG geführt. Schlimm genug, wenn dem so ist.:wall:

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Mein Mann kann inzwischen nur noch in der Wohnung allein laufen, der Treppenlift ist auch schon in Arbeit.

    Da würde ich auch das Merkzeichen "aG" für gerechtfertigt halten.

    Ein paar Schritte darf man auch bei aG laufen können - ich glaube bei ca. 50 bis 80 Metern ist die Grenze (je nach Richter und Gericht). D. h. wer bei weniger als 50 Metern eine Pause machen muss, dem steht aG zu.

    Aber bitte nagelt mich nicht fest. Die Gerichtsurteile, die ich bisher dazu gesehen habe, sind sehr unterschiedlich. Jeder Richter hat da wohl eine andere Meinung.

  • Wie mein Vorredner schon sagte, nervende Verschlimmerungsanträge führen wahrscheinlich irgendwann zum aG (meine Erfahrung....) aber ich nutze inzwischen auch einen Rollstuhl.

    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hey Anschi,


    das sind ja gemischte Neuigkeiten.

    Tatsaechlich wuerde ich mit dem Antrag noch bis zur Reha warten. IdR. haben die da einen Sozialdienst, der diesen Fragen nachgehen sollte. Dies sollte man zu Beginn der Reha beim Aufnahmegespaech direkt mit angeben. Das sollte dir die Arbeit ersparen.


    Deinen Worten zufolge klingt der Helfer auf Rollen mittlerweile unausweichbar. Dies sollte/koennte auch ein Thema in der Reha werden. Auch ich habe eines, mit der Verordnung (Rolli) konnte ich mir dann ohne Zank das aG 'abholen'. Wie, wieoft und wo man das Hilfsmittel nutzt ist ja jedem selber ueberlassen.


    Viel Kraft & Erfolg!

  • Deinen Worten zufolge klingt der Helfer auf Rollen mittlerweile unausweichbar. Dies sollte/koennte auch ein Thema in der Reha werden. Auch ich habe eines, mit der Verordnung (Rolli) konnte ich mir dann ohne Zank das aG 'abholen'. Wie, wieoft und wo man das Hilfsmittel nutzt ist ja jedem selber ueberlassen.

    Anschi bei mir war es auch so, dass ich das "ag" bekam, nachdem der :Rollstuhl: als notwendig anerkannt wurde.

    dein mann sollte die reha abwarten und sich dort beraten lassen.

    Schöne Grüße, Lori :)






  • Wenn du nur das aG haben möchtest,würde ich die Reha abwarten,da bekommst du Unterstützung.

    Nur ein Rezept vom Neurologen für einen Rollstuhl bringt nichts,hab ich damals auch versucht.