Feststellungsverfahren Grad der Behinderung (GdB)

  • Nur ein Rezept vom Neurologen für einen Rollstuhl bringt nichts,hab ich damals auch versucht.

    Nö, der :Rollstuhl: darf nicht nur auf dem Rezept stehen, sondern bei Dir zuhause (bewilligt durch die Pflegekasse). :Hihi:

    Meine Erfahrung im Laufe der Jahre: Jeder Fall liegt anders.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Mit Hilfe von dem Behinderten Beauftragen der Firma meines Mannes haben wir nun Widerspruch eingereicht. Auch wenn mir der schei…. Papierkram langsam auf die Nerven geht.

    Mein Mann ist nun in Reha und gleich beim Erstgespräch mit der Ärztin meinte diese, dass nur 50 % und G viel zu wenig ist als GdB. Sie meinte 70—80 % und ganz klar ein aG.

    Ich bin fast erleichtert, weil manchmal denke ich, lass es einfach und kämpfe nicht weiter gegen die Windmühlen. Somit wird wohl nach der Reha hoffentlich der Widerspruch auch das berechtigte Ergebnis bringen.

  • Glück auf Anschi


    Ohne den Gesundheitszustandes Deines Mannes zu kennen, scheinen mir die Merkzeichen H (Hilflos) und B (Begleitperson) noch angebracht zu sein.


    Jens

    per aspera ad astra

  • Ja B auf jeden Fall, ohne Begleitung geht es einfach nicht mehr.

    H denke ich ist vielleicht noch nicht angebracht🤔

  • Ja B auf jeden Fall, ohne Begleitung geht es einfach nicht mehr.

    H denke ich ist vielleicht noch nicht angebracht🤔

    Anschi Im Grunde ist das doch auch irgendwie positiv zu sehen, wenn Du meinst, dass das Merkzeichen H noch nicht angebracht ist.

    Es ist ja auch schwer durchzusetzen.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Endlich Antwort vom Amt, wegen unseres Widerspruchs beim Schwerbehindertenausweis.

    Was soll ich sagen…. natürlich wieder mal sehr enttäuschend.

    Trotz Attest/Beschreibung vom Arzt und Bilder von meinem Mann im E-Rolli hat das Amt

    Ihm das Merkzeichen aG wieder verweigert. Ohne Rolli geht mein Mann nicht mehr vor die Türe, er kann nur noch zuhause ein paar wenige Schritte mit festhalten oder Rollator gehen.

    Das Amt bezieht sich auf den bescheidenen Abschlussbericht von der Reha im Juni. In dem Sachen stehen, welche einfach nicht der Realität entsprechen (300 m mit Rollator laufen, wäre wie wenn ich nen Marathon laufe😳)

    Vor seine Reha konnte er noch unsere Treppe alleine einigermaßen bewältigen, nach den 4 Wochen ging das nicht mehr, ich muss ihn bei jedem Gang immer unterstützen und begleiten (Leider warten wir nun schon 9 Wochen auf den Treppenlift… versprochen waren drei Wochen 😖)

    Draußen laufen geht auch gar nicht mehr ohne Hilfsmittel, er rollt nun mit seinem E-Rolli und der gibt uns unglaublich viel Lebensqualität zurück. Wir können endlich wieder zusammen draußen eine Runde drehen.

    Das Amt hat nur eingesehen, dass es ohne B bei uns nicht mehr geht, wenigstens etwas.

    Wobei mein Mann ja nicht wirklich mehr am Leben teilnehmen möchte, wir also nur noch ein bisschen mit dem E-Rolli von zuhause aus unterwegs sind, dazu braucht man kein B, das geht auch so.

    Mir wäre viel wichtiger das aG, weil ich die letzen drei Monaten gelernt habe, wie schwierig es ist, wenn man mit dem Auto nicht passend parken kann. Es würde mir und somit auch meinem Mann so viel erleichtern. Nun heißt es wieder kämpfen und den nächsten Schritt machen.

    Mir geht langsam die Kraft aus, werde wohl unseren Rechtsschutz mit ins Boot nehmen.

  • Endlich Antwort vom Amt, wegen unseres Widerspruchs beim Schwerbehindertenausweis.

    Eine Antwort oder einen Klagefähigen Bescheid? Mit letzterem kannst du dich ans Sozialgericht wenden. Frist aus der Rechtsbelehrung des Bescheides beachten :!:

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Teil-Abhilfebescheid heißt, dass nur in einem Teil dem Antrag stattgegeben wird. Der dürfte dann ohne eine Rechtsbehelfslehrung sein, weil man einem Teil des Antrages stattgegben hat.


    Es muss dann noch ein weiterer Bescheid kommen, in dem dann der Teil, dem man nicht stattgibt, abgelehnt wird.

    In diesem 2. Bescheid muss dann aber eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen, die darauf hinweist, dass man Klage einreichen kann.

    Das wäre dann der "klagefähige" Bescheid.

  • Ok danke.

    Ich werde es mir morgen nochmal genau ansehen. Habe aber trotzdem vor mir Hilfe von einem Rechtsanwalt zu holen, weil mir inzwischen einfach die Kraft fehlt, allein weiterzukämpfen.

  • Liebe Lori,sorrry bitte mein Mann ist inzwischen verstorben! Ja es ist so, daß ich m it Rollstuhl und Auto nirgendwo parken konnte.


    Ich bzw. wir nahmen uns damals einen An walt und er hat es geschafft einen Schwerbeschädigtenausweis den wir immer mein


    Sohn und ich im Auto mitführen.


    liebe Grüsse von Carmen

  • liebe Carmen,

    zum tod deines mannes mein herzliches mitgefühl.

    sorry für die frage, der schwerbehindertenausweis inkl. des parkausweises gilt aber für dich?

    Schöne Grüße, Lori :)






    Einmal editiert, zuletzt von Lori_Ma () aus folgendem Grund: rechtschreibung

  • hallo carmen, wenn schon bitte "liebeR lori", guck bitte mal in mein profil.

    ich fragte mich nur, warum du deinen verstorbenen mann erwähntest. hier sind viele angehörige, auch witwer und witwen, die posten.

    Schöne Grüße, Lori :)






  • carlo2404 Liebe Carmen,

    ich las erst jetzt, dass Dein Mann (wohl bereits im Juni) verstorben ist.

    Das tut mir sehr, sehr leid.


    Mitfühlende Grüße :Trösten:

    Maria

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)