Entlastungsleistungen

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Pflegegraden stehen den Bedürftigen sogenannte Entlastungshilfen zu.

    https://www.verbraucherzentral…ngen-nutzen-koennen-13449

    Wir setzen diese ein für Hilfen im Haushalt. In den letzten Jahren hat der Pflegedienst immer mit der KK selbst abgerechnet, Nun wurden wir informiert, dass wir zukünftig die Abrechnung selbst übernehmen müssen. Hat jemand Erfahrung damit?

  • majofrajo

    Hat den Titel des Themas von „Entlastungsleistunge“ zu „Entlastungsleistungen“ geändert.
  • Der Pflegedienst schickt mir die Rechnung zu,der Betrag wird von meinem Konto abgebucht.

    Die Rechnung reiche ich bei der KK ein.Die KK leitet sie weiter an die Pflegekasse.

    Der Betrag wird von der Pflegekasse erstattet.

    Das ganze geht recht zügig.

    Einmal editiert, zuletzt von sese ()

  • Der Pflegedienst schickt mir die Rechnung zu,der Betrag wird von meinem Konto abgebucht.

    Die Rechnung reiche ich bei der KK ein.Die KK leitet sie weiter an die Pflegekasse.

    Der Betrag wird von der Pflegekasse erstattet.

    Das ganze geht recht zügig.

    Dieser Weg sichert Arbeitsplätze :sarkastisch:

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • O.K., ich sage auch mal was, auch wenn es evt. schon bekannt ist, dazu.


    Ich wohnte im Nebenhaus meiner Mutter ( Ataxie mit Pflegegrad ). Ich war als Pflegekraft offiziell der Ansprechpartner für alles. Wenn ich in den Urlaub gefahren bin, dann haben wir die "Aushilfspflege" durch die Putzfrau ( eine gute Bekannte ) meiner Mutter ableisten lassen :Applaus:. Wir mussten eine offizielle Rechnung für x Stunden für die "Bekannte" einreichen und bekamen den entsprechenden vorgegebenen Betrag erstattet.


    ( Wie man das gestaltet, ist ja jedem selbst überlassen :Hihi: )


    Also alles kein Problem. ( Schön,. wenn man jemanden dafür hat. )

  • @Rentner:

    Ging es bei Euch um diese sog. "Entlastungsleistungen" von 125 Euro pro Monat?


    Denn ich kenne es nur so, dass man nur für die Putzfrauen, die ein Pflegedienst beschäftigt, diese Leistungen sich erstatten lassen kann. Absurd finde ich, dass ein PFLEGE-Dienst Putzfrauen haben muss wegen dieser Leistungen (!).


    Der springende Punkt ist, dass man bei einem Pflegedienst einen Stundenlohn von mehr als 36 Euro für eine Putzfrau bezahlt und die 125 Euro pro Monat dann nur für etwas mehr als 3 Stunden nur reichen.

    Würde man nämlich eine "normale" Putzfrau selbst beschäftigen, so könnte man mit 125 Euro je nach Stundenlohn rd. 8 Stunden Putzleistungen finanzieren.

  • Hallo Herr / Frau ??? Mina aus ??,


    hier geht es nicht um die Putzfrau! Zufällig hat eine Bekannte von meiner Mutter, welche auch bei ihr Putzt, die Betreuung während meines Urlaubs übernommen. ( wie schon gesagt: offiziell ! ) Ich, als Sohn, war offiziell bei der Kasse als Betreuer eingeschrieben.


    Später wurde die Betreuungsleistung der Bekannten abgerechnet.


    siehe auch: https://www.handelsblatt.com/f…-VdbFXHKdiScAjDANf69C-ap1


    Gruss Kai

  • Hallo Kai,


    dann ging es bei Dir wohl um Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege?

    Da sind die Voraussetzungen anders.


    Bei den oben in Beitrag 1 gemeinten Entlastungsleistungen, die mit 125 Euro bezuschusst werden, darf man nur einen Pflegedienst einsetzen, auch wenn es um reine Putzhilfen geht. Aushilfen wie Freunde oder Nachbarn dürfen da nicht eingesetzt werden (zumindest nicht nach dem Gesetzeswortlaut).

  • :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Hi zusammen, die Bestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zumindestens waren sie das vor ein paar Jahren noch. In NRW z.B. musste man "nur" einen Pflegekurs oder ähnliche berufliche Fähigkeiten gegenüber der Kasse nachweisen, um als Entlastungshilfe eingesetzt werden zu können.

    Dazu gibt es hier im Forum schon einige Beiträge.

  • In HH ist es ebenso, ein Pflegekurs z.B. reicht aus.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Pflegekurse:
    Wie lange dauert so ein Kurs?

    Kennt sich damit jemand hier etwas aus?


    Ich stelle es mir problematisch vor, wenn ich eine private Putzhilfe gefunden hätte und von ihr noch verlange, dass sie einen Pflegekurs besucht, damit ich die Entlastungsleistungen bekomme, wenn sie bei mir putzt.


    Ich weiß nicht, ob eine Putzfrau sich auf so etwas überhaupt einlassen würde. Sie hat sicher genug Auswahl an Arbeigebern, die das nicht von ihr verlangen.

  • Mina


    Hey, verkompliziere es doch bitte nicht. :Versoehnung: Nix mit Pflegekurs!!! Ja, natürlich kommt es auch auf den Pflegegrad der Person an. Und dann muss man evt. ja auch einen / eine Fachperson haben. Brauchten wir nich.


    Bei uns war es zufällig die Haushaltshilfe, welch auch privat bezahlt wurde! Man hätte ( glaube ich ) auch "Sonstwen" als Ersatzpflege nennen können, nur nicht aus der Fam.. Evt. sind die Bestimmungen jetzt ja anders. Wir wohnen in SH.

  • Pflegekurse:
    Wie lange dauert so ein Kurs?

    Mina


    Nach Auskunft meiner Pflegeberaterin im letzten Jahr bei ihrem letzten Besuch dauert so ein Kursus max. einen Tag.

    Ich wollte das aber meiner Hilfe dennoch nicht zumuten.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • @Kai:

    Wir reden hier von unterschiedlichen Leistungsangeboten.


    Ich habe derzeit nur Pflegegrad 1 und bekomme daher keine Verhinderungs-oder Kurzpflegeleistungen (obwohl ich für die Grundpflege Hilfen benötige).

    Ich bekomme nur den Entlastungsbetrag von 125 Euro mtl. für z. B. hauswirtschaftliche Leistungen.

    Bei dem Entlastungsbetrag sind aber die gesetzlichen Voraussetzungen so, dass man einen Pflegedienst benötigt, der diese Leistungen erbringt.


    Ohne Pflegedienst bekäme man sie nur, wenn man, wie es Maria oben andeutete, die selbst gefundene Putzfrau auf einen Pflegekurs schickt.

    Diese Möglichkeit hatte mir eine Pflegeberatung auch mal genannt.

    Nur:
    Finde mal eine -fremde- Putzfrau, die so einen Pflegekurs besuchen will.

    Das wäre vermutlich nur dann eine Lösung, wenn man in der Familie oder im Freundeskreis jemanden hat, der dazu bereit ist.

    Das aber ist bei mir bis jetzt nicht der Fall.

    • Offizieller Beitrag

    Da wir nicht wissen, in welchem Bundesland Mina wohnt, ist es alles Spekulation. Mein Pflegekurs ging z.B. über mehrere Wochen jeweils ein paar Stunden in der Woche. Den habe ich gemeinsam mit einer Nachbarin gemacht, die dann auch als Entlastungspflege eingesetzt werden konnte.

    Ein paar Jahre vorher hatten wir eine Hilfe beim Putzen, die eine medizinische, fachliche Ausbildung hatte und daher anerkannt wurde.

    Die Regelungen sind aber eben von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, und dann auch noch von Pflegekasse zu Pflegekasse.

  • Ich wohne in Baden-Württemberg.

    Aber die Vorschriften im SGB gelten in allen Bundesländern gleichermaßen, so dass es keine Unterschiede in den einzelnen Ländern geben dürfte.

    Mein Pflegekurs ging z.B. über mehrere Wochen jeweils ein paar Stunden in der Woche.

    Das könnte man einer fremden Putzkraft nie zumuten.

    Die soll ja nur putzen können und für die wäre eine Ausbildung im Pflegebereich verschwendete Zeit. In dieser Zeit könnte sie anderweitig Putzen gehen und würde was verdienen. Und dass ich die Stunden für den Pflegekurs bezahle, rechnet sich vermutlich nicht.

    Also muss ich weiterhin die Putzfrau vom Pflegedienst für mehr als 36 Euro die Stunde nehmen.

    Andere Möglichkeiten sehe ich derzeit nicht.

  • Die soll ja nur putzen können und für die wäre eine Ausbildung im Pflegebereich verschwendete Zeit.

    Ok, zwar off Topic ... aber bei mir waren in 16 Jahren bestimmt zig. Reinigungskräfte, wovon so einige, auch Ältere, den Sprung in die Pflege oder als Betreuungskraft wagten, weil sie es als neue Chance sahen ... ;)

    Liebe Grüße von Manu


    Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert.

    Gichin Funakoshi

  • Mein Pflegekurs ging z.B. über mehrere Wochen jeweils ein paar Stunden in der Woche.

    Nun weiß ich nicht, ob meine Pflegeberaterin mir eine falsche Auskunft gegeben hat, jedenfall sagt sie mir, dass so ein Kursus nur einen Tag dauern soll.:rolleyes:

    Immerhin brauche ich meine Hilfe lediglich zum Putzen.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




    • Offizieller Beitrag

    Meine Quelle ist für NRW diese hier.

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…u=1&sg=0&keyword=anf%F6vo

    Beim Googeln habe ich für BW ähnliches gefunden, allerdings bezahlt dort nicht die Pflegekasse.

    Meine Pflegekurse waren kostenlos und hatten verschiedene Themen, unter anderem das Thema Demenz, was damals die Grundvoraussetzung war, um die Anerkennung zu bekommen.

    Durch Corona wurde die oben verlinkte Verordnung Anfang diesen Jahres noch einmal erweitert im Bereich der Tätigkeitsfelder und der Fristen.