Entlastungsleistungen

  • Humpty Dumpty

    Aus der von Dir verlinkten Verordnung geht hervor, dass Einzelpersonen auch Entlastungsleistungen anbieten können, wenn sie einen Pflegekurs absolviert haben.

    Ich frage mich, wieso man dabei von einer "ehrenamtlichen" Tätigkeit ausgeht? Soll das heißen, dass diese Leute umsonst arbeiten sollen? Wäre dann aber sehr wirklichkeitsfremd.

    So ganz verstehe ich nicht den Inhalt dieser Verordnung:

    § 10 Abs. 2 zum Beispiel. Da ist die Rede von Anerkennungen von Einzelkräften durch das zuständige Ministerium (!).

    Wenn ich das einer Putzfrau erklären müsste, würde die sicher das Weite suchen.


    Die Hürden sind offenbar übertrieben hoch gestellt, wenn es um Hilfen für Behinderte geht.

    Da wird man dann doch lieber früher oder später "Messie" ...

  • Geh doch einfach den umgekehrten Weg, such jemanden der betreut, vielleicht putzt der ja auch.

    Super ! ( Hätte ich nur das Wort: Putzfrau nicht erwähnt. )

  • Geh doch einfach den umgekehrten Weg, such jemanden der betreut, vielleicht putzt der ja auch.

    Ich habe doch nur Pflegegrad 1 und bekomme nur die 125 Euro Entlastungsleistungen. Diese würde ich gern optimal, d. h. nicht verschwenderisch nutzen dürfen.

    Eine Betreuung kann ich mir also nicht leisten und ich benötige auch keine.


    Wenn ich aber für mehr als 36 Euro pro Stunde eine Putzhilfe von einer Nachbarschaftshilfe von den 125 Euro mtl. bezahle, meine ich, dass das bereits "Verschwendung" ist, weil ich für eine private Putzhilfe (im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) sicher keine 36 Euro pro Stunde zahlen würde.

    Wenn aber unser lieber Staat es zulässt, dass fürs Putzen so hohe Stundensätze abgerechnet werden dürfen, ist m. E. etwas nicht in Ordnung in diesem Staat.


    Bevor es diese Entlastungsleistungen gab, haben meine Eltern eine Putzhilfe von derselben Nachbarschaftshilfe gehabt. Das war 2010. Damals zahlten sie pro Stunde ca. 12 Euro.

    Wir haben zwar jetzt das Jahr 2020 und die Stundensätze sind sicher etwas angestiegen, aber dieser Stundensatz von mehr als 36 Euro ist nur möglich, weil diese Neuregelung der Entlastungsleistungen ab 1. 1. 2017 dies offenbar zulässt.

    D. h. mit dieser Einführung der Entlastungsleistungen seit 2017 dürfen diese nun so hohe Sätze abrechnen.

    Ich sehe ja noch ein, wenn der Satz etwas höher ist, als das, was man als Privatperson an eine geringfügig Beschäftigte selbst bezahlt, weil auch der Verwaltungsapparat der Pflegedienste finanziert werden muss.

    Aber würde eine "Deckelung" der Stundensätze auf z. B. 20 bis 22 Euro pro Stunde da nicht sinnvoll sein?

    Denn die Putzhilfen bekommen von den Pflegediensten deutlich weniger als 20 Euro die Stunde. Ich meine, die eine Putzhilfe der Nachbarschaftshilfe sagte mir, sie bekäme ca. 14 oder 16 Euro pro Stunde.

    Die Differenz zu den 36 Euro (also mehr als 20 Euro pro Stunde) geht also an den Pflegedienst ( bzw. Nachbarschaftshilfe).


    Das ist m. E. nicht in Ordnung.

  • Ok, zwar off Topic ... aber bei mir waren in 16 Jahren bestimmt zig. Reinigungskräfte, wovon so einige, auch Ältere, den Sprung in die Pflege oder als Betreuungskraft wagten, weil sie es als neue Chance sahen ..

    Was macht eigentlich eine "Betreuungskraft", wenn man noch nicht dement und erwachsen ist?

    Ich lese das Wort "Betreuung" immer wieder hier und weiß im Grunde nicht wirklich, was darunter fällt.

  • Mach doch mal selbst einen Kurs mit. Der kann nicht schaden. :)

    Ich merke, Du findest meine Probleme lustig ...

    Pflegekurs ?

    Ich kann u. a. nicht sicher stehen und nur wenig gehen und habe daher einen Haushalt, der nach Reinigung "schreit".

    Ich habe auch sonst einigen Hilfebedarf für andere Dinge des tgl. Lebens.

    Davon abgesehen, bin ich hochgradiger Risikopatient, so dass ich Kontakte vermeide, wo immer es geht.

    Bei dieser Sachlage ist ein Pflegekurs für mich selbst, ganz sicher das Letzte, woran ich denken würde.

    • Offizieller Beitrag

    Die Entlastungshilfe kann nach Aussage meiner Pflegekasse auch nur der Pflegedienst bekommen. Das sehe ich wie Mina...

    Unser Hilfe bügelt. Die 125€ schluckt der Verwaltungsapparat - die "Arbeitenden" bekommen oft nur den Mindestlohn.

    @ Mina: Ruf doch mal deine Pflegekasse an. Stell einen Antrag auf Verschlechterung, wenn der Hilfsaufwand nicht abgedeckt ist.

    Dann hättest du wenigsten zusätzlich die Verhinderungspflege zum Kalkulieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ich merke, Du findest meine Probleme lustig ...

    Pflegekurs ?

    Das war nicht lustig gemeint. Dein Informationsbedarf schien mir aber so groß, dass ich auf diese Idee kam. Welchen Grad deine Einschränkung hat, habe ich dabei nicht berücksichtigt.
    Vielleicht wäre eine kostenfreie Pflegeberatung von einer unabhängigen Stelle das richtige. Vielleicht wird so etwas in der Kommune angeboten. Die kommen, zumindest bei uns, im Bedarfsfall auch ins Haus.

    Die habe immer gute Tipps, auch in Bezug auf Verschlechterungsanträge.

    Humpty Dumpty sat on a wall, Humpty Dumpty had a great fall.
    All the King's horses and all the King's men, couldn't put Humpty together again.

  • Mina


    Bei mir kommt die Pflegeberatung wg. Corona erst im nächsten Jahr wieder (das Pflegegeld wird aber unabhängig davon weitergezahlt), telefonisch würden sie aber jederzeit Auskunft geben.

    Es gibt aber auch Pflegestützpunkte bei denen man sich beraten lassen kann. Du müsstest vielleicht mal googeln ob es bei Dir so etwas gibt.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Was macht eigentlich eine "Betreuungskraft", wenn man noch nicht dement und erwachsen ist?

    Ich lese das Wort "Betreuung" immer wieder hier und weiß im Grunde nicht wirklich, was darunter fällt

    Ursprünglich waren die 125.-€ mal als Betreuungsleistungen gedacht um auch pflegende Angehöre mal für ein paar Stunden zu entlasten. D.H. jemand ist dann da und macht etwas mit dem Menschen der den Pflege bzw. Betreuungsbedarf hat, wie basteln, lesen, zusammen spazieren gehen etc. Und die Angehörigen können dann auch mal verschnaufen.


    Dementsprechend war auch der Satz höher angerechnet, weil die Leute ja auch eine gewisse Kompetenz und Schulung brauchen um mit vielfältig eingeschränkten Menschen auch angemessen umgehen zu können.


    Der Bedarf aber hat sich zunehmend auf´s "putzen" beschränkt. Grade die Pflegegrad 1 Leute haben da den größten Bedarf, da sie ja sonst noch relativ wenig Unterstützung im Alltag benötigen.


    Klar, die Rechnung passt nun nicht mehr und nun geht das typische (deutsche) Meckern los wie sehr die Pflegedienste ja nun daran verdienen würden. Ok, können wir so stehen lassen.


    Andersrum sind nun viele gute Betreuungskräfte damit konfrontiert, "nur" als Reinigungskraft zu arbeiten, weil das Ganze so schwammig und fließend geworden ist. Davon ab, braucht eine Reinigungskraft auch ein gewisses Händchen, sie arbeitet ja für oder auch mit eingeschränkten Menschen aller Art.


    Oft wird sie zur einzigen Ansprechpartnerin und muss oder sollte auch ein wenig mit drauf achten, wenn sich jemand verändert. Das muß nicht nur demenziell sein, es gibt noch zig. andere Arten von Wesensveränderungen die einen Menschen betreffen können.


    Klar, früher war alles besser (hehe) aber heute gibt es nur noch wenige funktionierende Nachbarschaften oder Gemeinden.

    Liebe Grüße von Manu


    Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert.

    Gichin Funakoshi

  • Stell einen Antrag auf Verschlechterung, wenn der Hilfsaufwand nicht abgedeckt ist.

    Dann hättest du wenigsten zusätzlich die Verhinderungspflege zum Kalkulieren.

    Du meinst sicher "Antrag auf VERBESSERUNG" ?

    Denn da bin ich gerade dabei, eine Höherstufung zu bekommen.

    Ursprünglich waren die 125.-€ mal als Betreuungsleistungen gedacht um auch pflegende Angehöre mal für ein paar Stunden zu entlasten. D.H. jemand ist dann da und macht etwas mit dem Menschen der den Pflege bzw. Betreuungsbedarf hat, wie basteln, lesen, zusammen spazieren gehen etc. Und die Angehörigen können dann auch mal verschnaufen.

    War das nicht bei der früheren Pflege-STUFE so ?

    Es ist in der Tat so, dass man mit Pflegegrad 1 am ehesten Putzleistungen benötigt. Denn bei immer geringerer Beweglichkeit hat man hier den größten Bedarf.

    Für basteln, lesen, spazieren gehen hat man bei Pflegegrad 1 keine Zeit. Denn bei einem Stundensatz von über 36 Euro sind die 125 Euro mtl. schnell weg und mit der eingeschränkten Beweglichkeit tut man sich schwer, alles sauber zu halten.

    Ich denke, Freizeitvergnügungen werden erst bei Pflegegrad 2 wieder denkbar sein, weil man bei Pflegegrad 2 viel mehr Leistungen und damit auch Entlastungen bekommt und dann mehr Zeit für sich haben könnte.


    Pflegeberatungen werde ich ggf. in Anspruch nehmen. Bin dabei auch telefonisch mich beraten zu lassen.

    Wenn ich den Pflegegrad 2 nicht bekommen sollte, gehe ich zu einer freiberuflichen Pflegeberatung (und ggf. zum Anwalt), weil ich dann den Widerspruch durchbekommen muss.


    @alle:

    Danke noch für die Tipps.


    Gruß

    Mina

  • Ich denke, Freizeitvergnügungen werden erst bei Pflegegrad 2 wieder denkbar sein, weil man bei Pflegegrad 2 viel mehr Leistungen und damit auch Entlastungen bekommt und dann mehr Zeit für sich haben könnte.

    Naja, wenn man eine/n Partner/in oder überhaupt gute Leute die mit anpacken und sich um alles mitkümmern, dann hat man vielleicht, aber nur vielleicht etwas mehr Zeit für Auszeiten.


    Ich lebe mit Pflegegrad 3 alleine in meiner eigenen Wohnung, eine Höherstufung heißt nicht automatisch, das nun der Pflegedienst auch mehr übernimmt. Der kommt auch dann nur zweimal oder dreimal (je nachdem was man an pflegerischer Unterstützung braucht) zu einem reingerauscht und ist schneller weg als man denken kann.


    Leider werden ja auch die Einschränkungen immer größer und man braucht für vieles immer mehr Zeit.


    Bau Dir daher so früh wie nur möglich ein soziales Netz auf und alles Gute für Deine weiteren Recherchen. Guck auch mal in Richtung: Unabhängige Teilhabeberatung.


    Das hört sich alles megakompliziert an, aber vielleicht wäre für Dich sogar ein persönliches Budget eine Option. Also die Finanzierung einer ganz persönlichen Assistenz die dir dann wirklich einiges abnehmen könnte ...


    Gutes Gelingen bei Allem


    LG von Manu

    Liebe Grüße von Manu


    Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert.

    Gichin Funakoshi

  • Du meinst sicher "Antrag auf VERBESSERUNG"


    Mina


    Im Schwerbehindertenrecht heißt es Verschlimmerungs- oder Verschlechterungsantrag, da es Deinen Gesundheitszustand betrifft.


    Viel Erfolg ;)

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Bau Dir daher so früh wie nur möglich ein soziales Netz auf und alles Gute für Deine weiteren Recherchen. Guck auch mal in Richtung: Unabhängige Teilhabeberatung.

    Danke für die Tipps.

    Das mit dem sozialen Netz ist prinzipiell eine gute Idee.

    Wegen Corona muss man als Risikopatient aber alle nicht überlebenswichtigen Kontakte meiden.

    Aber es wäre auch ohne Corona schwer, als älterere Mensch noch Kontakte zu Menschen in gleicher Situation zu finden. Denn gesunde Menschen wollen mit Behinderten oder Kranken nichts zu tun haben, wie ich immer wieder festgestellt habe.


    Teilhabe-Beratung:

    Ich werde in den Beratungsstellen mal anrufen.

    Denn ich vermute, dass diese Regelungen bei Beamten nicht gelten.

    Ich hatte schon mal versucht, zu klären, ob ich als frühere Beamtin Anspruch auf ein persönliches Budget denn hätte und habe damals keine Stelle gefunden, die für Beamte ( bzw Pensionäre) dafür zuständig wäre.

    Vielleicht liegt es am Beamtenrecht und den Vorschriften dazu ... z. B. diese sog Fürsorgepflichten, die der Staat gegenüber Beamten laut Grundgesetz hat.

    Nur frage ich mich, wo kann ich diese Fürsorgepflichten denn einfordern und wie sehen diese aus?

    Schon beim VDK wird man als Beamtin abgewiesen (trotzdem ich dort seit rd. 15 Jahren Mitglied bin). Der VDK berät keine Beamten, sagte man mir.



    Gruß

    Mina

  • Beamte im Ruhestand haben bis an ihr Lebensende einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheits- und Pflegefall im Rahmen der Bestimmungen nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Beamte im Ruhestand haben bis an ihr Lebensende einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheits- und Pflegefall im Rahmen der Bestimmungen nach dem jeweiligen Landesrecht.

    Die Beihilfevorschriften kenne ich einigermaßen gut.


    Die Beihilfe regelt aber nicht jeden Lebensbereich.

    Unter dem Begriff "Teilhabe" ist mehr als nur die Beihilfe im Krankheits-, Pflegefall zu verstehen.

    Teilhabe regelt meines Wissens ALLE Lebensbereiche.

    Zumindest sehen dies die Vorschriften zum "Persönliche Budget" vor. Damit versucht man sicherzustellen, dass jemand nicht zum Messie werden muss und er ggf. auch hauswirtschaftliche Hilfen bekommen könnte oder dass er am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.

    Ich werde irgendwann nicht mehr selbst Auto fahren können. Was dann?
    Wer fährt mit mir dann zum Arzt, zum tgl. Besuch meiner Mutter, zum Einkaufen oder auch nur auf Veranstaltungen etc.?

    (Öffentliche Verkehrsmittel scheiden auf dem Land, zumindest bei mir, ganz aus).

    Ich kann mir nicht mal an einer Selbstbedienungstheke oder einem Getränkeautomaten einen Kaffee selbst holen, weil ich ihn nicht bis zum nächsten Stuhl tragen kann.

    Oder wie soll ich, wenn ich umziehen wollte, umziehen können, wenn ich nicht mal die Umzugskartons mehr befüllen könnte?

    Und es gibt noch einiges mehr, was bei mir nötig wäre und ich selbst infolge meiner Behinderung nicht mehr schaffe.


    Was zur Beihilfe im Pflegefall noch gesagt werden sollte, ist, dass die Beihilfestellen keine eigenen Gutachter haben. Unabhängige Stellen wie der MdK, dessen Aufsichtsorgan das Gesundheitsministerium ist, gibt es nicht.

    Die Beihilfestelle verlässt sich auf die Gutachter der Privatkassen.

    Die Privatkassen haben dafür ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Dieses Unternehmen wird fachlich von keiner öffentlich-rechtlichen Prüfbehörde überwacht, obwohl es die Vorschriften des Sozialgesetzbuches anwenden soll.

    Neutralität sieht für mich anders aus ...

    Von daher dürften die Begutachtungen bei Beamten eher zu niedrige als zu hohe Pflegegrade ausweisen. Ich bin sicher, dass ich beim MdK den Pflegegrad 2 schon lange hätte.


    Gruß

    Mina

  • ".....z. B. diese sog Fürsorgepflichten, die der Staat gegenüber Beamten laut Grundgesetz hat."


    Der Staat kann doch aber nicht mit seiner Fürsorgepflicht alles für seine Beamte abdecken (bin selbst Beamtin im Ruhestand).

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




    Einmal editiert, zuletzt von Maria () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Der Staat kann doch aber nicht mit seiner Fürsorgepflicht alles für seine Beamte abdecken (bin selbst Beamtin im Ruhestand).

    Wo deckt der Staat mit seiner Fürsorgepflicht denn überhaupt was ab?

    Mir fällt wirklich nichts Konkretes ein, wo dann ich auch davon Vorteile hätte.

    Vielleicht kannst Du mir ein paar Beispiele nennen, wo man als Beamter wegen dieser Fürsorgepflicht besondere Vorteile hat.


    Es wird in der Öffentlichkeit oft über die angeblichen Vorteile von Beamten geredet (meist von Nicht-Beamten), die sich bei genauerem Hinsehen oft nicht als wirkliche Vorteile für die Beamten selbst darstellen, sondern für den Staat, der mit manchen Regelungen im Beamtenrecht sogar Geld einspart.

    Ich habe mich mit vielen dieser angeblichen Vorteile nämlich näher befasst und könnte eine Menge an Aufklärung dazu sagen.

    Ich will hier aber keine "Beamten-Diskussion" starten. Daher begnüge ich mich mit diesem Hinweis.



    Gruß

    Mina

  • Mina


    Ich möchte auch keine "Beamtendiskussion" und schlage vor: Belassen es wir doch dabei.

    Um das eigentliche Thema geht es ja ohnehin nicht mehr.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

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