Aus der von Dir verlinkten Verordnung geht hervor, dass Einzelpersonen auch Entlastungsleistungen anbieten können, wenn sie einen Pflegekurs absolviert haben.
Ich frage mich, wieso man dabei von einer "ehrenamtlichen" Tätigkeit ausgeht? Soll das heißen, dass diese Leute umsonst arbeiten sollen? Wäre dann aber sehr wirklichkeitsfremd.
So ganz verstehe ich nicht den Inhalt dieser Verordnung:
§ 10 Abs. 2 zum Beispiel. Da ist die Rede von Anerkennungen von Einzelkräften durch das zuständige Ministerium (!).
Wenn ich das einer Putzfrau erklären müsste, würde die sicher das Weite suchen.
Die Hürden sind offenbar übertrieben hoch gestellt, wenn es um Hilfen für Behinderte geht.
Da wird man dann doch lieber früher oder später "Messie" ...