Impfen? Wann?

  • Ab heute wird ja gegen Corona geimpft.

    Wozu gehören wir denn -- nicht zu denen im Heim, nicht über 80, nicht systemrelevant.

    Aber bei unseren Lungen wohl sehr bedroht.

    :Rollstuhl:


    Wisst ihr was? Meine Ärztin nicht.......................

  • Menschen mit Ataxien sollten eigentlich Hochrisikopatienten sein.

    Aber die Impfreihenfolge geht zuerst nach dem Alter, wenn man nicht gerade im Pflegeheim lebt (Gruppe 1) oder dement ist oder geistig behindert (Gruppe 2).


    Was evtl. noch in Betracht kommen könnte, ist, dass man zu einer im Pflegeheim lebenden Person eine "Kontaktperson" ist. Dann ist man zumindest in Gruppe 2.

    In Gruppe 3 sollten eigentlich alle mit Ataxien sein. Zwar sind Ataxien nicht genannt, aber eine der dort genannten Erkrankungen hat doch sicher jeder mit Ataxie. Ich komme auf mind. 4 dieser Erkrankungen.

    Da ich aber zu meiner Mutter im Altenheim die wesentlichste Kontaktperson bin, sollte ich in Gruppe 2 damit sein.

  • Was evtl. noch in Betracht kommen könnte, ist, dass man zu einer im Pflegeheim lebenden Person eine "Kontaktperson" ist.

    Mina

    was verstehst du unter "kontaktperson", einen besucher?

    Schöne Grüße, Lori :)






  • Die Einstufung in Gruppen ist hier in der Impfordnung ab § 2 aufgeführt:


    https://www.bundesgesundheitsm…ronaImpfV_-_De_Buette.pdf

    Ich nehme an, dass es die endgültige Impfordnung ist .

    Denn es gab schon eine andere Version.


    In § 3 findet sich das mit der "engen Kontaktperson".

    ich bin mir nicht mehr sicher, ob darunter auch Kontaktpersonsen zu im Altenheim wohnenden Pflegebedürftigen gemeint sind.

    Möglicherweise sind nur Kontaktpersonen zu den über 80 jährigen, zu Hause lebenden Pflegebedürftigen gemeint.

    Wenn ja, dann bin ich vermutlich in Gruppe 3.

    Aber ich will das für mich noch genauer klären.

  • Ich nehme an, dass es die endgültige Impfordnung ist .

    Eine endgültige Fassung wird es nicht geben. Sondern 16 verschiedene. Jedes Bundesland kann seine eigenen Regeln aufstellen, die werden sich ähneln, aber die Unterschiede liegen in den Details.

    per aspera ad astra

  • Eine endgültige Fassung wird es nicht geben. Sondern 16 verschiedene. Jedes Bundesland kann seine eigenen Regeln aufstellen, die werden sich ähneln, aber die Unterschiede liegen in den Details.

    So wie ich das verstanden habe, ist diese Festlegung in 3 Gruppen bundeseinheitlich.

    Oder hast Du Hinweise gelesen, die anderes aussagen ? Ggf. wo?


    Was Ländersache wohl ist, ist die Art der Terminvergabe und die Einrichtung der Impfzentren.

  • Nochmals zu den in der Impfordnung in der 2. Gruppe genannten "engen" Kontaktpersonen:

    Genau lautet diese Regelung so:


    "eine enge Kontaktperson
    a) von pflegebedürftigen Personen nach § 2 Nummer 1 und nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person
    oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,
    b) von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird"

    s.

    https://www.bundesgesundheitsm…ronaImpfV_-_De_Buette.pdf


    In Buchstabe a) könnten einige von uns hier evtl. erfasst sein:

    Wenn man nämlich enge Kontaktperson zu einer pflegebedürftigen Person ist, die über 70 oder über 80 Jahre alt ist

    oder wenn man enge Kontaktperson zu einer pflegebedürftigen dementen oder geistig behinderten Person ist.


    In den genannten Fällen steht nicht dabei, dass bei den pflegebedürftigen Personen es darauf ankommt, ob diese ambulant oder stationär versorgt werden, so dass man als enge Kontaktperson also auch dann gelten müsste, wenn die pflegebedürftige Person stationär untergebracht ist.

    Bei pflegebedürftigen Personen, die einen gesetzlichen Vertreter haben, muss dieser auch zustimmen.


    Was mich an der Auswahl der Personengruppen in der 1. und der 2. Gruppe stört, ist, dass man die Menschen, die wirklich schwerst krank sind und die noch keine 70 Jahre alt sind, nicht zumindest in der 2. Gruppe erfasst hat.


    So hätte man doch folgendes Kriterien für eine Erfassung in Gruppe 1 oder 2 noch nennen können:
    Menschen mit 100%iger Schwerbehinderung

    oder Menschen mit Pflegegrad 4 und/oder 5


    Damit wären nicht alle Schwerbehinderten erfasst worden, so dass dieser Personenkreis nicht gigantisch hoch wäre.

    Aber es wäre gerechter.

    Denn ein über 70-jähriger, der in Gruppe 2 erfasst ist, ist oftmals fitter als ein 60-jähriger, chronisch kranker Mensch, der in Gruppe 3 erfasst wird oder ein noch jüngerer Mensch mit einer der in Gruppe 3 genannten Krankheiten.


    Der Ethikrat hatte die Bürger in ingesamt 6 Gruppen eingeteilt und die Menschen der Risikogruppen mit höherem Risiko für frühere Impfungen vorgeschlagen, als dies in der Impfordnung bei 4 Gruppen nun vorgesehen ist.

    Es gibt Bürger, die glauben, dass für die Gruppeneinteilung auch wahltaktische Gründe eine Rolle gespielt haben könnten.



  • Ich glaube wir Erkrankten brauchen Hilfe unsere Interessen kund zu tun.

    Selbst Hunderte Briefe von uns, wirken nicht so gut, wie ein Brief vom Ärztlichen Beirat und Vorstand.


    Bitte schreibt warum wir die Impfung genauso nötig haben, wie ein 80-jähriger!


    Zitat

    Dani

  • Bitte schreibt warum wir die Impfung genauso nötig haben, wie ein 80-jähriger!

    Ich kann mir vorstellen, dass Behinderte mit Krankheiten, wie wir sie haben und die nicht in Pflegeheimen leben, deshalb nicht in Gruppe 1 sind, weil man davon ausgeht, dass Menschen, die zu Hause leben, nicht viele Kontakte haben können und dass dann das Ansteckungsrisiko nicht so hoch ist und man auch nicht so viele andere dann anstecken würde (wie dies in Pflegeheimen möglich wäre).

    Daher sollte man auch Argumente nennen, die diese Annahme widerlegen.


    Aber man sollte auch mit dem Krankheitsbild und dessen Auswirkungen auf den gesamten Körper argumentieren.

    Die Friedreichsche Ataxie ist eine mitochondriale Krankheit. Die Mitochondrien sitzen in jeder Körperzelle unseres Körpers. Das führt dazu, dass sich die Krankheit auch im gesamten Körper negativ auswirkt und sie meines Wissens auch als "Multisystemerkrankung" gilt.

    https://ichgcp.net/de/clinical-trials-registry/NCT04349514

    Zitat

    Die Friedreich-Ataxie (FA) ist eine progressive Multisystemerkrankung

    Man hat also nicht nur in den Muskeln, den Nerven oder dem Gehirn Probleme, sondern in der Lunge, dem Herzen, der Leber, den NIeren etc. - eben weil die Mitochondrien in allen Zellen des Körpers verändert sind. Es gibt noch andere Ataxie-Formen bei denen die Mitochondrien verändert sind.

    Jemand der "nur" lungenkrank oder herzkrank ist, ist in Gruppe 3 erfasst. Aber ein Mensch, der im gesamten Körper krank ist, sollte in einer vorherigen Gruppe erfasst sein, weil er m. E. etwas oder viel schwerer krank ist.


    Natürlich gibt es auch schwerste Fälle von Herz- oder Lungenkranken, die es m. E. auch verdient hätten nicht erst in Gruppe 3 erfasst zu sein, sondern in Gruppe 1 oder 2.


    Gerechter wäre es m. E. bei der Einstufung in Impfgruppen, wenn die Hausärzte für chronisch Kranke eine Liste mit Krankheiten zum Ankreuzen bekommen hätten und für jedes Kreuz z. B. ein oder mehrere Punkte vergeben worden wäre. Dann hätte man die Gruppenzugehörigkeit nach der Punktanzahl vergeben können.

    Vielleicht hat man das auch deshalb nicht gemacht, weil es dann zu "Schumeleien" gekommen wäre oder weil es auch mehr Bürokratie bedeutet hätte.

  • "Ich kann mir vorstellen, dass Behinderte mit Krankheiten, wie wir sie haben und die nicht in Pflegeheimen leben, deshalb nicht in Gruppe 1 sind...."


    ich denke, dass an menschen mit krankheiten wie unsere bisher gar nicht gedacht wurde. =O

    Schöne Grüße, Lori :)






  • Hallo Hugoline / Dani, ..... Hugoline


    Die Geschäftsstelle ist ab Mittwoch, 23.12.2020, bis

    Dienstag, 12.01.2021, geschlossen.


    da müssen wir noch etwas warten.


    Ich denke, dass eine "Impfempfehlung" von einem Neurologen oder ein Schreiben von der KK die Situation beschleunigen kann.


    Tja, nicht einfach.

  • was mich wundert ist u.a., dass pflegekräfte und ärzte in pflegeheimen sich weniger impfen lassen als die heimbewohner*innen (da sind es oft 90 %) :Depressiv:

    Schöne Grüße, Lori :)






  • Gerade bei diesem Personenkreis ist es mir auch unverständlich, warum sie sich nicht impfen lassen. :?:

    Viele äußern, sie möchten mehr Infos. Aber die haben sie doch - genau wie wir. Über Spätfolgen kann noch niemand etwas sagen.


    Gerade Ärztinnen/Ärzte, Pflege- und Reinigungskräfte haben Kontakt mit Covid-Patienten*innen und müssten sich und andere schützen, indem sie sich impfen lassen sollten.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)