Was die Triage-Entscheidung bedeutet

    • Offizieller Beitrag

    Gestern kam es ja bereits in den Nachrichten.

    https://www.tagesschau.de/inla…riage-bverfg-faq-101.html


    In mir hat das Thema gemischte Gefühle hinterlassen. Die Diskussion ist richtig, aber kann ich diese Lösung verallgemeinern?

    Greift hier meine persönliche Patientenverfügung?

    (Ich bin zwar bereits geboostert, aber ich kenne welche die liegen trotz Impfschutz auf intensiv und werden beatmet)

  • Die Gerichte haben es sich hier wirklich sehr einfach gemacht und die Verantwortung abgeschoben.

    Für mich wirkt es so als hätten sie Angst vor ihrer eigenen Entscheidung gehabt.

    Und wie soll die Politik das entscheiden? Müssen nun alle nach Berlin und sich "schätzen" lassen? Ist dann am Ende ein 53-jähriger Ataxiekranker weniger wert als ein Professor oder ein Youtuber.

    Auf die Entscheidung (Entscheidungsfindung) bin ich echt gespannt.

    per aspera ad astra

  • Es Wird halt die "Schätzung" ausgewertet.

    Hat man 100 Punkte bekommt man ein Intensivbett, bei 30 Punkten darf man im Flur sterben.


    Man kann den Wert eines Menschen nicht pauschalisieren und festlegen.

    So leid es mir für die Ärzte tut, aber das sollte eine med. Frage sein. Leider ist es auch eine ethische.


    Die Gerichte haben die Entscheidung an die Politik abgegeben.

    Die Politik trifft nun eine Entscheidung, und hinterher werden die selben Gerichte die Entscheidung kippen.

    per aspera ad astra

  • "Greift hier meine persönliche Patientenverfügung?"


    Die muss immer berücksicht werden majofrajo :!:

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • wenn in der patientenverfügung steht, dass du keine lebensverlängernden maßnahmen möchtest, dürfen sie dich nicht beatmen usw.

    Schöne Grüße, Lori :)






  • Mir gefällt das Urteil, weil es sehr zum nachdenken anregt, mit welchen prekären Situationen Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen konfrontiert sind.


    Wenn Situation X eintritt, dann denke ich, wird meine Patientenverfügung letztendlich mit darüber entscheiden, inwieweit die Lebenserhaltenden Massnahmen gehen können.


    Aber ich mache mir nichts vor. Mittlerweile bin ich auch in einem weiter fortgeschrittenem Stadium, da reicht manchmal ne Kleinigkeit wie Magen-Darm und es haut mich erstmal um und ich brauche Tage um mich davon zu erholen.


    Ich zweifel echt, ob ich so einen schweren Verlauf überhaupt noch bewältigen könnte, selbst wenn ich die Intensiv für mich alleine hätte.


    Und es muß noch nicht mal Covid sein um ein Intensivbett zu brauchen. Dilemma Nr. 2 für all die Menschen, die wichtige Behandlungen benötigen, aber diese nicht machen lassen können.


    Covid ist ein A ...

    Liebe Grüße von Manu


    Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert.

    Gichin Funakoshi

    Einmal editiert, zuletzt von streunerin () aus folgendem Grund: Es fehlte was

  • Letztlich hat das Gericht nur geprüft, ob die Gesetze, das Recht Behinderter hinreichend schützt. Dann hat es der Politik zur Aufgabe gemacht, die dabei festgestellten Lücken zu schließen. Mehr kann und darf es von sich aus nicht. Die Politik ist am Zug. Die Juristen können nur darauf achten, dass eine Reaktion der Politik weitgehend und schnell genug erfolgt.

    Das Ergebnis kann aber immer nur ein Rahmen sein, innerhalb dessen die Einzelfälle entschieden werden müssen.

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

    Einmal editiert, zuletzt von scout ()

  • wenn in der patientenverfügung steht, dass du keine lebensverlängernden maßnahmen möchtest, dürfen sie dich nicht beatmen usw.

    Um darauf noch einmal zurückzukommen.

    Man kann in seiner Patientenverfügung genau festlegen, was "im Fall des Falles" gemacht werden darf und was nicht.

    Viele Formulare, die man sich aus dem Netz runterladen kann, sehen solche Möglichkeiten auch vor.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Wirklich zuverlässig ist sie aber erst nach notarieller Beglaubigung und Registereintrag.:opa:

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Wirklich zuverlässig ist sie aber erst nach notarieller Beglaubigung und Registereintrag.:opa:

    Wo steht das? Bei meiner Mutter lag die Patientenverfügung vor, ganz normales Formular mit ihren Vorgaben, was zu tun ist und was nicht. Danach wurde gehandelt.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




    Einmal editiert, zuletzt von Maria ()

    • Offizieller Beitrag

    Wo steht das?

    Einfaches bespielhaftes Szenario. PatientIn (i.e. nicht ansprechbar) hat Patientenverfuegung bei engen Angehoerigen hinterlegt. Die Angehoerigen haendigen die Verfuegung aber nicht aus, da sie die Folgen fuerchten (oder sind einfach im Urlaub).

    Eingetragen und beglaubigt passiert es idR. so wie es der/die PatientIn sich gewuenscht hat. Mit oder ohne Angehoerige.


    Zudem machen formelle Fehler das Dokument schnell ungueltig. Aehnlich zu Testamenten.
    Auf Nummer sicher ist der Notar.

  • Was wäre mit meiner Mutter (verstorben 2.4.2020) passiert, als sich ihr gesundheitlicher Zustand in der Nacht zum 2.4. urplötzlich und völlig unerwartet verschlechterte und die Frage war Leben erhalten mit Beatmung und Antibiotikum?

    Sie hatte ihre Patientenverfügung dabei (in der stand: KEINE lebensverlängerten Maßnahmen). Danach haben die Ärzte gehandelt und sie ist nach einem erfüllten Leben ruhig gestorben.


    Frage: Hätte in diesem Fall um 4h nachts ein Notar angerufen werden können?


    btw. Ich war in den letzten drei Jahren 3 mal im KH und wurde jedesmal gefragt ob ich meine Patientenverfügung dabei habe.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




    • Offizieller Beitrag

    Huhu,


    nun, dein individueller Fall ist nicht ohne weiteres auf die Allgemeinheit uebertragbar.


    Die Registrierung erfolgt im "Zentrale Vorsorgeregister" der Bundesnotarkammer. Es stimmt aber, darauf kann im Endeffekt nur ein Betreuungsgericht zugreifen, kein Arzt o. Klinik ohne weiteres (war mir nicht klar). Somit ist es sinnvoll einen anderen Plan in der Hinterhand zu haben, falls man nicht ansprechbar ist. Hausarzt, Freunde, Hinweis in Brieftassche, Notfallordner, ...


    Eine 'sichere' zugegeben langsame Variante ist es wohl dennoch.

  • Wir haben von unserem Notar eine Karte für das Portemonnaie bekommen, auf der wir eintragen können, das die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister hinterlegt ist.

    Ausserdem hat er uns geraten, diese und weitere wichtige Unterlagen in einem roten Ordner leicht zugänglich in der Wohnung zu deponieren und Vertraute darauf hinzuweisen.

    Hundertprozentig sicher ist nichts, aber so kann man die Chancen erhöhen, dass die Informationen auch bei den Ärzten ankommen.


    Ein weiteres Argument zumindest für die Beratung beim Notar ist, dass so sichergestellt ist, dass die Formulierungen in der Patientenverfügung eindeutig sind. Unser Notar hat uns geraten, möglichst wenig von dem unter Notaren abgestimmten Wortlaut abzuweichen, weil es im Notfall für Ärzte einfacher ist, das zu lesen, was sie schon vom Wortlaut kennen.

  • nun, dein individueller Fall ist nicht ohne weiteres auf die Allgemeinheit uebertragbar.

    Das ist mir schon klar. Doch ich denke auch aus persönlichen Beispielen können sich Gedankengänge entwickeln.

    So, und nun weitermachen im eigentlichen Thema bitte :)


    btw. @ all ein gutes 2022 :Blumenwolke:

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Es gibt auch die Vorsorgevollmachten. Die kann man zur Bumdesnotarkammer schicken, bezahlen - dann gelten die. Auch die gesundheitlicbhen Fragen sind dort abgedeckt.

  • Hallo Ich habe meine Patientenverfügung DIPAT verfasst und hinterlegt. Das heißt das ich dort die gesundheitlichen Fragen genau

    beantwortet habe und die dann von einem Arzt ( der ca. 20 Jahre als Notfallarzt gearbeitet hatte ) in die Arztdeutsch Übersetzt wurde.

    Anschließend wurde sie bei DIPAT elektronisch hinterlegt und kann jederzeit über Internet abgerufen werden. Dazu erhält man einen

    Aufkleber den man auf die Krankenkarte aufklebt und so weiss jeder Arzt zu jeder Zeit über meinen letzten Willen Bescheid. Übrigens

    hat meine Frau ebenfalls eine gemacht und hinterlegt. Vielleicht hilft diese Auskunft von mir weiter.


    LG Volkmar