Termin Sozialgericht

  • Hallo, nach knapp 3 Jahren, hab ich Mitte Sept. ein Termin beim Sozialgericht.

    Seit Jan. 2021 hab den GdB von 50 G, dagegen bin ich in Widerspruch gegangen, weil ich höher bewertet sein müsste plus das Merkzeichen B, sowie die psychische Komponente wurde nicht anerkannt.

    War jemand von euch schon wegen den GdB vor Gericht?

    Da sich mein Krankheitbild seitdem verschlechtert hat, können die doch beim Gesundheitszustand von damals nicht nachvollziehen. Es läuft ja seit Feb. 2024 ein Erhöhungsantrag mit Merkzeichen B, aG.


    Ich bin jetzt schon aufgeregt und weiß nicht wie ich mich darauf vorbereiten kann. Ich habe leider auch Wortfindungsstörung und laut meiner Ergo Therapeuten höre ich mitten beim Sprechen kurz auf zu sprechen, mir ist dass fehlt gar nicht auf.


    Könnt Ihr mir Tipps geben, damit ich vorbereiten könnte? Ich hab zwar noch kein Rollator, aber als mein Vater starb, hat meine Schwester diesen mir gegeben, leider ist dieser etwas zu groß (Sitzhöhe). Was meint Ihr sollte ich diesesn sicherheitshalber mitnehmen, mein Mann würde mich begleiten.

  • Puh, das ist so eine schwierige Situation.


    Ich mußte 2oo5 das aG einklagen, obwohl ich schon fest im Rollstuhl saß und kaum noch 1o meter laufen konnte. Der Rolllstuhl war sogar von der Kasse mit e-motion Antrieb genehmigt, dennoch mußte das Versorgungsamt gerichtlich überzeugt werden.


    Nimm deinen Mann auf jeden Fall mit (um das B zu bekräftigen) und den Rollator sowieso, wobei ein Rollstuhl natürlich überzeugender wäre. Denn egal wie schwer dir das laufen schon fällt, wenn du es vom Parkplatz oder sonstwo bis in den Gerichtssaal auf den Beinen schaffst, dann sind die Vorraussetzungen für ein aG nicht gegeben.


    Dennoch viel Glück. Vielleicht hilft auch was Schriftliches vom Neuro, das mittlerweile ein Rollstuhl für lange Strecken nötig ist. Sturzgefahr, Muskelschwäche etc.

    Liebe Grüße von Manu


    Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert.

    Gichin Funakoshi

  • Hallo Streunerin, ob mir die Neurologin was schreibt, weiß ich nicht, bin mir noch nicht so sicher. Mal schauen bin morgen bei der Hausärztin, wenn Sie da sein sollte kann ich ja mit ihr sprechen, manchmal ist aber ein neuer Arzt da, der irgendwann evtl. die Praxis übernimmt. Der kennt mich ja noch nicht so gut.

    Ich hab auf jeden Fall auch vorher noch ein Neurologen Termin.

  • Wer mit Rollator noch gehen kann, bekommt nach einer telefonischen Auskunft meines Versorgungsamtes kein Merkzeichen aG.


    Hast Du denn einen Anwalt? Musst Du unbedingt persönlich erscheinen?


    Ich sehe die Gefahr, dass Dein Antrag vom Februar 24 gefährdet ist, wenn Du mit Rollator kommst oder wenn Du noch zu gut dort läufst.

    Außerdem muss beim Merkzeichen aG die Krankheit, die zum aG führt, mit 80 % GdB oder höher bewertet sein.

    Angenommen Dein Gesamt-GdB liegt unter 80 % wird das aG wahrscheinlich schon deshalb abgelehnt werden.


    Hier gibt es 2 Urteile aus 2023 zum Merkzeichen aG. Beide vom Bundessozialgericht.

    Nicht erschrecken. Sie sind lang:

    Bundessozialgericht - Verhandlungstermine - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung

    Suche
    REHADAT-Recht ist das Portal für Urteile und Gesetze zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung / Schwerbehinderung in Deutschland
    www.rehadat-recht.de

    In einem der Urteile wird auch über das Benutzen des Rollators etwas geschrieben.

    Aber ich habe die Details mir nicht gemerkt.


    Und hier ist noch eine Zusammenfassung eines anderen Urteils:

    Schwerbehinderung: Für das Merkzeichen „aG” muss man nicht gehunfähig sein (gegen-hartz.de) - Wir sind die CRPS Selbsthilfe für Bremen, umzu und Deutschland
    05.05.2024 von Sebastian Bertram Schwerbehinderung: Für das Merkzeichen „aG” muss man nicht gehunfähig sein Gehbehinderte Menschen müssen nicht „voll…
    sudeckselbsthilfe.de

    Das ist etwas älter und es ist nur von einem Sozialgericht.

    Man kann aus der Begründung sehen, worauf das Gericht Wert legt, um dann, wenn man dieselben Probleme hat,

    darauf zu verweisen.

    Aber die Gerichte müssen nicht gleich entscheiden. Vor allem dann nicht, wenn man etwas andere Probleme hat.


    Gruß

    Mina

  • Hallo Mina, die Urteile kenne ich. Ja ich werde anwaltlich Vertreten, in der Ladung steht auch, dass ich persönlich erscheinen muss. Ich habe zwar im Feb. 24 einen neun Antrag gestellt. An schlimmen Tagen fühle ich mich als ob ich volltrunken wäre und habe dann auch Ausfallerscheinungen. Meine Begleitung sagte mir kürzlich, dass viele Leute komisch schauen würden, als ob ich gesoffen hätte, dass bekomme ich gar nicht mit. Bei sehr vielen Menschen, hab ich auch Probleme, da mach ich ganz kleine Schritte und muss auch dann lange Pause machen.


    Ich werde mir Notizen machen und vorher mit den Anwalt sprechen.

  • So wie Du Deine Probleme schilderst - ähnlich wie meine - solltest Du zumindest einen GdB von mind. 80 (oder auch mehr) bekommen.(meine Einschätzung).

    Ich kämpfe derzeit auch um das Merkzeichen aG.

    Mir wurde gesagt, dass der Arzt die Gehfähigkeit und die Gehstrecken beschreiben solle.

    Ich hoffe, dass mein Arzt sich da auskennt ...

  • Um ehrlich zu sein, fällt es mir schwer hier wirklich die Notwendigkeit zu sehen. Entschuldigt wenn ich das so sagen muss - letztendlich stecke ich nicht in deiner/euer Haut und verkenne einiges. Mal abgesehen von der rein formalen Sichtweise (dafür gibt es das Gesetz/Gericht) kann ich den Fall nicht in Relation zu Anderen setzen.


    Wir haben den GdB 0-100 und die Merkzeichen, wo meist um das aG gerungen wird. Vielleicht könnt ihr euch vorstellen, dass die Kankheit weiter voranschreitet bzw. es andere Menschen gibt, die deutlich mehr Einschränkungen haben. Z.B. gar keinen Schritt mehr tun können, auch nicht mit Rollator. Faktisch fast bettlägerig.


    Wie würdet ihr dann diesen Fall in Abgrenzung zu eurem einschätzen? (gern als rhetorisch Frage sehen)

    Aus meiner Sicht müsste man dann dafür ein neues Merkzeichen einführen. Gehunfähig oder ultra Gehbehindert und GdB 140!? Das würde vermutlich dazu führen, dass es dann den blauen Parkausweis (in vielen Fällen geht es eigentlich darum) nur mit den neuen Merkzeichen gibt. Meiner Ansicht nach wäre das eine weitere Überregulierung und mehr Bürokratie.

    Das Gegenteil, also man verteilt rein nach Diagnose den GdB und die Merkzeichen (weniger Regulierung) ist mMn. auch Quatsch.


    Du Cindel kannst Erfolg haben, ich würde aber aus dem beschriebenen Grund nicht darauf wetten.

    Umlaute sind ueberbewertet!

  • Es geht aber auch darum, irgendwie zum Arzt kommen zu können.

    Wenn man nicht mit den ÖRR fahren kann, selbst auch nicht mehr Auto fahren sollte oder auch nur tageweise fahrunfähig ist, dann muss man ein Taxi nutzen (können).

    Ein Rollstuhltaxi für jede Arztfahrt aber selbst zahlen zu müssen, das überfordert einem sehr schnell.

    Schon ein normales Taxi für Arztfahrten selbst zu bezahlen, würde bei mir grob überschlagen monatlich immer mehr als 1000 Euro an Kosten verursachen.

    Mit dem Merkzeichen aG wären dies bei Null oder zumindest ganz niedrig, weil für Fahrten mit dem Taxi fast immer das Merkzeichen aG gefordert wird.


    .

    Edited once, last by Mina ().

  • Ich hab zwar noch kein Rollator, aber als mein Vater starb, hat meine Schwester diesen mir gegeben, leider ist dieser etwas zu groß (Sitzhöhe).

    Cindel hat noch keinen Rollator. Selbst mit braucht man kein Rollstuhltaxi.


    Umlaute sind ueberbewertet!

  • Das Rollstuhltaxi habe ich nicht auf Cindel, sondern auf mich bezogen. Ich kenne die Verhältnisse von Cindel ja nicht.

    Ich käme nur mit E-Rollstuhl vorwärts und da ich kein Auto mit Umbau habe, müsste ich ein Rollstuhltaxi nutzen, um mit dem Rollstuhl zum Arzt kommen zu können.


    Wer mit Rollator wirklich (noch) laufen kann, bekommt aber auch kein aG.

  • Glück auf

    Ein Rollstuhltaxi für jede Arztfahrt aber selbst zahlen zu müssen, das überfordert einem sehr schnell.

    Schon ein normales Taxi für Arztfahrten selbst zu bezahlen, würde bei mir grob überschlagen monatlich immer mehr als 1000 Euro an Kosten verursachen.

    Jetzt muß ich aber mal direkt fragen.

    Welchen Horroraufschlag müsstest Du für ein Rollstuhltaxi zahlen?

    Ich benötige 2-3 mal pro Jahr ein Rolli-taxi und zahle den normalen Fahrpreis laut Taxameter plus 5€ für den Mehraufwand (befestigen vom Rolli).


    Geschätzt mehr als 1000€ an Taxikosten für Arztbesuche pro Monat.

    Gehst Du täglich zum Arzt und hast 50km Wegstrecke?

    Das erscheint mir doch sehr übertrieben.


    Jens

    per aspera ad astra

  • Ich finde es ja bedenklich, wenn wir ein Forum werden, wo Tips zur Erlangung irgendwelcher sozialrechtlichen Vorteile ausgetauscht werden.


    Es gibt den GdB, die Tabelle mit den Voraussetzungen ist öffentlich zugänglich. Keine Black Box.


    Entweder mein Anspruch ist gerechtfertigt (objektiv), dann wird das Gericht darüber befinden. Oder der subjektive und objektive Anspruch unterscheiden sich. Dann sollte ich meine Ansprüche der Realität anpassen.


    Schauspielerei zum dramatisieren finde ich unangemessen. Wenn es wirklich schlimm ist, zeigt, wie es in Wirklichkeit ist. Im Gericht sitzen doch auch keine Idioten. Der Richter folgt meist dem ärztlichen Gutachten.


    Die Kriterien sind streng, aber für alle gleich. Und was brächte aG (incl. Parkausweis), wenn es leicht zu bekommen wäre und daher die Parkplätze aufgrund einer zu hohen Zahl Berechtigter dauernd belegt wären.


    Das ist aber nur meine Meinung, den Anspruch stelle ich an mein Handeln. Jeder muß dies für sich entscheiden.

  • Da stimme ich Dir grundlegend in allem zu.


    Ein kleines Aber gibt es dennoch. Die Feststellungen zum GdB sind nicht einheitlich im Bund und auch innerhalb eines Bundeslandes verschieden. Kleines Beispiel: Streunerin musste das aG trotz Rollstuhl einklagen, ich bekam es mit der Verordnung für den Rollstuhl durch den Neurologen als Beleg promt. Das aG wurde mir bei vormaliger Beantragung schonmal verweigert (zu recht), das nicht beantragte "B" bekam ich aber mit.

    Klar, zwischen diesen beiden Fällen liegen zig Jahre (vermutlich haben sich Gesetze geändert), aber auch heutzutage gibt es keine einheitlichen Entscheidungen von seiten Sozialamt. Erst mit dem Weg über das Gericht wird das aufgelöst. In der unteren Entscheidungsebene ist dieser Sachverhalt mehr BlackBox als klare Brühe.

    Da Gerichte aber schon Geld kosten, macht es schon Sinn sich darüber auszutauschen ob die sozialrechtlichen Vorteile gerechtfertigt sind und es sich lohnt die einzufordern. Rein subjektiv ist das auch schwierig für sich selber einzuschätzen, nachzufragen ist legitim.

    Rechtberatung bleibt aber ausgeschlossen!


    Schauspielerei zum dramatisieren finde ich unangemessen.

    Das ist mir auch aufgestoßen. Ich bitte davon abzusehen - auch die "Tips". Bleibt bitte bei der Wahrheit.



    Mina Entschuldige das Missverständnis. Ich habe über Cindels Fall nachgedacht. Da du selber schriebst:

    So wie Du Deine Probleme schilderst - ähnlich wie meine - solltest Du zumindest einen GdB von mind. 80 (oder auch mehr) bekommen.(meine Einschätzung).

    habe ich dich in meinem folgenden Post mit eingeschlossen. Scheinbar sind eure Fälle doch nicht so recht vergleichbar, dann trifft meine Aussage eher nicht auf dich zu.

    Umlaute sind ueberbewertet!

  • Das mit den Bundesländern wäre mir neu, aber ich weiß es nicht. Ich ging davon aus, GdB sei Sozialrecht und Bundessache. Mal lokale/regionale Interpretationen ausgenommen. Wäre ja ungerecht gegenüber denen, in strengen Bundesländern.


    Ich denke auch sachlicher Austausch macht Sinn. Aber er muß wirklich sachlich bleiben.

  • In juristischen Angelegenheiten bin ich nicht wirklich fit. Die lokalen Interpretationen sorgen aber für Differenzen und demnach auch für Ungerechtigkeiten. Das begradigen dann die Gerichte. Die Bereitschaft diesen Weg als Betroffener zu gehen ist aber verschieden und verursacht meist Kosten.

    Umlaute sind ueberbewertet!

  • Glück auf

    Irgendwie hat das alles hier für mich einen komischen Beigeschmack.

    Mag sein dass Cindel gute und schlechte Tage hat, so wie wir alle. Aber bei der Feststellung des GdB hat man sich schon was gedacht.

    Als nächstes kommt dann noch ein PG hinzu.

    Ich finde es komisch.

    per aspera ad astra

  • Glück auf

    Irgendwie hat das alles hier für mich einen komischen Beigeschmack.

    Mag sein dass Cindel gute und schlechte Tage hat, so wie wir alle. Aber bei der Feststellung des GdB hat man sich schon was gedacht.

    Als nächstes kommt dann noch ein PG hinzu.

    Ich finde es komisch.

    Wie meinst du das? Ich denke, dass dieses "ungerecht" behandelt fühlen etwas häufiges. Ich würde das nicht bewerten, mich aber klar dazu äussern. Ich denke Vielen ist nicht bewusst, dass das subjektive Empfinden über die Schwere einer Erkrankung nicht 1:1 objektivieren lassen. Es gibt einen klaren rechtlichen Rahmen, der für alle gilt. Und es gibt den von Schleicher erwähnten Interpretationraum.


    Wenn wir als chronisch Kranke als "Sozialschmarotzer" aufgrund von übertriebenen Aussendarstellungen verrufen werden, wird uns das langfristig eher schaden. Seien wir ehrlich und transparent. Aber setzen wir uns dafür ein, dass wir wirklich zustehendes erhalten. Man kann uns ja viele Defizite wie Sprechen oder Gehen ja auch ansehen.

  • Hallo Jens,


    Ich will hier in Cindels Thread nicht meine Probleme weiter diskutieren.

    Ich werde im Laufe des Tages einen neuen Thread eröffnen und prüfen, welche meiner Beiträge von hier ich dorthin reinkopiere u. dann hier lösche. ---> Edit: dieser hier.

    Ich wollte noch zu den obigen Beiträgen etwas schreiben u. natürlich Deine Frage beantworten.


    Gruß

    Mina

    Edited 2 times, last by schleicher: Verlinkung eingefügt. ().