Fortsetzung Thema "Termin Sozialgericht" wegen Schwerbehinderung und Merkzeichen aG , Fahrkostenerstattung mit Merkzeichen aG etc.

  • Edit [Mod]: Die ersten drei Beiträge sind aus dem Thread Termin Sozialgericht verschoben.


    Sorry im voraus wegen der Länge - ich habe nur die Beiträge bis zu dem von Vogt gelesen. Der letzte Beitrag von Speiche kam später:

    Ich benötige 2-3 mal pro Jahr ein Rolli-taxi und zahle den normalen Fahrpreis laut Taxameter plus 5€ für den Mehraufwand (befestigen vom Rolli).

    Geschätzt mehr als 1000€ an Taxikosten für Arztbesuche pro Monat.

    Gehst Du täglich zum Arzt und hast 50km Wegstrecke?

    Das erscheint mir doch sehr übertrieben.

    Bei mir geht es nicht allein um die Ataxie. Ich habe einige andere Erkrankungen.

    Bei mir besteht u. a. schon lange ein Verdacht auf Metastasen und ich habe noch eine weitere seltene schwere Krankheit und einige Folgeerkrankungen. Ich bin schon lange zu 100 % schwerbehindert.

    Ich bekomme, wenn ich wohnortnah zum Arzt gehe, fast immer die Empfehlung: "Sie sind ein Fall für eine Uni-Klinik (~54km). Sie müssen in ein Zentrum gehen, etc."

    Ich benötige das aG für Taxifahrten zum Arzt - nicht fürs Parken, weil Autofahren einen Fahrzeugumbau voraussetzt, den ich noch nicht habe.

    Dass ein Rollstuhltaxi genauso teuer ist (bis auf nur 5€ Aufschlag) wie ein normales Taxi wusste ich nicht.

    Ist aber auch nicht relevant, denn ich habe meine Berechnungen möglicher Taxikosten nach den Taxirechnern, die man im Internet findet gemacht und die gehen von normalen Taxis aus.

    Taxikosten sind stark gestiegen.

    Ich war erschrocken, dass die einfache Fahrt zum Hausarzt mit dem Taxi schon bei 21 € liegt (rd. 5 km). Gleicher Preis würde für die einfache Fahrt zur Physiotherapie kosten u. zur Logopädie.

    Die einfache Fahrt zur nächsten Uniklinik kostet 156 €. Nur eine Fahrt pro Monat zur nächsten Uniklinik würde also ~312 € mit dem Taxi kosten. Dazu kämen noch einige Facharztbesuche im "Nahbereich" von ca. 25 km einfach. Ich käme über 1000 € pro Monat, wenn ich alle Fahrten mit einem Taxi machen würde /könnte.

    Ob ich dann solche weiten Taxifahrten gleich von 2 Kostenträgern (Beihilfe u. PKV) zeitnah genehmigt bekomme, ist noch ein weiteres Problem.

    Derzeit warte ich seit 4 Wochen auf eine Reaktion der Beihilfe nach der Einreichung von 2 Kostenvoranschlägen im Bereich von Umbauten (Lift und Fahrzeugumbau). Andere Auskunftsanfragen zum Thema Fahrkosten und zu anderen Themen sind seit über 10 Wochen unbeantwortet.

    D. h. wie ich bei dieser Arbeitsweise überhaupt an gleich 2 zeitnahe Genehmigungen von Taxifahrten käme, ist unklar.

    Es gibt den GdB, die Tabelle mit den Voraussetzungen ist öffentlich zugänglich. Keine Black Box.

    In diesen Tabellen werden aber Spannen bei den GdB von z. B. 10 bis 100 für nur eine Krankheit genannt.

    Selten hat ein Antragsteller aber nur eine Krankheit, die bewertet werden muss, sondern mehrere.

    Dass es dann bei solchen Spannen zu unterschiedlichen Meinungen kommen kann, ist logisch.


    Hinzu kommt, dass Ärzte Anfragen von Gerichten nicht gern haben. Sie werden nämlich schlecht bezahlt, sagte mir ein Arzt. Dieser sagte mir von Anfang an, dass er nicht bereit ist, Bescheinigungen und Stellungnahmen für Behörden oder Gerichte auszustellen, weil er schon einmal dabei draufgelegt hat, d. h. weniger bezahlt bekam, als er wegen des Zeitaufwandes berechnete.

    Was tut also ein Behinderter, der einen solchen Arzt hat? Arztwechsel auf dem Land ist keine gute Idee.

    Die Kriterien sind streng, aber für alle gleich. Und was brächte aG (incl. Parkausweis), wenn es leicht zu bekommen wäre und daher die Parkplätze aufgrund einer zu hohen Zahl Berechtigter dauernd belegt wären.

    Es geht bei mir nicht um den Parkplatz, sondern um die Berechtigung von Taxifahrten.

    Mit aG bekommen Behinderte Taxifahrten von den Kassen ersetzt. Denn oft ist die Behinderung so schwer, dass sie nicht oder nicht jeden Tag Auto fahren können oder keine ÖRR (falls vorhanden) nutzen können.


    Früher bekam man das aG offenbar relativ leicht. Meines Wissens wurden die Anforderungen nach oben gesetzt.

    Wurde nicht auch das SGB (§ 229 SGB IX) deswegen geändert?

    Ich meine, dass die Anforderung an die dem aG zugrunde liegende Krankheit (Mindest-GdB von 80%) es nicht von Anfang an gab.


    Mir sagte man telefonisch beim meinem Versorgungsamt, wenn man einen Rollator noch nutzen kann, dann steht das aG einem NICHT zu (ich schrieb das bereits). Aber später hieß es dann, wenn man ihn nur kurz nutzen könne, würde das nicht gelten.

    Also scheint auch hier ein Spielraum zu bestehen.


    Ich sehe hier im Forum und draußen Menschen, die noch einen Rollator nutzen können und die schon lange das Merkzeichen aG haben. Da fragt man sich dann. Was stimmt denn nun?

    Ich finde es ist unfair, wenn behinderte Menschen nicht gleich behandelt werden.

    Mag sein dass Cindel gute und schlechte Tage hat, so wie wir alle. Aber bei der Feststellung des GdB hat man sich schon was gedacht.

    Jeder, der eine Ataxie hat, hat bessere und schlechtere Tage.

    Wenn ein Arzt einem begutachtet, wenn man einen besseren Tag hat, fällt seine Beurteilung anders aus, als wenn er einem an einem schlechten Tag untersucht.


    Wie oft bekommen Behinderte, wenn sie klagen, Recht?

    Aber: Eine Klage kann Jahre dauern, d. h. diese Zeit hat ein Behinderter nicht.

    Edited 2 times, last by Mina ().

  • Nun, ich befürchte, dass das aG nicht das Problem lösen würde. Zumindest nicht auf Dauer.
    Irgendwann kannst du vielleicht nichtmehr allein Taxi fahren, oder der Pflegedienst kommt nicht bis zu dir gefahren. Die Uniklinikärzte kommen auch nicht zum Hausbesuch und und und... Frei erfunden und gesponnen.

    An der Stelle kann ich dir nur zu einer persönlichen Beratung raten, z.B. EUTB, es ist relativ zwecklos hier Vorschläge zu machen, keiner hat bisher funktioniert. Das kann ja so sein, aber das muss man halt von Angesicht zu Angesicht angehen. Aus meiner Sicht ist es wohl einfacher die Zelte woanders aufzuschlagen als alle Hürden und Beschwerlichkeiten in deine Situation zu pressen. Ich denke das könnte dir auch Energie sparen.


    Gern können wir das noch vertiefen, aber nicht hier, wir haben Cindel schon den Thread gestohlen der da hieß "Termin Sozialgericht". Aber vielleicht bringen dich ihre Erfahrungen, sofern Sie sie teilt, weiter.

    Umlaute sind ueberbewertet!

  • Glück auf

    Andere Auskunftsanfragen zum Thema Fahrkosten und zu anderen Themen sind seit über 10 Wochen unbeantwortet.

    Mal ganz simpel auf gut deutsch gefragt.

    10 Wochen für eine Auskunft, fühlst Du dich da nicht ziemlich verarscht?

    Solche Zeitspannen kann man nicht einfach so hinnehmen.

    per aspera ad astra

  • Noch einige mir wichtige Anmerkungen zu den im Thread "Termin Sozialgericht" von Cindel gegebenen Antworten anderer User.

    Ich will betonen, dass ich hier niemanden persönlich kritisieren will.


    Ich gebe schleicher Recht, dass vieles sich in einem Forum nicht ausdiskutieren lässt.

    ich will nachfolgend erreichen, dass evtl. Missverständnisse verringert werden.


    Ein paar Angaben zu meiner Person:

    Ich bin 60++ Jahre alt u. wohne im eigenen Haus mit Garten u. würde gern hier wohnen bleiben. Ich weiß aber, dass ich besser neben einem Krankenhaus wohnen sollte (schon wegen meiner Schluckstörungen).

    Ich wohne in einer "Senioren-WG". mit meinem "Mitbewohner". Es ist eine reine Zweckgemeinschaft, die schon länger zu Lasten meines Mitbewohners geht, weil er mich, das Haus u. den Garten allein versorgt. Das ist etwas, was ich gern ändern würde, wenn er dazu bereit ist.

    "Zelte woanders aufschlagen" (=Vorschlag von schleicher), ist dazu noch ein finanzielles Problem, wenn man sich nicht verschlechtern will.


    Zitat von Schleicher

    Um ehrlich zu sein, fällt es mir schwer hier wirklich die Notwendigkeit zu sehen.

    ...

    Vielleicht könnt ihr euch vorstellen, dass die Krankheit weiter voranschreitet bzw. es andere Menschen gibt, die deutlich mehr Einschränkungen haben. Z.B. gar keinen Schritt mehr tun können, auch nicht mit Rollator. Faktisch fast bettlägerig.


    Beim "aG" muss man nicht total gehunfähig sein. Dass es Menschen gibt, die noch schlechter dran sind, heißt nicht, dass das eine Voraussetzung für aG ist.

    "Bereits" der Pflegegrad 3 ersetzt das Merkzeichen aG. Mit Pflegegrad 3 ist kein Behinderter "fast bettlägerig".

    Zitat

    "Schwerbehinderten werden die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) haben oder die Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 vorliegt. "

    https://www.bundesgesundheitsm…204%20oder%205%20vorliegt.

    Im unten genannten Urteil des SG Bremen werden Strecken mit dem Rollator sogar bis 200 Meter nicht beanstandet. Ich glaube nicht, dass ich das noch schaffen würde.


    Zitat von Speiche

    Ich finde es ja bedenklich, wenn wir ein Forum werden, wo Tips zur Erlangung irgendwelcher sozialrechtlichen Vorteile ausgetauscht werden.

    Schauspielerei zum dramatisieren finde ich unangemessen. Wenn es wirklich schlimm ist, zeigt, wie es in Wirklichkeit ist. Im Gericht sitzen doch auch keine Idioten. Der Richter folgt meist dem ärztlichen Gutachten.


    Es geht hier nicht um Tipps, wie ich am besten betrüge, sondern um die Diskussion darüber, worauf man evtl. achten kann bei Gericht oder bei Ämtern.


    Ich habe ein interessantes SG-Urteil aus 2018 aus Bremen gefunden:

    Suche
    REHADAT-Recht ist das Portal für Urteile und Gesetze zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung / Schwerbehinderung in Deutschland
    www.rehadat-recht.de

    In diesem bekam der Betroffene das Merkzeichen aG zuerkannt, der ähnliche Probleme hat wie ich u. der meiner Einschätzung nach vielleicht sogar noch besser gehen konnte als ich. Er beschreibt ähnliche Beschwerden wie ich sie habe.


    Die Auslegung der Gerichte zu dem etwas schwammigen Gesetzestext für das Merkzeichen aG ist relativ unterschiedlich.

    Dazu kommt, dass ein Gericht bzw. Richter und noch nicht einmal ein Gutachter alle Voraussetzungen prüfen kann:

    Wenn das BVerwG in einem der beiden Urteile aus 2023 sagte, dass es auf die Gehfähigkeit im öffentlichen Raum ankomme (was neu ist!) und dabei angesprochen wurde, dass ein außergewöhnlich Gehbehinderter bergab, bergauf und auf unebenen Böden anders läuft wie im Flur eines Krankenhauses, so frage ich mich, wie das vom Richter oder Gutachter geprüft wird.

    Denn gerade bei diesen Kriterien "bergab, bergauf, unebene Böden" werden viele Gehbehinderte ihre außergewöhnliche Gehbehinderung am leichtesten beweisen können


    Das Wort "Schauspielerei" finde ich in diesem Zusmmenhang unangebracht.

    Denn die meisten, die einen Antrag auf solche Feststellungen gestellt haben, wären schon froh, wenn ihre tatsächlichen Einschränkungen allesamt vom Gericht (oder ggf. Gutachter) beurteilt würden.

    Es ist nicht so leicht, einem Unbetroffenen (Richter) die vielfältigen Auswirkungen einer Ataxie (=oft eine Multisystemerkrankung) zu erklären.

    Was Tipps zur Erlangung von ungerechtfertigten Vorteilen angeht, fand ich die vor ein paar Monaten hier gegebene Empfehlung an eine Userin mit genetisch gesicherter Ataxie, auf Abschluss einer BU-Versicherung viel fraglicher. Ich gehe aber nun absichtlich nicht ins Detail, weil ich niemanden hier "vor den Pranger" stellen will und der Userin nicht schaden will.


    Zitat von Speiche

    Ich denke, dass dieses "ungerecht" behandelt fühlen etwas häufiges. Ich würde das nicht bewerten, mich aber klar dazu äussern. Ich denke Vielen ist nicht bewusst, dass das subjektive Empfinden über die Schwere einer Erkrankung nicht 1:1 objektivieren lassen. Es gibt einen klaren rechtlichen Rahmen, der für alle gilt. Und es gibt den von Schleicher erwähnten Interpretationsraum.

    Wenn wir als chronisch Kranke als "Sozialschmarotzer" aufgrund von übertriebenen Aussendarstellungen verrufen werden, wird uns das langfristig eher schaden.


    Es kann aber auch "nur" daran liegen, dass die Angaben des Hausarztes nicht vollständig oder ausführlich genug waren, wenn eine Krankheit vom Amt falsch eingeschätzt wird.

    Was mich stört, ist der Begriff "Sozialschmarotzer".

    Wenn ich damit gemeint sein sollte, so trifft das auf mich nicht zu (und ich glaube auch nicht, dass das überhaupt auf jemanden zutrifft):

    Ich glaube ich bin eine der wenigen hier im Forum, die viele Ansprüche nicht ausschöpft.

    Ich werde von meinem Mitbewohner gepflegt und benötige nicht einen teureren Pflegedienst, Ich nehme die mir zustehenden Entlastungsleistungen, die Verhinderungs- u. Kurzzeitpflege nicht in Anspruch. Mein Mitbewohner ersetzt auch hier den teuren Pflegedienst.

    Ich hatte noch nie eine stationäre REHA, noch nie Physiotherapie oder Logopädie (beides auch wegen der nicht geklärten Fahrkosten dorthin).

    Die Pauschale von 40 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bleibt bei mir weitgehend ungenutzt. etc.


    Ich habe (bisher) noch nie Taxikosten für Fahrten zum Arzt geltend gemacht.

    Ich habe mich gestern zur Höhe solcher Kosten nochmals erkundigt:

    Eine Fahrt mit dem Rollstuhl zum Hausarzt würde hin und zurück pro Fahrt 70€ kosten (einfache Entfernung rd. 4,7 km).

    Zur nächsten Uniklinik sind es 350€ (hin und zurück) mit einem Rollstuhltaxi.

    Bei solchen Preisen sind 1000 € im Monat bei mir schnell erreicht.


    Ich muss aber klären, ob und wie ich je wieder zum Arzt kommen kann, ohne dass mich das finanziell überfordert. Seit einem Jahr komme ich nur ca. 1 x pro Monat zum Arzt. Denn mehr will ich meinem Mitbewohner, der mich dann mit Pkw u. mit Reiserollstuhl fährt, nicht zumuten Der Bedarf ist aber viel höher angesichts der vielen aufgeschobenen Arzttermine und der hohen Dringlichkeit von Abklärungen (u. a. Tumorverdacht, etc.). Bei der letzten Arztfahrt in die Uniklinik betrug die Abwesenheit rd. 10 Stunden! Das kann daher so nicht weitergehen, weil ich das niemandem mehr zumuten kann und daher suche ich nach einer Lösung für Arztfahrten.

    Ich bin nicht jeden Tag fahrtüchtig und wie lange ich es noch sein werde, ist die Frage.


    Zwei Ärzte hatten schon "laut nachgedacht", ob ich wegen der Augen noch fahren könne ... Sie haben es aber dabei belassen.

    Das war vor 8 und vor 6 Jahren.

    Wer wegen der Augen nicht mehr selbst fahren kann, bekommt kein "aG".

    Ich benötige einen Fahrzeugumbau, um endlich wieder allein fahren zu können. Ggf. benötige ich eben auch Taxifahrten.

    Irgendwie muss ich zum Arzt kommen dürfen, ohne deswegen gleich als "Sozialschmarotzer" zu gelten?!

    Das Problem, das ich habe, haben aber noch Mio anderer älterer Menschen.

    Bei GKV-Versicherten ist die Sachlage aber viel einfacher:

    Zitat:

    "Auch wenn Versicherte keinen Schwerbehindertenausweis mit den relevanten Merkzeichen haben, können Krankenkassen bei Vorliegen einer vergleichbar schweren Beeinträchtigung der Mobilität Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen"

    siehe

    https://www.bundesgesundheitsm…204%20oder%205%20vorliegt.

    Leider gilt dies bei der Beihilfe in meinem Bundesland nicht!

    Hingegen habe ich im Beihilferecht von NRW eine ähnliche Regelung gefunden. Nutzt aber mir nichts, da ich nicht Beamtin in NRW war.

    Daher finde ich es ungerecht, wenn, vielleicht nur aus Versehen, diese Regelung bei "meiner" Beihilfestelle nicht gilt.

    Ich habe das zuständige Finanzministerium wegen der Frage nach einer Änderung der Beihilfevorschriften und einer Angleichung an das Recht der GKV Anfang Juni angeschrieben. Die Antwort steht noch aus (wurde mir aber schriftlich zugesagt).


    Zitat von Vogt

    10 Wochen für eine Auskunft, fühlst Du dich da nicht ziemlich verarscht?

    Solche Zeitspannen kann man nicht einfach so hinnehmen.


    Das sehe ich auch so

    Die Beihilfestelle ist seit vielen Jahren überlastet

    Beispiel:

    Von 2005 bis 2017 wurden rd. 25 meiner Widersprüche trotz regelmäßiger Anmahnungen durch mich nicht bearbeitet.

    Erst 2019 geschah dies: Ich bekam dann eine Erstattung von ~2000€.

    Eine Verzinsung erfolgt nicht. Die hätte im 3-stelligen Bereich gelegen.

    Kürzlich ging durch die Medien, dass diese Beihilfestelle 200.000 (in Worten: zweihunderttausend) unbearbeitete Beihilfeanträge angehäuft habe!

    Sie sucht Personal steht im Newsletter. Vielleicht hat hier einer Interesse?


    Wenn ich einen infolge der Fehler der Beihilfestelle nötigen Widerspruch erhebe, schreiben die mir, dass der Widerspruch in 3 Monaten erledigt sein muss.

    Hat man Rückfragen zu den Gründen von Ablehnungen, werden diese teils ignoriert, teils nicht richtig gelesen.

    Ich warte auf einige Antworten schon 10 Wochen (siehe oben).

    Edited 6 times, last by Mina ().

  • Ich verstehe dich nach der Erklärung besser.

    Wenn ich Begriffe in "xxx" setze, dann bewusst. Ich würde niemanden leichtfertig Sozialschmarotzer nennen. Aber jeder weiss, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Und er war mit Sicherheit nicht auf jmd. spezifisch, sondern ein gängiges Schlagwort, was von vielen Unwissenden allzuleicht auch gegen unsere Krankheitsgruppe verwendet werden kann. Und die Diskussion hatte m.E. eine solche Richtung aufgenommen. Da wollte ich gegen halten.


    Aber nichts für Ungut, wie ich schrieb, ist das nur meine persönliche Meinung.


    Dein Schicksal ist mit einer Verkettung schwerwiegender Umstände verbunden, sicher noch mehr als bei anderen, auf jeden Fall mehr als bei mir. Aber ich schätze deine Diskussionsbeiträge als tiefgründig/reflektiert.


    Wie so oft sind Regelungen, in diesem Fall zur Integration gut angedacht, aber bei weitem noch nicht umgesetzt.

  • Selbst wenn nun jemand, der eine Krankheit hat, bei der er früher oder später Anspruch auf Merkzeichen hat, das Merkzeichen 6 oder 12 Monate früher bekommt, als es ihm zustünde, so habe ich damit keine Probleme.

    Man kann den konkreten Zeitpunkt, ab dem das Merkzeichen einem Menschen zusteht, nur schätzen, Fragt man 3 Gutachter wird man 3 unterschiedliche Meinungen bekommen.

    Dann gibt es eine Vielzahl Berechtigter, die das Merkzeichen aus Unwissenheit (oder Dummheit etc.) gar nicht beantragen, so dass insgesamt sich eine verfrühte Gewährung bei den einen und eine verspätete oder ganz versäumte Gewährung bei den anderen, womöglich ausgleichen.

    Die Versorgungsämter werden entlastet, wenn sie einem Antrag früher stattgeben und sich so wiederholte Folgeanträge ersparen.


    Was ich nicht verstehen kann, wäre, wenn in grenzwertigen Fällen, man den Betroffenen einen langdauernden Rechtsweg zumutet. Bis dann das Gericht endlich ein Urteil gesprochen hat, sitzt der Kläger womöglich schon Jahre im Rollstuhl oder ist gar tot.

    Wenn dann über eine Überlastung der Gerichte geklagt wird, ist das umso fraglicher.

    Ich rede jetzt nicht von Fällen, in denen den Antragstellern nie ein Merkzeichen zustehen würde. Dann kann man immer noch die Gerichte bis zur letzten Instanz damit beschäftigen.

    Es muss m. E. gerade bei Behörden auch auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen wert gelegt werden.

    Wenn z. B. Finanzämter bei den Betriebsprüfungen das nicht im Blick hätten, würden sie ihre Daseinsberechtigung in Frage stellen.

  • Deine Situation, Mina hat einiges an Fallstricken.


    In meinen Augen wird das aG nur minimalste Abhilfe geben. So knapp, wie du und deine Lebensbegleitung das bereits gegenwärtig meistern, wird es mit zunehmendem Alter kaum noch möglich sein.

    "Zelte woanders aufschlagen" (=Vorschlag von schleicher), ist dazu noch ein finanzielles Problem, wenn man sich nicht verschlechtern will.

    Noch könntest du, bzw. ihr das selber in die Wege leiten. Ich war mir 34 Jahren in einer Lebenssituation, auf der ich ganz auf fremde Hilfe in wirklich allen Lebensbereichen angewiesen war.


    Ganz ehrlich, bei mir haben nahe Angehörige dann Entscheidungen treffen wollen, wäre es danach gegangen hätte ich einen Platz im Haus Abendfrieden für Ü 80 er, bzw. schwer pflegebedürftigen Menschen gehabt.


    Mit extrem viel Glück fand ich eine Wohnung mit Anschluß an eine ambulant betreute Wohnform. Für Außenstehende ist das der soziale Abstieg schlechthin, meine eigenen Eltern wollten damit so wenig wie möglich zu tun haben. Mittlerweile bin ich vom komplettem Gegenteil überzeugt. Ja, man macht Abstriche, muß sich täglich arrangieren, hat auch schwierige Mitwohnende. Aber Unterstützung zu haben, wenn man sie braucht und in 2o min in der Uniklinik zu sein, sind wertvoller als alles andere.


    Aber ihr hättet vielleicht noch mal ganz andere Möglichkeiten, jemanden anzustellen, oder als persönliche Assistenz zu beschäftigen, der/die dich oder euch zu Arztterminen, einkaufen etc. fährt und begleiten kann. Im Haus und Garten, bei Anträgen unterstützt ... what ever.


    Lass dich doch mal in diese Richtung beraten. Da hat sich viel getan, was den Eigenanteil betrifft, das kann aber eine Beratungsstelle besser erklären.


    Seufz, ich verstehe, das du an deiner Freiheit und Eigenständigkeit festhalten willst. Aber halte nichts fest, was selbst mit Bärenkräften nicht festgehalten werden kann. Das sind ja jetzt schon zuviele Ressourcen die du brauchst um allein das Formelle zu regeln.

    Liebe Grüße von Manu


    Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert.

    Gichin Funakoshi

  • Hallo Manu,



    danke für die gutgemeinten Ratschläge.

    Ich weiß, dass Du eine gute Lösung für Dich gefunden hast.

    Die Nähe zur Uniklinik ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil, wenn man alt werden will. Du hast immer noch die separate Wohnung?

    Das ist etwas, was mir dann eher gefallen würde.


    Ich habe Zweifel, ob ich in eine Wohngemeinschaft passe und ob ich das will. Ich war mein Leben lang Einzelgängerin. Vielleicht weil ich von Kleinkind auf wegen meines Sprachfehlers gehänselt wurde und daher Kontakte zu Gleichaltrigen oft gemieden habe.


    Jedenfalls stelle ich es mir eher als Belastung vor, mit mehreren Menschen, zu denen ich keinen Bezug habe, leben zu müssen. Das wäre eine völlig neue Situation, mit der ich vermutlich nicht klar kommen würde.

    Vielleicht wäre das anders, wenn man diese Menschen schon lange kennen würde.
    Hinzu kommt, dass ich etliche Nahrungsmittel-Allergien habe, Vegetarierin bin und wohl nie ein Gemeinschaftsessen zu mir nehmen könnte

    Für meinen Mitbewohner, der mir uneigennützig viel hilft, müsste auch eine Lösung gefunden werden, wenn er nicht bereit ist, meine Entscheidungen mitzumachen. Ich stehe in seiner Schuld.

    ich hatte ja noch nicht einmal Physio-Therapie oder Logopädie (wegen des Mobilitätsproblems) und andere Ansprüche mache ich weitestgehend nicht geltend.

    Ich sollte das erst ausprobieren können, bevor ich umfangreiche Veränderungen machen würde.

    Der Gedanke mit der Persönlichen Assistenz wäre noch zu prüfen. Dass man dann aber zusätzliche Bürokratie sich mit einkauft (Lohnabrechnung, Aufzeichnungen etc.) hielt mich bisher davon ab, das weiter zu verfolgen.


    Es ist schon so, wie Du schreibst: Es ist eine enorme Plagerei, wenn man vieles allein regeln muss.

    Vor allem ist das System Beihilfe/PKV für jemanden, der viele Anträge stellen u. Widersprüche einreichen muss, ein krankmachender Faktor. Der Zeitaufwand dafür hält mich von allem ab, was mir guttun würde.


    Ich bin dabei, mich wegen Wohn-Alternativen umzusehen. Ich schaue mir Immobilien-Angebote online an, die in der Nähe eines Krankenhauses liegen - wegen der Schluckstörung, weil es im Notfall sehr schnell gehen muss.

    Aber es gibt wenig freie Immobilien. Eine Immobilie zu kaufen, ist eigentlich nicht vernünftig, weil das nicht nur extrem teuer ist, sondern weil ich keinen Grund habe, dem Staat nach meinem Tod etwas zu schenken.

    Mieten hat andere Nachteile, z. B. ist oft keine Haustierhaltung erlaubt.


    Was mir aber derzeit das Allerwichtigste ist, ist, dass ich endlich wieder Arzttermine wahrnehmen kann. Ich habe dringendste gesundheitliche Probleme. Denn durch "Corona" wurden viele wichtige Dinge bereits aufgeschoben, die endlich geklärt werden müssen, eh es ganz zu spät ist.

    Daher ist auch das Merkzeichen aG für mich wichtig, weil die Regelungen der Beihilfestelle leider hinter denen der GKV zurück bleiben und mit dem "aG" ich viel mehr Fahrkosten erstattet bekäme.

    Und natürlich ist ein Fahrzeugumbau für den Transport eines E-Rollstuhls nötig. Ich will in den nächsten Tagen das forcieren.


    Ob ich wegen des Merkzeichen "B" Anspruch auf einen Fahrer hätte? Dann bräuchte ich womöglich kein Taxi.


    Ich hatte im vergangenen Jahr wegen des Mobilitätsproblems bereits Kontakt zum Amt, das für Teilhabe zuständig ist. Man sagte mir zu, mich zurück zu rufen. Ich hatte das noch in dem Thread, in dem ich wegen Fahrzeugumbauten Fragen hatte, im letzten Jahr (Ende Juli) angesprochen.

    Doch der Rückruf kam und kam nicht, trotzdem ich zuvor wiederholt mit denen telefoniert hatte. Das war kein "Versehen". Die haben sicher geglaubt, dass ich aufgebe.

    Später hatte ich mit dem Amt nochmals einige Telefonate. Ich konnte nicht in Erfahrung bringen, wo bzw. in welchen Bereichen ich evtl. Leistungen bekommen könnte oder falls mir keine zustehen, wie ich ansonsten weiterkommen könnte.

    Das gigantische "Antrags-Formular-Monster" habe ich gleich wieder beiseite gelegt. Die wollen den letzten Steuerbescheid! Ich bin 4 Jahre mit den Erklärungen im Rückstand ... Es geht nicht alles auf einmal bei mir.


    Ich habe mich danach mehr auf die Leistungen der Beihilfe konzentriert. Denn es gibt diese "Fürsorgepflicht" bei Beamten im Grundgesetz.

    Dazu findet man immer wieder überraschende Urteile, d. h. diese Fürsorgepflicht geht weiter als ich es bisher wusste.


    Wenn ich von einen guten Anwalt für Sozial- u. Verwaltungsrecht in der Nähe wüsste, wäre ich auch bereit, mit anwaltlicher Hilfe vorzugehen. Denn ich werde allein d. h. ohne Anwalt offenbar nicht Ernst genommen bzw. hingehalten und alles verzögert sich dann immer mehr.


    So, viel geschrieben.

    Ich danke Dir für das Mitdenken und die Vorschläge.

    Wünsche Dir noch einen schönen Abend.


    Gruß

    Mina

  • Hallo Mina,


    ich habe dir zu danken für den Einblick in deine Lebenssituation.


    Es stimmt, sich mit im Grunde wildfremden Menschen zu arrangieren, die ebenfalls ihre neurologischen Großbaustellen haben, das ist eine extrem große Nummer. Ohne die eigene Wohnung auf einer Etage mit weiteren fünf Wohnungen (von den Mitwohnenden) könnte ich das nicht packen. Ich bin kein Gruppenmensch und im Leben außerhalb des www. eher sehr introvertiert. Naja, die Erkrankung ist für die meisten Menschen zu schwierig, da fehlt die Geduld. Und für mich ist es zu schwierig geworden, mit Ungeduld umzugehen. Da bleibe ich dann lieber für mich.


    Mir blieb vor 20 Jahren keine Alternative außer dem besagtem Altenheim oder ein Zimmer in einer Behinderteneinrichtung in Mönchengladbach. Bei letzterem bin ich schon am Vorstellungs- bzw. Schnuppertag so schnell raus, da hätten mich keine zehn Pferde wieder rein bekommen.


    Wo ich jetzt wohne ist auch Tierhaltung möglich, aber auch nur wenn man sich im vollen Umfang selber kümmern kann.


    Aber genug von mir. Ich wollte nur ein wenig darstellen, das es nicht zu einer Situation kommen sollte, an der man nur noch wenig selber entscheiden kann und von außen zu etwas gedrängt wird, womit man gar nicht klar kommen würde.


    Dieses Formular Monster mit dem man um alles kämpfen muß, wird leider immer größer und stärker, je mehr Hilfe man braucht. Bei dir ist es mit der Beihilfe ja nochmal einen Ticken drauf.


    Auman, große Nummer. Können sich Gesunde kaum vorstellen.


    Auch dir einen schönen Restabend


    Manu

    Liebe Grüße von Manu


    Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert.

    Gichin Funakoshi

  • Hallo Manu,


    schön nochmals von Dir zu hören.

    Ich glaube, wenn in einer Wohngemeinschaft es nur Menschen wie Dich geben würde, könnte ich mir das schon eher vorstellen.

    Du hast immer die passenden Worte.

    Dass Du es nicht leicht hattest und wohl auch weiterhin hast, verstehe ich nur zu gut. Wir haben alle ähnliche Probleme. Die Krankheit ist eine große Herausforderung.

    Wie man sich manchmal plagt, kann sich ein Gesunder kaum vorstellen.

    Ja, ein Altenheim wurde mir vom DRK-Sanitäter vorgeschlagen, als er hörte, dass ich Schluckstörungen habe.

    Dass man aber in einem Altenheim für meine Mutter, die sich verschluckte, sehr spät den Notarzt gerufen hat und so wertvolle Zeit versäumt wurde, wollte dieser Sanitäter nicht glauben. Er war der Meinung, dass in Altenheimen jemandem, der sich verschluckte, am besten geholfen werden würde. In der Theorie mag das so sein ...

    Ich habe mir viel für die nächsten Wochen vorgenommen. Es muss endlich weitergehen.


    Alles Gute,


    Mina

  • "Die wollen den letzten Steuerbescheid! Ich bin 4 Jahre mit den Erklärungen im Rückstand ..."


    Mina soweit ich weiß, wäre ein verspätungszuschlag in nicht unerheblicher höhe fällig, je monat ca. € 25. bei dir nicht :?:

    Schöne Grüße, Lori :)






  • Ich reiche doch freiwillig Steuerklärungen ein, weil ich immer wegen meiner hohen selbst bezahlten Krankheitskosten (bis zu 6200 € pro Jahr ) eine hohe Steuererstattung bekomme!
    Ich nutze die Antragsveranlagung. Bei der muss man spätestens im 4. Jahr nach Ablauf des betreffenden Jahres eine Steuererklärung einreichen u. das tue ich auch.

    Edited 3 times, last by Mina ().

  • danke schön für die rückmeldung. :) "antragsveranlagung" kenne ich leider nicht.

    Schöne Grüße, Lori :)






  • Wenn man nicht wegen hoher Einkünfte verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, aber weiß, dass man, wenn man eine Erklärung abgibt, mit einer Erstattung rechnen kann, dann ist die Antragsveranlagung interessant. Man kann diese natürlich gleich im nächsten Jahr abgeben oder aber, wenn man vorher dazu nicht kommt, erst im 4. Jahr nach Ablauf des Jahres, um das es geht.

    Es kann aber passieren, dass man, wenn die Einkünfte die Veranlagungsgrenzen übersteigen, dann für das Jahr danach veranlagungspflichtig wird. Ob das dann einen Verspätungszuschlag auslösen kann für das nächste Jahr, wäre noch zu prüfen.

    Von meinem Rechtsgefühl her, kann ein Verspätungszuschlag erst dann in Betracht kommen, wenn man zuvor eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung mit Fristsetzung erhalten hat und die Frist versäumt hat.

    Aber ich bin in der Materie nicht mehr so drin.

  • Ahoi,

    freut mich, dass das hier so gut ins rollen gekommen ist! Entschuldigt, dass ich erst heute zum verschieben gekommen bin.


    Nun, leider muss ich grob bei meiner Einschätzung bleiben. Das aG wird dir nicht viel Luft zum atmen geben, denk ich. Dennoch kann auch ich nun besser deine Lage einordnen und nachvollziehen.


    Hast du einen Pflegegrad? Die 3 ist vielleicht für dich leichter zu bekommen als das aG.
    Auch kannst du mit dem Pflegeld (wenn es auch nur die 2 wird) deinen Mitbewohner finanziell entlasten. Die Pflege durch Angehörige ist an der Stelle mit bedacht. Das genaue Arrangement kann ich dir nicht skizzieren, ab einem Punkt muss aber auch Steuer entrichtet werden. Pflege-Bahr kann man an der Stelle auch noch durchrechnen, aber ich vermute, du bist dafür zu alt um den Zusatz rentabel zu bekommen.
    An dieser Stelle möchte ich nochmal auf die EUTB hinweisen. Knowhow gibt es da, im Gegensatz zum VdK ist GKV versichert zu sein kein Muss. Ohne Kosten.


    Ich stimme aber Streunerin zu. Deine, insbesondere wohnliche, Situation deinem Ermessen anzupassen ist jetzt einfacher als später. Selbstbestimmt wird von Tag zu Tag schwieriger.
    Nach drei Jahren habe ich eine barrierearme Wohnung gefunden, die im EG einen Pflegedienst mit 24/7 Notruf Dienst hat. "Nachteile" wie viele Nachbarn, keinen eigenen Garten, ... , kann man mit der gesparten Zeit (und Geld) begegnen.

    Umlaute sind ueberbewertet!

  • schleicher


    Danke für das Verschieben der Beiträge und für die Tipps.


    Das aG wäre schon eine gewisse Verbesserung. Allerdings sehe ich das Problem, dass ich auch da ständig Fahrten von zwei Kostenträgern genehmigen lassen muss - es sei denn, es gäbe eine Vereinfachungsregelung wie z. B. dass man mir die Fahrten zur nächsten Uniklinik für bestimmte Fachärzte zugesteht oder ähnliches. Dafür werde ich aber wohl einen Anwalt benötigen.

    Wenn ich bei 2 Kostenträgern ständig eine Genehmigung einholen muss, ist das für mich der Horror pur.

    Da muss ich dann einige Monate im voraus schon wissen, wann ich zum Arzt muss bzw. wann ich krank bin.

    Das ist mit "meiner" Beihilfestelle und "meiner" PKV nicht zumutbar.

    Aber soweit bin ich noch nicht. Ich werde aber, wenn 2 meiner Ärzte aus dem Urlaub zurück sind, dort nochmals vorsprechen wegen einer Bescheinigung. Die hätte ich schon längst bekommen, wenn man genau wüsste, was das Amt genau erwartet.


    Allerdings hat das aG auch noch andere Vorteile, die ich zumindest dann bekommen könnte, wenn das aG mir nichts für die Mobilität bringt.


    Den Pflegegrad 2 habe ich seit 4 Jahren u. damit bekomme ich auch das entsprechende Pflegegeld.


    Pflege-Bahr kannte ich bisher nicht. Aber ich lese gerade, dass man noch keine Pflegeleistungen bezogen haben darf.

    Das dürfte sich also erledigt haben, wenn man Pflegegrad 2 hat? Ich hatte bisher zwar keine Leistungen im Pflegebereich sondern "nur" im hauswirtschaftlichen Bereich. Aber ich vermute, dass das schon reicht, um Pflege-Bahr nicht beantragen zu können.


    Ich habe eine private Pflegezusatzversicherung (bei Ergo, vormals Hamburg-Mannheimer):

    Die hätte ich besser nie abgeschlossen. Sie orientiert sich am alten Pflegerecht. Geht also nach Pflegestufen 1 bis 3.

    Die Voraussetzungen für Leistungen zu erfüllen, sind bei dieser Versicherung fast unmöglich. Wenn ich mal bettlägerig wäre, dann bekomme ich wohl erst etwas. Vorher scheint es vom Wohlwollen der Versicherungsgesellschaft abzuhängen. Ich zahle pro Monat 40 Euro (seit 2007). Ich komme aus der Versicherung nicht mehr raus. Kann sie allenfalls stilllegen und dann bekäme ich später geringere Leistungen.


    EUTB:
    Es geht dabei doch um die Teilhabeleistungen des SGB IX ?

    Ich hatte mit dem Amt, das für diese Leistungen zuständig ist, Kontakte. Es war wie ich oben schon schrieb, nicht zu klären, ob ich überhaupt einen Anspruch geltend machen könnte.


    Ich bräuchte am ehesten einen Anwalt oder Angestellten, der sich mit der Beihilfe u. der PKV "herumärgert". Das wäre eine enorme Entlastung. Die Zeit, die mich das kostet, kann sich keiner vorstellen, der das nicht gesehen hat.

    Aber bei dem Umfang meiner Anträge wäre das nicht billig.

    Ich frage mich immer wieder, wieso man den Beamten diese übertriebene Bürokratie zumutet?

    Wenn ich nur bei der Beihilfe meine Anträge einreichen könnte und diese dann nach Prüfung das Ergebnis der PKV melden würde, würde ich mir Zeit und Nerven sparen und es würde bei der PKV zu weniger Personalkosten kommen. Es gäbe also viel weniger Bürokratie.


    Freut mich für Dich, wenn Du eine für Dich geeignete Wohnung gefunden hast.


    ich bin da noch nicht ganz so weit. Später wird das sicher auch bei mir nicht mehr anders machbar sein, falls ich nicht zuvor im Lotto gewinne.

    Dennoch habe ich heute mit einer Maklerin telefoniert. Aber die Wohnung um die es ging, scheidet aus:

    Schlafzimmerfenster direkt über der Tiefgarageneinfahrt. Das hatte ich früher schon einmal. Wenn das Tor der Garage aufgeht, ist das nicht zu überhören (und ich schlafe gern mit gekipptem Fenster). Und dann noch ein "Garten" von 7 qm (!), ein wenig klein...


    Gruß

    Mina

  • Wenn man nicht wegen hoher Einkünfte verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, aber weiß, dass man, wenn man eine Erklärung abgibt, mit einer Erstattung rechnen kann, dann ist die Antragsveranlagung interessant. Man kann diese natürlich gleich im nächsten Jahr abgeben oder aber, wenn man vorher dazu nicht kommt, erst im 4. Jahr nach Ablauf des Jahres, um das es geht.

    Es kann aber passieren, dass man, wenn die Einkünfte die Veranlagungsgrenzen übersteigen, dann für das Jahr danach veranlagungspflichtig wird. Ob das dann einen Verspätungszuschlag auslösen kann für das nächste Jahr, wäre noch zu prüfen.

    Von meinem Rechtsgefühl her, kann ein Verspätungszuschlag erst dann in Betracht kommen, wenn man zuvor eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung mit Fristsetzung erhalten hat und die Frist versäumt hat.

    Aber ich bin in der Materie nicht mehr so drin.

    Mina weitere steuerrechtliche fragen sollten m.e. bei bedarf in einem separatem thread erörtert werden. wenn man das hier noch erörtern würde, bringt es doch nur vom thema ab. abgabefristen findet man auch über suchmaschinen, wie tante google.

    Schöne Grüße, Lori :)






    Edited once, last by Lori_Ma: nachtrag ().

  • Ich habe keinen Bedarf dafür.

    Ich dachte nur, dass ich, weil Du die Verspätungszuschläge angesprochen hast, dazu ein paar Hinweise geben kann.

  • weitere steuerrechtliche fragen sollten m.e. bei bedarf in einem separatem thread erörtert werden. wenn man das hier noch erörtern würde, bringt es doch nur vom thema ab.

    Es wäre zwar eher das "etc" im Thema, aber darin würde ich erstmal kein großes Problem sehen. Mina kann Mina schlecht das Thema nehmen ;)

    Ja, Pflege-Bahr ist dann nicht mehr möglich, sehr schade! Gerade auch für die jüngeren Lesenden ist das relevant (die Beiträge steigen auch, wenn man älter ist).


    Das aG weitere Vorteile bieten würde ist mir schon klar.

    "Bereits" der Pflegegrad 3 ersetzt das Merkzeichen aG.

    War mein Aufhänger, die 3 bekommst du vielleicht leichter/schneller als bis du dir das aG erkämpfst hast. Der Aufwand ist vielleicht geringer.


    Die EUTB hat bei mir nicht nur im Sinne des SGB IX beraten. Sie haben mir z.B. auch immer Wohnungsanzeigen geschickt die über deren Tisch ging. Bei der Frage nach dem aG können sie bestimmt auch Antworten liefern. Schreib denen vielleicht eine kurze Mail mit deinen Fragen oder rufst an.

    Umlaute sind ueberbewertet!

  • schleicher:

    Danke, für die Hinweise.

    Es wäre zwar eher das "etc" im Thema, aber darin würde ich erstmal kein großes Problem sehen. Mina kann Mina schlecht das Thema nehmen ;)

    Ich habe keinen Bedarf für steuerliche Fragen.

    Die EUTB hat bei mir nicht nur im Sinne des SGB IX beraten. Sie haben mir z.B. auch immer Wohnungsanzeigen geschickt die über deren Tisch ging. Bei der Frage nach dem aG können sie bestimmt auch Antworten liefern. Schreib denen vielleicht eine kurze Mail mit deinen Fragen oder rufst an

    Ja, das mit den Wohnungsanzeigen wäre sicher eine sinnvolle Sache bei mir. Denn ich sehe mir solche Angebote nicht fortlaufend an.

    Das hat man mir beim Amt nicht angeboten.

    Das für Teilhabe-Leistungen zuständige Amt wollte den umfangreichen Antrag haben.

    Ich hatte eigentlich nur wissen wollen, ob es auch Leistungen gibt, die nicht vom Einkommen/Vermögen abhängen.

    Denn dieses Monster von Antrag fülle ich nur aus, wenn ich weiß, dass ich auch realistische Chancen auf andere Leistungen habe. Die sehe ich bisher nicht.


    Unklar ist für mich, was ich mit dem Merkzeichen B, das ich habe, anfangen kann?

    Denn die Begleitperson, die 3 mal in der Woche 3 oder mehr Stunden Zeit für die Begleitung zu Arztterminen hat, suche ich noch.

    Den Beruf "Begleitperson" gibt es sicher noch nicht ...

    Wenn ich einen Stundensatz von z. B. > 40 Euro für eine Begleitperson zahlen müsste, würde sich die Begleitperson schnell erledigt haben.

    War mein Aufhänger, die 3 bekommst du vielleicht leichter/schneller als bis du dir das aG erkämpfst hast. Der Aufwand ist vielleicht geringer

    Pflegegrad 3 erreiche ich (noch) nicht. Vielleicht haben mich die Gutachter der PKV zu niedrig bewertet. Aber ich lag bei der Punktzahl nicht an der Obergrenze.


    Es gibt einen Fahrdienst des ASB, den man nur mit "aG" (gegen geringe Eigenbeteiligung) nutzen kann. Allerdings nur im Umkreis von 30 km u. nur für eine begrenzte Zahl an Fahrten.

    Das aG wäre auch deshalb sinnvoll.



    Was ich gerade im RTL, das nebenher läuft, gesehen habe:

    Ein Bericht über ein Altenheim in den USA, das wie ein teures Luxus-Hotel ausgestattet ist:

    Swimming-Pool, Sportstudio, diverse Bespassungs-Angebote, Essen von Sterne-Köchen, etc. Luxus pur

    Monatliche Kosten 7000 Euro ...

    .

    Edited 3 times, last by Mina ().