Edit [Mod]: Die ersten drei Beiträge sind aus dem Thread Termin Sozialgericht verschoben.
Sorry im voraus wegen der Länge - ich habe nur die Beiträge bis zu dem von Vogt gelesen. Der letzte Beitrag von Speiche kam später:
Ich benötige 2-3 mal pro Jahr ein Rolli-taxi und zahle den normalen Fahrpreis laut Taxameter plus 5€ für den Mehraufwand (befestigen vom Rolli).
Geschätzt mehr als 1000€ an Taxikosten für Arztbesuche pro Monat.
Gehst Du täglich zum Arzt und hast 50km Wegstrecke?
Das erscheint mir doch sehr übertrieben.
Bei mir geht es nicht allein um die Ataxie. Ich habe einige andere Erkrankungen.
Bei mir besteht u. a. schon lange ein Verdacht auf Metastasen und ich habe noch eine weitere seltene schwere Krankheit und einige Folgeerkrankungen. Ich bin schon lange zu 100 % schwerbehindert.
Ich bekomme, wenn ich wohnortnah zum Arzt gehe, fast immer die Empfehlung: "Sie sind ein Fall für eine Uni-Klinik (~54km). Sie müssen in ein Zentrum gehen, etc."
Ich benötige das aG für Taxifahrten zum Arzt - nicht fürs Parken, weil Autofahren einen Fahrzeugumbau voraussetzt, den ich noch nicht habe.
Dass ein Rollstuhltaxi genauso teuer ist (bis auf nur 5€ Aufschlag) wie ein normales Taxi wusste ich nicht.
Ist aber auch nicht relevant, denn ich habe meine Berechnungen möglicher Taxikosten nach den Taxirechnern, die man im Internet findet gemacht und die gehen von normalen Taxis aus.
Taxikosten sind stark gestiegen.
Ich war erschrocken, dass die einfache Fahrt zum Hausarzt mit dem Taxi schon bei 21 € liegt (rd. 5 km). Gleicher Preis würde für die einfache Fahrt zur Physiotherapie kosten u. zur Logopädie.
Die einfache Fahrt zur nächsten Uniklinik kostet 156 €. Nur eine Fahrt pro Monat zur nächsten Uniklinik würde also ~312 € mit dem Taxi kosten. Dazu kämen noch einige Facharztbesuche im "Nahbereich" von ca. 25 km einfach. Ich käme über 1000 € pro Monat, wenn ich alle Fahrten mit einem Taxi machen würde /könnte.
Ob ich dann solche weiten Taxifahrten gleich von 2 Kostenträgern (Beihilfe u. PKV) zeitnah genehmigt bekomme, ist noch ein weiteres Problem.
Derzeit warte ich seit 4 Wochen auf eine Reaktion der Beihilfe nach der Einreichung von 2 Kostenvoranschlägen im Bereich von Umbauten (Lift und Fahrzeugumbau). Andere Auskunftsanfragen zum Thema Fahrkosten und zu anderen Themen sind seit über 10 Wochen unbeantwortet.
D. h. wie ich bei dieser Arbeitsweise überhaupt an gleich 2 zeitnahe Genehmigungen von Taxifahrten käme, ist unklar.
Es gibt den GdB, die Tabelle mit den Voraussetzungen ist öffentlich zugänglich. Keine Black Box.
In diesen Tabellen werden aber Spannen bei den GdB von z. B. 10 bis 100 für nur eine Krankheit genannt.
Selten hat ein Antragsteller aber nur eine Krankheit, die bewertet werden muss, sondern mehrere.
Dass es dann bei solchen Spannen zu unterschiedlichen Meinungen kommen kann, ist logisch.
Hinzu kommt, dass Ärzte Anfragen von Gerichten nicht gern haben. Sie werden nämlich schlecht bezahlt, sagte mir ein Arzt. Dieser sagte mir von Anfang an, dass er nicht bereit ist, Bescheinigungen und Stellungnahmen für Behörden oder Gerichte auszustellen, weil er schon einmal dabei draufgelegt hat, d. h. weniger bezahlt bekam, als er wegen des Zeitaufwandes berechnete.
Was tut also ein Behinderter, der einen solchen Arzt hat? Arztwechsel auf dem Land ist keine gute Idee.
Die Kriterien sind streng, aber für alle gleich. Und was brächte aG (incl. Parkausweis), wenn es leicht zu bekommen wäre und daher die Parkplätze aufgrund einer zu hohen Zahl Berechtigter dauernd belegt wären.
Es geht bei mir nicht um den Parkplatz, sondern um die Berechtigung von Taxifahrten.
Mit aG bekommen Behinderte Taxifahrten von den Kassen ersetzt. Denn oft ist die Behinderung so schwer, dass sie nicht oder nicht jeden Tag Auto fahren können oder keine ÖRR (falls vorhanden) nutzen können.
Früher bekam man das aG offenbar relativ leicht. Meines Wissens wurden die Anforderungen nach oben gesetzt.
Wurde nicht auch das SGB (§ 229 SGB IX) deswegen geändert?
Ich meine, dass die Anforderung an die dem aG zugrunde liegende Krankheit (Mindest-GdB von 80%) es nicht von Anfang an gab.
Mir sagte man telefonisch beim meinem Versorgungsamt, wenn man einen Rollator noch nutzen kann, dann steht das aG einem NICHT zu (ich schrieb das bereits). Aber später hieß es dann, wenn man ihn nur kurz nutzen könne, würde das nicht gelten.
Also scheint auch hier ein Spielraum zu bestehen.
Ich sehe hier im Forum und draußen Menschen, die noch einen Rollator nutzen können und die schon lange das Merkzeichen aG haben. Da fragt man sich dann. Was stimmt denn nun?
Ich finde es ist unfair, wenn behinderte Menschen nicht gleich behandelt werden.
Mag sein dass Cindel gute und schlechte Tage hat, so wie wir alle. Aber bei der Feststellung des GdB hat man sich schon was gedacht.
Jeder, der eine Ataxie hat, hat bessere und schlechtere Tage.
Wenn ein Arzt einem begutachtet, wenn man einen besseren Tag hat, fällt seine Beurteilung anders aus, als wenn er einem an einem schlechten Tag untersucht.
Wie oft bekommen Behinderte, wenn sie klagen, Recht?
Aber: Eine Klage kann Jahre dauern, d. h. diese Zeit hat ein Behinderter nicht.