Antrag zur Teildienstfähigkeit bei Beamten

  • Hallo zusammen,

    hat jemand als Beamter schonmal einen Antrag auf Teildienstfähigkeit gestellt?

  • Hallo, was verstehst Du unter "teildienstfähig", dass jemand als Beamter/in nicht mehr die volle stundenzahl arbeiten kann?

    Liebe Grüße von Maria :Froehlich:





  • Falls es Dich betrifft, frage doch mal in Deiner Personalabteilung nach.

    Liebe Grüße von Maria :Froehlich:





  • Ich meine Mina, die sich ja aus dem Forum neulich verabschiedete, war ebenfalls verbeamtet. Vielleicht bekommst du ja zu Ihr irgendwie Kontakt?

  • Ich meine Mina, die sich ja aus dem Forum neulich verabschiedete, war ebenfalls verbeamtet. Vielleicht bekommst du ja zu Ihr irgendwie Kontakt?

    Mina ist doch immer noch mitglied und soweit ich gesehen habe fast täglich hier online. 8)

    wg. der teildienstunfähigkeit wäre in meinem bundesland der personalärztliche dienst (amtsarzt) zuständig. du müsstest atteste vorlegen, dass du nicht mehr voll belastbar bist.

    Schöne Grüße, Lori :)






  • Stimmt ja, ist ja vermutlich von Bundesland zu Bundesland verschieden. Du wohnst ja bei Hannover. Gibt es nicht so etwas wie eine Gewerkschaft für dich, die dir beistehen kann, sich aber etwas auskennt?

  • Post by Lori_Ma ().

    This post was deleted by the author themselves: frage schien unabgebracht zu sein, sorry ().
  • Jedes Bundesland hat ein eigenes (Landes-)Beamtengesetz. Die Bundesländer werden sich an das Bundesbeamtengesetz dabei anlehnen.


    Bei mir wurde ca. 1995 ein beim Vorsteher meines Amtes geäußerte Anfrage nach Teilzeit abgelehnt mit den Worten:
    "Ein Beamter ist entweder voll dienstfähig oder gar nicht."

    Der Vorsteher war neu. Bei seinem Vorgänger gab es damals einige Beamte in diesem Amt, die bei vollem Gehalt nur zu 50 % gearbeitet haben aus gesundheitlichen Gründen und die das zum Zeitpunkt meiner Anfrage auch immer noch taten.
    Ich denke, dass Teilzeit bei vollem Gehalt heutzutage erst Recht möglich ist. Aber ich kann aus eigenen Erfahrungen nicht sagen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Das kann auch von Bundesland zu Bundesland etwas abweichen.


    Ich würde immer versuchen, so eine Lösung zu bekommen, schon wegen der späteren wohl nicht zu verhindernden Frühpensionierung.

    Die Pension ist nun mal höher wenn man mit 40 oder 60 pensioniert wird, als mit 34 Jahren.

    Es gibt meines Wissens die Möglichkeit der Zwangspensionierung immer noch. Ich vermute, dass das dann gemacht wird, wenn jemand erkennbar nicht mehr dienstfähig ist. Man sollte also nicht unbedingt damit argumentieren, in absehbarer Zukunft dienstunfähig zu sein, sondern immer darauf hinweisen, dass man alles tut um seine Dienstfähigkeit zu erhalten wie Therapien jeglicher Art, etc.

    Es kann aber nicht schaden, wenn man einen guten Anwalt für Beamtenrecht findet. Der kostet aber bestimmt auch einiges. Denn Anwälte bieten meist Vereinbarungen an, die nicht an den Streitwert gekoppelt sind.

    Aus meiner derzeitigen Erfahrung (ich suche einen wegen der Beihilfe) weiß ich, dass es hier im Süden aber kaum einen Anwalt für Beamtenrecht gibt - vielleicht in den Landeshauptstädten oder großen Städten am ehesten.


    Das sind meine Überlegungen zu der Anfrage oben.


    Mina

    Edited 2 times, last by Mina ().

  • Hallo zusammen,

    danke für eure Antworten!

    Ich habe mich jetzt bei der Schwerbehindertenbeauftragten der Landesschulbehörde Hannover informiert (ich bin Lehrerin).


    Meine Neurologin hat mir ein kurzes Schreiben verfasst, dass ich nur noch teilweise dienstfähig bin. Dann habe ich das der Verwaltungsleiterin unser Schule eingereicht und jetzt beantragt die das für mich. Also warte ich jetzt erstmal ab;)

    Aber die Behindertenbeauftragte meinte, dass ich noch zum Amtsarzt muss

  • Der Amtsarzt war bei mir auch von der Perso-Abt. eingeschaltet worden, allerdings ging es um den vorzeitigen Ruhestand.

    Viel Erfolg. :)

    Liebe Grüße von Maria :Froehlich:





  • Der Amtsarzt war bei mir auch von der Perso-Abt. eingeschaltet worden, allerdings ging es um den vorzeitigen Ruhestand.

    Bei mir war der Amtsarzt auch erst dann tätig, als es um den vorzeitigen Ruhestand ging.

    Ich würde daher bei der Einschaltung des Amtsarztes zurück haltend sein, es sei denn, dass Du eine vorzeitige Pensionierung schon jetzt willst.

    Auch eine Dienstfähigkeit "nur teilweise" könnte so interpretiert werden.

    Aber ich kenne mich wirklich nicht mit der derzeitigen Praxis und schon gar nicht der Praxis in anderen Bundesländern aus.

  • Der Amtsarzt war bei mir auch von der Perso-Abt. eingeschaltet worden, allerdings ging es um den vorzeitigen Ruhestand.

    Aber ich kenne mich wirklich nicht mit der derzeitigen Praxis und schon gar nicht der Praxis in anderen Bundesländern aus.

    wenn man zum amtsarzt muss, muss man halt dahin.

    Mina wenn man sich nicht auskennt, vielleicht mal nicht auf die tasten hauen. tut mir leid, dass ich das so sagen muss.

    Schöne Grüße, Lori :)






  • Super Lori_Ma :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: Wieder erste Sahne von dir.


    Bin grade äußerst beeindruckt vom Solidaritätsgedanken. Nicht.

    Liebe Grüße von Manu


    Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert.

    Gichin Funakoshi

  • wenn man zum amtsarzt muss, muss man halt dahin.

    Mina wenn man sich nicht auskennt, vielleicht mal nicht auf die tasten hauen. tut mir leid, dass ich das so sagen muss.

    Wenn hier nur Juristen schreiben sollen, muss man das mir sagen.

    Ich MUSS hier meine Meinung nicht äußern. *)

    Ich denke, ich werde mich hier doch zurück ziehen. Diese ständigen Anfeindungen sind mir zuviel.


    Mina


    *)

    Vor ein paar Tagen las ich hier, dass man mich erwähnte wegen des Themas.

    Aber wie gesagt: Ich MUSS mich nicht hier äußern, zumal ich kein Jurist bin und auch nicht im

    Bundesland von Red Cherry wohne.

    Ich habe gewiss noch eigene Probleme für die ich meine Energie benötige.

    Edited 2 times, last by Mina ().

  • Das Forum sammelt doch leitgeplagte Menschen, hier muss sich niemand profilieren. Falscheinschätzungen oder andere Ansichten ja Alltag. Aber sollen wir uns das Leben wirklich noch schwerer machen, als es sowieso ist? Wir sind doch kein Kindergarten, lasst uns wie Erwachsene Menschen achtsam miteinander umgehen. Man muss sich nicht lieben, aber respektvoll miteinander umgehen