Fachärzte dürfen wieder häusliche Krankenpflege verordnen

  • Aufgrund des 2005 eingeführten EBM 2000plus (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) war es vielen Fachärzten nicht mehr möglich, häusliche Krankenpflege zu Lasten der Krankenkassen zu verordnen.


    Viele Hautärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Augenärzte haben infolge des oben erwähnten Bewertungsmaßstabs keine Verordnungen mehr über häusliche Krankenpflege ausgestellt. Patienten mussten deshalb vom Facharzt wieder an den Hausarzt überwiesen werden, um z. B. die Medikamentengabe in Form von Salben oder Augentropfen verordnet zu bekommen.


    Nun veröffentlichten der Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen einen Beschluss, der die Ziffer 01420 wieder in die Präambeln der EBM vieler Fachärzte aufnimmt.


    Folgende Fachärzte dürfen jetzt wieder häusliche Krankenpflege verordnen.


    Hautärzte,
    Augenärzte,
    Hals-Nasen-Ohren-Ärzte,
    Kinder- und Jugendärzte,
    Anästhesisten,
    Kinder- und Jugendpsychiater,
    Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen,
    Neurologen,
    Psychiater und
    Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie.