Liebe Sybille.
Du hast recht, finde ich
Grüße
Jürgen
Ich habe eine Tochter von 14 Jahren und bei Ihr ist ein Gendefek 50% zu 50%. Bei uns in der Schweiz ist aus Ethischen gründen ein Gentest an minderjährigen nicht zugelassen. Da die Behinderung meist nicht vor dem 30 Lebensjahr ausbricht, soll doch ein Kind die Jugend unbeschwehrt geniessen.