Kurzzeitpflege

  • hallo


    die so wichtige kurzzeitpflege soll abgeschafft werden:mad::mad::mad:


    dabei ist sie gerade für behinderte, die zu hause gepflegt werden, so wichtig.


    dann kann nämlich derjenige, der einen pflegt, sich selbst mal eine auszeit von 4 wochen nehmen und sich selbst was gutes tun


    und das mit dem wissen, das der behinderte gut untergebracht ist


    ich versteh das nicht:Traurig::Traurig:wir machen ja nur noch schritte rückwärts


    hoffentlich wird das noch gekippt


    lg bine

    • Offizieller Beitrag




    Hallo Bine,
    nachdem ich Deine Schreckensnachricht gelesen habe, telefonierte ich gleich mit der für mich zuständigen Pfegeberatung Compass.

    Dort sagte man mir das nichts in dieser Angelegenheit bekannt sei.
    Ich bräuchte mir um meine schon festgelegte Kurzzeitpflege keine Sorgen zu machen.


    Ich bin vom 05.05.- zum 23.05.2011 zur Kurzzeitpflege fest eingeplant.


    Wo hast Du denn diese für mich so schlimme Information her?


    Da müssen doch Gesetze geändert werden.
    Das sind doch keine Leistungen der KK.

    Hoffendlich hast Du mit Deiner Info mal Unrecht.

    Doch ist an jedem Gerücht ein Körnchen Wahrkeit, sagt ein Sprichwort.

    Da kommen mir jetzt so viele Gedanken, die das bestimmt als Ente entlarvt.

    Das Hauptargument ist die Presse. Wenn doch in der heutigen Zeit nur jemand etwas laut denkt, steht das am nächsten Morgen in der Zeitung.

  • hallo siegfried


    das kam im radio NDR nachrichten und im fernsehen. also es zahlt ja die pflegekasse deiner KK, aber bis mai ist das nicht durch


    es sind ja auch schon einrichtungen sturm gelaufen. heute habe ich nichts weiter gehört, aber wenn ich es wieder höre oder sehe, sag ich es dir


    ich hoffe auch, das es nicht kommt, aber der mensch zählt eh nichts mehr und nur noch das geld


    lg bine

  • Nein, die Kurzzeitpflege wird nicht abgeschafft.

    In Niedersachsen werden Investitionskostenzuschüsse des Landes abgeschafft.
    Das bedeutet ggf. eine Verteuerung aber an der gesetzlichen Regelung ändert sich nichts.


    Übernahmefähig durch die PflegeVers. sind ausschließlich die pflegebedingten Kosten.

    Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht von der PflegeVers.übernommen. Ggf. können sie über die „Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf“ abgerechnet werden.

    Investitionskosten (Kosten für Bau und Betrieb des Gebäudes.) entfallen, wenn beim Bau des Hauses staatliche Zuschüsse gewährt wurden.

  • danke schön, aber nur Niedersachsen....na denn...aber wenn man nur eine kleine rente hat, läuft es wohl so weiter wie bisher


    lg bine

    • Offizieller Beitrag

    Da fällt mir aber ein Stein vom Herzen.

    Hoffentlich trifft er niemanden.

    Sonst sieht das noch so aus:

    Achte auf Deine Gedanken - sie sind der Anfang Deiner Taten.
    Lebensweisheit aus China

    Siegfried.

    Einmal editiert, zuletzt von lorik ()