Mehr Geld für Pflegebedürftige ab 1. Januar 2013

    • Offizieller Beitrag

    Pflegegeld an Versicherte (zum Beispiel bei Pflege durch Angehörige)
    Ohne Pflegestufe 120 Euro, bisher 0 Euro
    Pflegestufe I, 305 Euro, bisher 235 Euro
    Pflegestufe II, 525 Euro, bisher 440 Euro
    Pflegestufe III, wie bisher 700 Euro


    Pflegesachleistungen (an ambulante Pflegedienste)
    Ohne Pflegestufe, 225 Euro, bisher 0 Euro
    Pflegestufe I, 665 Euro, bisher 450 Euro
    Pflegestufe II, 1250 Euro, bisher 1100 Euro
    Pflegestufe III, wie bisher 1550 Euro


    (Quelle: VIGO, das Kundenmagazin der AOK)

  • hallo manuela


    ich glaube, du verwechselst das mit demenzkranken, die bekommen in zukunft mehr.


    lg bine

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    jetzt habt Ihr mich total verunsichert:


    Hab das gefunden:


    der berechtigte Personenkreis (§ 45a SGB XI )[INDENT](1) Die Leistungen in diesem Abschnitt betreffen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung (§§ 14 und 15) ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist. Dies sind



    • Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III sowie
    • Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht,


    mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder die von der Pflegekasse beauftragten Gutachter im Rahmen der Begutachtung nach § 18 als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt haben, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.


    [/INDENT]


    Ich hatte das so verstanden, das es für alle gilt. Na ja, dann eben Pech.


    Liebe Grüße
    Manu

  • [INDENT]
    die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben.


    [/INDENT]


    die alltagskompetenz ist hiermit gemeint:


    orientierung, antrieb-beschäftigung, stimmung, gedächtnis, tag-/nachtrytmus, wahrnehmung und denken, da gibbet noch mehr, habs nicht mehr im kopf ... örgs, ich machs mal kurz:


    wenn jemand in den kognitiven bereichen auffällig ist, wie bei demenz, alzheimer im weiteren stadien oder psychotischen, bzw. psychischen zuständen die nicht mehr behandelbar sind und dauerhaft beaufsichtigung braucht (meist 24 stunden)


    dann dürfen sich die angehörigen über diese sensationelle erhöhung freuen, ironie aus ... :Rollstuhl:


    wenn jemand nur am tag pennen kann, aber weiß was er nachts dann macht ... dann gilt das in dem sinne nicht


    LG von manu

  • du, andere manu :D ... ich schreib mal, warum ich das so genau weiß ... dann ist dir nichts mehr peinlich


    hab noch vor zwei monaten in meinem pflegelgutachten nachgeschlagen, weil mein träger mich "aus versehen" zu dem "berechtigtem" personenkreis einordnen wollte ... ähm ja ... :cool:


    grins, und dabei bin ich nur mit der stimmung auffällig ... chronisch schwarzer humor


    aber ist ja kohle die grad bei "uns" sag ich mal, wirklich an der richtigen adresse ist ... die pflege und betreuung von demenziellen entwicklungen ist ne sache für sich


    ganz ehrlich ... da blicken noch nicht mal mehr die sozialarbeiter oder pflegefachkräfte durch ... da brauchts ein studium für sich

  • hallo manu


    bei uns hier muß dir nichts peinlich sein. es ist doch gut zu wissen, das du hier alles fragen kannst.


    ich bin froh, das es hier immer leute gibt, die mir bei fragen helfen können.


    also weiterschreiben.


    lg bine


  • PS: am besten, jemand löscht den kompletten Thread - hab das total missverstanden:Nudelholz:ist mir echt peinlich. Die haben das aber auch blöd geschrieben


    Da brauch dir doch nichts peinlich sein, man ist doch den dummen Paragraphen Sätzen ausgeliefert und dann dauert es viele Jahre bis alle wissen was gemeint war.......................

  • Hallo,
    weiss jemand, was es sonst noch so für Neuerungen ab dem 1.1.2013 gibt? Mein Vater ist der Pflegestufe 1 zugehörig.

  • Hallo Inge,
    mein herzliches Willkommen im Forum.:Blumen:


    Vielleicht beantwortet folgender link Deine Fragen?


    http://www.familienfreund.de/w…es-neu-in-der-pflege.html


    Liebe Grüße
    Maria


    PS. Falls Du nähere Infos benötigst oder evtl. Probleme hast, hier sind immer nette User, die Dir gern weiterhelfen.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




    Einmal editiert, zuletzt von Maria ()

  • hallo maria


    der link ist echt super


    @ inge...herzlich willkommen


    also neuerungen sind hauptsächlich für Demenz kranke.
    aber den link kann man sich gut ausdrucken


    lg von bine aus dem regenland

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    bei mir wurde auf Antrag auch die eingeschränkte Alltagskompetenz berücksichtigt, so dass ich ab dem 01.02.13 die Erhöhung auf 305,00 Euro (Pflegestufe I) bekomme.


    Zwar gilt die Erhöhung HAUPTSÄCHLICH bei Demenzerkrankungen; aber auch bei psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen. Man muss nur einen entsprechenden Antrag stellen und natürlich muss eine Diagnose vom Facharzt vorliegen.


    Nicht erschrecken beim Lesen des Antrags (ich wollte ihn auch schon wegwerfen) - die fragen beispielsweise auch, ob man mit Kot durch die Gegend wirft oder Inkontinenzeinlagen zerpflückt....


    Doch davon sollte man sich nicht beirren lassen; einen Antrag kann man stellen. Bei mir wurde dieser aufgrund der psychischen "Geschichte" bewilligt, sogar ohne Besuch des MdK.


    freundliche Grüße
    von Manu

  • hallo manu


    na endlich mal eine genehmigung ohne kampf....ist eh alles schlimm


    lg bine



  • Liebe Maria,danke für den Link! Kennt sich hier jemand auch mit Pflegeheimen auf? Worauf muss ich ahcten? Gibt es auch Pflegheimen für die jeweiligen Stufen?

  • hy inge


    liebes willkommen auch von mir ... pflegeheim ist so ne sache ... es gibt definitiv keines das nur pflegestufe 1 oder nur 2 oder 3 aufnimmt, im gegenteil ...


    dazu würde ich bei pflegestufe 1 abraten, denn im pflegeheim baut wohl jeder dramatisch ab weil:


    die tagtägliche Konfrontation mit schwerstpflegebedürftigkeit, langsames sterben ... fehlende ansprachen ... stagnation, und das wissen ... hier komme ich nicht mehr raus, macht den letzten rest gesunden geist fertig


    aber es kommt natürlich darauf an wie eure umstände sind, lebt er alleine ... ist es "nur" der pflegebedarf? ... oder gibt es wesensveränderungen, eine demenzielle tendenz wofür betreuung nötig ist?


    bist du alleine mit der situation? oder gibt es ein netz aus freunden oder bekannten die mithelfen können?


    ok, viele fragen ... aber dann könnte gezielter überlegt werden


    denn es gibt auch wohn- oder ganze hausgemeinschaften die von pflegediensten versorgt werden, vielleicht geht es noch mit zusätzlicher ambulanter betreuung von örtlichen trägern, oder tagespflege ... nur alternativgedanken :)

    LG von Manu