Zur Information und Meinungsbildung hier ein Schreiben der BAG Selbsthilfe:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie der Presse entnehmen können, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme zur Einführung eines Ausweises für Menschen, die gegen den COVID-19-Erreger immun sind, gebeten.
In der aktuellen Fassung der §§ 22, 28 InfSchG des Gesetzentwurfs eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist nun bereits vorgesehen, dass Personen mit einem Immunitätsausweis einen besonderen Status bekommen sollen. Bestimmte Sicherheitsmaßnahmen und Freiheitsbeschränkungen sollen für diese Personen dann nicht gelten.
Zwar soll es den Pass nur geben, wenn wissenschaftliche Beweise für den Aufbau einer Immunität nach einer Corona-Infektion vorliegen und keine Ansteckungsgefahr besteht. Fraglich ist derzeit aber, wie lange so eine Immunität denn anhält. Auch die WHO warnt vor der Einführung eines entsprechenden Passes. Sie weist u.a. darauf hin, dass zwar verschiedene Antikkörpertests auf dem Markt sind, deren Genauigkeit und Zuverlässigkeit aber noch weiter geprüft werden müsse. Das RKI sieht das ebenso.
Des weiteren ist zu befürchten, dass sich sehr bald im Arbeitsleben, bei der Freizeitgestaltung, in der Bildung und in anderen Bereichen unterschiedliche Chancen zum Leben in der Gesellschaft ergeben werden. Menschen, die typischerweise eine COVID-19-Infektion als Angehörige von Risikogruppen vermeiden müssen, würden automatisch vom Kreis der Privilegierten ausgeschlossen. Demensprechend hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Deutschen Behindertenrat auch zu einem Gedankenaustausch zum Thema "Prävention und Inklusion" eingeladen.
Auf der anderen Seite kann es große Erleichterungen gerade in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung bringen, wenn klar ist, welche Personen auch ohne aufwändige Sicherheitsvorkehrungen tätig werden können.
Aus diesem Grunde wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mitteilen könnten, wie Ihr Verband zum Vorhaben der Einführung eines Immunitätsausweises steht.
Des weiteres möchten wir Sie auf die geplante Änderung § 23a Satz 1 InfSchG hinweisen: Hier sollen die Wörter „Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können,“ durch die Wörter „übertragbare Krankheiten“ ersetzt werden. Dies könnte bedeuten, dass die Datenverarbeitung durch Arbeitgeber künftig für alle übertragbaren Krankheiten (wie Hepatitis oder HIV) ermöglicht werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Danner
Bundesgeschäftsführer