SMS-parken - waw ist das?

  • Zunehmend sind an den gebührenpflichtigen Parkplätzen Hinweise auf "Handy-Parken" oder "sms-parken" zu lesen. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, die Parkgebühren mit dem Mobiltelefon zu bezahlen: Mit einer SMS wird das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges an eine bestimmte Telefonnummer gesandt. Darauf erhält man zur Bestätigung eine SMS, welche zugleich als Parkquittung gilt. Wenn der Einkauf doch etwas länger dauert, der Rückweg für Gehbehinderte mehr Zeit als gedacht in Anspruch nimmt, dann kann man auch von unterwegs die Parkzeit mit einer weiteren SMS verlängern. Unter den angebotenen Systemen ist für einen Touristen das von den "Sunhill Technologies GmbH" bisher in Fürth, Ilmenau, Oberhof und Sonneberg installierte Verfahren von besonderem Interesse -- es ist registrierungsfrei, das heißt: Man muss nur eine SMS abschicken. Bei in Städten wie Hamburg, Köln, Wiesbaden und weiteren angewandten Verfahren ist zuvor eine Registrierung auf der entsprechenden Website im Internet erforderlich.

  • Danke für die Info......allerdings können Behinderte mit Merkzeichen aG unbegrenzt und ohne Gebühr parken......zumindest ist das bei mir so...(Landkreis OHV)...


    MfG
    Lutz

  • Bei mir auch, Landkreis HBN, soweit ich weiß muß ich nur in Parkhäusern o. Parkplätzen mit Schranken zahlen. Liege ich da falsch? möchte keine Strafzettel. Lg Manuela

  • parken für Behinderte mit aG ist in ganz D zeitlich unbegrenzt gebührenfrei.


    wegen sms-parken. hab mal gehört man müsse ne sms am anfang und ende des parkvorgangs schreiben. die parkzeit würde dann minutengenau abgerechnet.