Thüringen: Pflege teurer

  • Thüringen: Neues Landespflegegesetz verteuert ambulante Pflege


    Am 01.07.2005 soll in Thüringen ein neues Landespflegegesetz in Kraft treten. Bisher hat das Land einen Großteil der Investitionskosten für die Pflegebedürftigen durch eine Förderung – wie im Pflegeversicherungsgesetz vorgesehen – übernommen. Diese Förderung wird es zukünftig nicht mehr geben.


    Durch die geplante Gesetzesänderung kommt es zu einem Ausstieg des Landes aus der Förderung der Investitionskosten der ambulanten Pflegedienste. „Der Gesetzentwurf sieht zwar den Vorrang der ambulanten Pflege vor, gleichzeitig entfällt aber die Förderungspflicht des Landes. Die Landkreise können freiwillig entscheiden, ob sie die Förderung übernehmen“, so Cornelia Albrec ht, Landesreferentin des bpa. Konsequenz dieses Rückzuges seitens des Landes wird – wie von den Kreisen bereits angekündigt – sein, dass aufgrund der klammen kommunalen Haushaltslage die Förderung entfällt.


    Folge für die Pflegebedürftigen ist dann, dass sie diese Kosten allein tragen muüssen oder der Sozialhilfeträger einspringen muss.


    Info (.pdf): Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.