Autofinanzierung durch Arbeitsamt?!

  • Hallo!


    Ich habe Spina-bifida und arbeite zur Zeit halbtags bei meinen Eltern im Geschäft! Das bedeutet momentan noch, dass ich jeden Tag zweimal 50 Minuten mit dem Bus fahren muss! Und das ganze im E-Rolli! Kommt echt "gut"! Denn in diesem Bus geben sich die Jugendlichen die Klinke in die Hand! Man wird ohne Rücksicht auf Verluste angerempelt! Es wird mir auf Dauer echt zu viel und ich hab keine Lust, mir das auf Dauer anzutun! Jetzt bin ich am überlegen, ob mir das Arbeitsamt ein Auto finanzieren oder wenigstens Zuschüsse dafür geben würde!? Denn es geht ja um Arbeitsplatzerhaltung! Denn auf Dauer mache ich das definitiv nicht mehr mit! Niente!


    Was habt ihr da evtl. für Erfahrungen gemacht? Würde mich echt freuen, wenn ich mal was von Euch lesen würde!

  • Hallo Nine,


    natürlich hast Du als behinderte Arbeitnehmerin Anspruch auf Zuschüsse beim Autokauf, diese betreffen allerdings die behindertengerechten Umbauten und so Sachen wie Automatikgetriebe, nicht das Auto selber.


    Allerdings gewähren die meisten Herstelller einen Rabatt (natürlich nur für Neuwagen!).



    Wenn Du weniger als 15 Berufsjahre hast, dann ist der zuständige Kostenträger das Arbeitsamt, sonst die Rentenversicherung.
    Bähere Informationen hier.


    Ganz wichtig!
    Vorher die Bewilligung des Antrags abwarten, dann erst kaufen.

    Viel Erfolg


    Monika

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Hallo, ich habe Infos gefunden:


    *
    Wer bekommt Unterstützung?
    1.


    Wenn Sie auf die Benutzung eines Autos zur Fortbewegung angewiesen sind und Sie eine Behinderung haben, die nicht nur vorübergehend ist, haben Sie das Anrecht auf Kraftfahrzeughilfe. Laut Gesetz zählt eine Behinderung als nicht vorübergehende, wenn diese über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten besteht.
    2.


    Die Leistungsträger, die über den Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe entscheiden, setzen voraus, dass Sie selber ein Kraftfahrzeug führen können oder gewährleistet ist, dass eine dritte Person das Kraftfahrzeug für Sie führt.


    Wenn Sie noch keinen Führerschein besitzen oder sich nicht sicher sind, ob dieser noch gültig ist, kann Ihnen dennoch Kraftfahrzeughilfe zustehen. Schauen Sie doch einfach in unserem Führerscheinratgeber nach, was Sie im Bezug auf Ihren Führerschein beachten sollten.
    3.


    Sie dürfen nicht bereits im Besitz eines Autos sein, dessen Benutzung für Sie noch zumutbar wäre.
    4.


    Eltern behinderter Kinder haben ebenfalls ein Anrecht auf Kraftfahrzeughilfe.
    *
    Welche Kosten können erstattet werden?


    Nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) stehen Ihnen drei wesentliche Leistungen zu:
    o
    Kostenübernahme der Umrüstung


    Die Kosten für die vom Gutachter benannten Umrüstungen werden von Ihrem Leistungsträger vollständig übernommen. Dies gilt in der Regel auch für benötigte Sonderausstattungen, wie beispielsweise Klimaanlage oder Standheizung. Je nach Leistungsträger kann die Bezuschussung hier aber begrenzt und ggf. ein gesonderter Nachweis (z.B. vom Arzt) erforderlich sein.
    o
    Zuschüsse zum Autokauf


    Ob, und in welcher Höhe Sie Zuschüsse für den Kauf Ihres Automobils erhalten, hängt von der Höhe Ihres monatlichen Einkommens ab und ist nach § 5 KfzHV geregelt. Das monatliche Einkommen wird dabei an einer Bezugsgröße gemessen, die jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt wird.


    Für 2007 liegt die monatliche Bezugsgröße bei 2.450,- €. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


    Die maximale Zuschusssumme beim Automobilkauf liegt zurzeit bei 9.500,- €.


    Wie viel Prozent dieser Summe Sie erhalten, können Sie in der folgenden Tabelle ablesen. Als Grundlage für die Berechnungen diente uns die monatliche Bezugsgröße des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Jahr 2007.
    Abstufungstabelle der Zuschusshöhe
    Monatliches Einkommen gemessen an der monatlichen Bezugsgröße (2.450€) Zuschüsse in Prozent nach § 5 KfzHV höchst möglicher Zuschuss
    Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    40 % ( 980,00 €) 100 % 9.500,00 €
    45 % (1.103,00 €) 88 % 8.360,00 €
    50 % (1.225,00 €) 76 % 7.220,00 €
    55 % (1.348,00 €) 64 % 6.080,00 €
    60 % (1.470,00 €) 52 % 4.940,00 €
    65 % (1.593,00 €) 40 % 3.800,00 €
    70 % (1.715,00 €) 28 % 2.660,00 €
    75 % (1.837,00 €) 16 % 1.520,00 €
    über 75 % (1.837,00 €) keine Zuschüsse
    o
    Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins


    Die Bezuschussung ist, wie auch beim Automobilkauf, einkommensabhängig. Genauere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik "Der Führerschein: Wie bekommt man ihn?".


    Tipp:
    Der Anspruch auf weitere Hilfsmittel die Ihrer Mobilität dienen, wie beispielsweise die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, bleibt von der Kraftfahrzeughilfe unberührt.


    *
    Welche Autos werden bezuschusst?


    Sie sollten sich für ein Fahrzeug entscheiden, dass nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entspricht, die sich im Einzelfall aus der Behinderung und dem Verwendungszeck ergeben.


    Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihr Fahrzeug in diesem Rahmen frei wählen können. Zwei Bedingungen sind allerdings zu beachten: Die Zusatzeinrichtungen müssen in Ihr Auto einbaubar sein und die Kosten für den Einbau dürfen nicht höher sein als beim Einbau in ein anderes für Sie nutzbares Fahrzeug.


    Tipp:
    Vermeiden Sie ein Fahrzeug zu beantragen, welches der Antragsbegründung widerspricht.


    Die gleichen Bedingungen gelten auch, wenn Sie sich einen Gebrauchtwagen anschaffen wollen. Allerdings werden Gebrauchtwagenkäufe nur dann von Ihrem Leistungsträger unterstützt, wenn der Wert des Fahrzeugs noch mindestens 50% des Neuwagenwerts entspricht. Zudem entfällt hier die gesonderte Kostenübernahme der ab Werk erhältlichen Sonderausstattungen, die behinderungsbedingt erforderlich sind (z. B. Automatikgetriebe).
    *
    Leistungsträger und Antrag
    o
    Welcher Leistungsträger ist für Sie zuständig?


    In Deutschland sind unterschiedliche Leistungsträger für die Vergabe von Kraftfahrzeughilfe verantwortlich. Welcher Leistungsträger für Sie zuständig ist - wenn Sie Kraftfahrzeughilfe beantragen wollen - können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
    Sie sind: Zuständig für Sie ist:

    Auszubildende/r
    Arbeitnehmer/in und seit weniger als 15 Jahren im Berufsleben
    Arbeitslose/r mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz Agentur für Arbeit / Integrationsämter
    Arbeitnehmer und bereits mehr als 15 Jahre im Berufsleben Deutsche Rentenversicherung Bund
    Opfer eines Arbeits- oder Wegeunfalls Berufsgenossenschaften
    Soldaten oder Kriegsversehrte Hauptfürsorgestelle/Versorgungsamt
    Schüler / Studenten / Lehrer
    Rentner
    ohne Beschäftigung Hauptfürsorgestelle
    o
    Der Antrag bei Ihrem Leistungsträger:


    Nach Feststellung des zuständigen Leistungsträgers, können Sie bei diesem einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe einreichen. Für die Antragsstellung gilt es, folgende Dinge zu beachten:
    +
    Inhalt des Antrags:
    # Formloses Anschreiben (Was beantragen Sie?)
    # Begründung (Warum brauchen Sie ein Auto?)
    # Sozialversicherungsverlauf (Eventuell vorher bei der DRV einholen!)
    # Ärztliche Unterlagen (Diagnose und eine Beschreibung Ihres Handicaps sollten hervorgehen!)


    Bei der Formulierung Ihres Antrags geht es darum, Ihren Leistungsträger über Ihren Anspruch auf Kostenübernahme zu informieren, und von vorne herein schlüssig zu begründen, warum Sie Kraftfahrzeughilfe und wofür Sie ein Auto benötigen.


    Es gibt zwei Hauptvoraussetzungen, um bei Ihrem Leistungsträger Kraftfahrzeughilfe zu bekommen: Eentweder Sie sind berufsbedingt auf ein Fahrzeug angewiesen oder Sie legen dar, dass Sie ohne ein eigenes Fahrzeug nicht mehr in angemessener Weise am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können (§4 SGB IX).
    +
    Fristen (nach § 14 SGB IX)


    Der Rehabilitationsträger (Leistungsträger) ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen zu prüfen, ob er für Ihren Antrag zuständig ist. Ist er nicht zuständig, ist er verpflichtet, Ihren Antrag unmittelbar an die zuständige Stelle weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.


    Benötigt der Leistungsträger weitere Unterlagen von Ihnen, um über Ihren Antrag entscheiden zu können, so muss er Ihnen dies innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihres Antrags mitteilen.


    Wenn der Rehabilitationsträger zuständig ist, hat er innerhalb von drei Wochen zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird.
    +
    Was tun bei negativem Bescheid?
    # Sofort Widerspruch einlegen!
    # Widerspruch argumentativ begründen
    Holen Sie sich hierbei ggf. Hilfe von Personen (z. B. dem Verein "Mobil durchs Leben e.V.") die Erfahrung mit Kraftfahrzeughilfe-Anträgen haben.
    # Widerspruch eventuell durch Gutachten untermauern


    Sollten Sie einen negativen Bescheid von Ihrem Leistungsträger erhalten, ist es wichtig, dass Sie sofort Widerspruch einlegen, um alle eventuellen Fristen sicher einzuhalten. Die inhaltliche Begründung Ihres Widerspruchs können Sie auch nachträglich einreichen.


    Dieses Vorgehen verschafft Ihnen mehr Zeit, um sich ausführlich mit dem negativen Bescheid zu beschäftigen und der Ablehnung Ihres Antrags entgegen zu treten. Wenden Sie sich dabei auch an Menschen, die Erfahrung mit Anträgen auf Kraftfahrzeughilfe gemacht haben.


    Vereine, wie der "Mobil durchs Leben e.V." helfen Ihnen mit ihrer Erfahrung gerne weiter und sind im Gegensatz zu Rechtsanwälten kostenlos. Hier erfahren Sie auch, ob und wie Sie Ihren Widerspruch mit Gutachten untermauern können.

  • Hallo Prinz William, das was du hier ins Forum eingestellt hast Kraftfahrzeughilfe, Zuschuss mit den dazugehörigen Gesetzestext hinweisen.
    Bei uns in Bayern würde man Sagen "Sau guat".
    Viele Grüsse von
    Peter Jäkel

  • Das Auto für meine Freundin wurde genehmigt!
    Das Arbeitsamt zahlt 9500 EUR für die Anschaffung und zusätzlich den Umbau!


    Folgenden Text habe ich für das AA geschrieben:



    Antrag auf Zuschuss für einen Autokauf und den behinderungsbedingten Umbau
    nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit stelle ich einen Antrag auf einen Zuschuss für die Anschaffung eines KFZ und die behinderungsbedingte Umrüstung zur Erreichung und Erhaltung meines Arbeitsplatzes.


    Ich bin seit meinem Umzug nach Iserlohn im Mai 2008 immer mit meinem E-Rollstuhl im Bus nach Hagen-Hohenlimburg zu meinem Arbeitgeber gefahren. Das ist sehr mühsam und teilweise unmöglich, da der Bus mit Schülern und Pendlern oft so überfüllt ist, dass der Busfahrer meine Mitfahrt verweigert hat. Dann musste ich bei Wind und Wetter 1 Stunde auf den nächsten Bus warten. Im Winter werde ich bei rutschigen Straßen mit dem E-Rollstuhl zudem unüberwindbare Schwierigkeiten haben.


    Werde ich doch vom Busfahrer mitgenommen, werde ich von Schülern angerempelt und beschimpft.
    Das ist nicht mehr tolerierbar. Ich benötige deshalb ein Auto, was ich mir wegen meines geringen Einkommens nicht anschaffen kann. Daher bitte ich Sie um einen Zuschuss zum Autokauf.
    Ohne PKW kann ich meinen Arbeitsplatz nicht sicher erreichen.

  • Huhu!


    Jetzt meld ich mich doch auch mal zu Wort! :) Also, ich bin saumäßig froh, dass es mit der Finanzierung für mein Auto geklappt hat, mache mir aber jetzt doch tierisch Gedanken wegen Versicherung! Sowas ist ja leider nicht billig! Ich will mich ja auch nicht verschulden, nur um das Auto halten zu können! :( Muss jetzt echt mal sehen, wo ich was billiges finde! Das bescheidene ist ja, dass man jetzt eigentlich noch garnicht gucken kann, welche am billigsten ist, weil ich mich noch nicht für ein Modell entschieden hab!


    Na ja, wir werden sehen! Werde hier wieder berichten!

  • Nur mal so nebenbei.....da ich auch seit 29 Jahren begeisterter Autofahrer bin und mir alle 3-4 Jahre einen Neuwagen kaufe....nicht aus Spass, sondern ich fühle mich in neuen Autos einfach sicherer was die Pannenhäufigkeit und Garantie etc. betrifft.........also hab ich einige "Erfahrung" mit Rabatten usw.,.....Ford gibt zur Zeit deh höchsten Behindertenrabatt auf Neuwagen...20%!!!!!.....gefolgt von Renault mit 15%........Mitsubishi gibt auch bis zu 15%.......speziell die Deutschen Hersteller sind da nicht so grosszügig......peinlich für BMW oder MERCEDES wie ich finde.....allerdings weiss ich nicht wie die Situation wegen der angespannten Wirtschaftslage zur Zeit ist und man vielleicht noch mehr herausholen kann...

  • Hier findet man eine Tabelle über die diversen Nachlässe der Autofirmen.


    Aber im Moment sind ja 15% gerradezu läcerlich, wenn die Autohäuser schon Werbung machen, dass man beim Neuwagenkauf 20% und mehr spart.Da kann man mkt etwas Verhandlungsgeschick sicher noch viel mehr rausholen!

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Da ich 100% habe fahre ich steuerfrei! Bleiben also nur Versicherung, Sprit etc.!