Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene verfassungswidrig ist. Für den Kinderbedarf einfach einen Prozentsatz des Erwachsenenbedarfs heranzuziehen, gleiche einer "Schätzung ins Blaue" und erschwere eine menschenwürdige Existenz,
so die Richter. Die Regierung muss bis zum Ende des Jahres eine gesetzliche Änderung vornehmen, die den Bedarf von Erwachsenen und Kindern realistisch und nachhaltig erfasst. Wie schon in der mündlichen Verhandlung deutlich wurde, haben Kinder besondere und stetig wechselnde Bedarfe.