Die Berechnung der erforderlichen Zeit ist oft ohne die "Rüstzeiten" gemacht, der Gutachter nimmt einfach Standardwerte, das darf er aber nicht.
Wenn er immer die Mindestwerte angesetzt hat, dann ist das auch ein Hinweis, dass er die Einzelfallbewertung nicht richtig vorgenommen hat.
Es kommt allerdings ausschließlich auf die Maßnahmen in der Grundpflege an!
Hast Du Dir das Gutachten schicken lassen? Solltest Du tun, um es beurteilen zu können.
Viel Glück mit dem Widerspruch!