... pflegestufe 2

  • Die Berechnung der erforderlichen Zeit ist oft ohne die "Rüstzeiten" gemacht, der Gutachter nimmt einfach Standardwerte, das darf er aber nicht.
    Wenn er immer die Mindestwerte angesetzt hat, dann ist das auch ein Hinweis, dass er die Einzelfallbewertung nicht richtig vorgenommen hat.


    Es kommt allerdings ausschließlich auf die Maßnahmen in der Grundpflege an!


    Hast Du Dir das Gutachten schicken lassen? Solltest Du tun, um es beurteilen zu können.


    Viel Glück mit dem Widerspruch!

  • ach ja, mein stuhlgang wird für genau 5 min von der assistenz voll übernommen



    also bildlich möcht ich mir das lieber nicht vorstellen.:D

    Es klingt vieleicht seltsam und ich mag den MDK auch nicht, aber irgendwo kann ich ihn en bißchen verstehen.
    Mit diesen Zeitvorgaben haben sie versucht einen Wert zu finden um den Mehraufwand durch eine Behinderung zu veranschaulichen und zu vergleichen.
    Da sie dann aber gemerkt haben das sich Einzelschicksale nicht in Zahlen darstellen lassen sollte es zu einer Einzelfallbeurteilung kommen.
    Allerdings bringt der Besuch gar nichts wenn die Tante dann nur Zeiten in ihr Laptop einträgt, dann könnte man sich den Besuch auch sparen.
    Sparen, ja darum geht es.
    Sparen wollen sie sich die Leistungen.
    Wenn ich jetzt böse wäre würde ich sagen das sie die Anträge erst mal ablehnen müssen.
    Das Problem ist die persönlichen Daten eines einzelnen für eine Sachbearbeiterin die 200km weit weg ist und vielleicht 500 Leute betreut verwertbar zu machen ohne daß sie zu jedem hin muß.
    Eine Lösung dafür hab ich leider auch nicht.

    So kann es für den einzelnen nur ungerecht sein.
    Also bleibt uns nichts weiter übrig als für unser Recht zu kämpfen.

    Jens

    per aspera ad astra

  • Hallo !
    Waren beim Treffen in Schleswig.
    Dort haben sie eine Dame die im Rollstuhl sitzt,
    und mit dem Strohhalm trinkt, von Pflegestufe 2
    auf 1 zurückgesetzt. Die Frau die sie pflegt hat versucht die dritte Stufe zu beantragen, dabei ist sie dann auf 1 gekomme. Die beurteilung ist wohl
    bei allen ungerecht.
    LG Wuschel

  • hallo


    ja sabine da hast du echt recht aber die meißten gehen nach aktenlage und deshalb bei ablehnung immer widerspruch und zur not anwalt oder andere hilfe in anspruch nehmen


    lg bine


    hallo wuschel


    ich hoffe die dame im rollstuhl hat jemanden der ihr hilft sofort widerspruch einzulegen.


    lg bine

  • Zuerst Widerspruch einlegen, ohne eine Begründung zu geben. Die Begründung kann nachgereicht werden. Es reicht der unbegründete Widerspruch zur Fristwahrung.


    Vor der Begründung sollte man das Gutachten anfordern, dann kann man seinen Widerspruch besser begründen.

  • ... heute kam der bescheid von der krankenkasse und mir wird das ganze jetzt irgendwie zu hoch


    ... ich hab ne entscheidung nach aktenlage gefordert weil die nun wirklich alles bis auf ne stuhlprobe von mir haben


    keine minute (83 in grundpflege) wird zusätzlich angerechnet, aber meine prognose wäre ernst ... HA HA :mad:


    ich fühl mich schlicht und ergreifend verschaukelt von diesem system, das kann doch alles nicht mehr wahr sein, was mich jetzt absolut irgendwie stutzg macht ist der satz:


    Bitte informieren Sie uns, gerne auch telefonisch, bis zum 30. Juli 2010, ob sich Ihr Widerspruch nach Kenntnis der vorstehenden, ergänzenden Ausführungen erledigt hat. Sollten Sie Ihren Widerspruch vom 24. April 2010 weiterhin aufrecht erhalten, leiten wir Ihre Unterlagen unverzüglich an unsere Hauptverwaltung zur Vorlage beim Widerspruchsausschuss weiter.


    ... äh ja, warte ich dann wieder 3 monate auf ne entscheidung :mad: ich raff sowas nicht, geht mir nicht in die birne ...

  • Da muß ich an den Wertbeutelsack denken, obwohl die ja eher mit
    dem berühmten Klammerbeutel gepudert zu sein scheinen.


    Sind eben echte Behinderten- nicht - wollen- versteher und
    außerdem echt deutsche Bürokraten Krümmelkacker.


    Schlimm das es sowas immer wieder gibt, denen müßte man fast vor die
    Tür...........:D

  • Hallo Manuela !
    Wenn es nicht so traurig wär, könnte man
    darüber lachen.
    Bleib hartnäckig, wir haben viel Zeit.
    LG Wuschel

  • Ich sag es nochmal Gutachten anfordern und prüfen. entscheidung nach aktenlage ist in der Pflegeversicherung gegen das Gesetz iund auch nicht sinnvoll.


    eventuell professionelle hilfe einholen. Z.B. Hier, oder bei einem anderen Fachmann.
    Andererseits, welche Vorteile bringt es Dir? Letztlich ist es mehr Geld für die Einrichtung von der Pflegekasse und weniger vom Sozialhilfeträger als "Hilfe zur Pflege"?


  • ... ich muß heut mal den kopf erstmal freikriegen ... und morgen wieder ran


    menno, schmoll ...

  • ... ich nochmal, stimmt christian ! ich überleg grad selber warum ich mir son streß mache, in meinem fall ist es schlicht und ergreifend eine umverteilung von staatlichen geldern


    aber für mich ist die psychoebene sehr stark, mit anerkennung der pflegestufe 2 wäre es mir ein stück möglicher, hilfe ... die ich wirklich brauche annehmen zu können, auch das fortschreiten der erkrankung akzeptieren zu können ...


    ... so hetz ich mich selber durch den tag um im zeitkorridor der pflegestufe 1 zu bleiben ...


    ein uraltes, aber absolut falsches verhaltensmuster von mir


    @ wuschel ... seufz ... zeit haben ? nü ja, vor zwei jahren hab ich noch alleine ein paar tage urlaub geschafft, heute unmöglich geworden ...

  • ... ich nochmal, stimmt christian ! ich überleg grad selber warum ich mir son streß mache, in meinem fall ist es schlicht und ergreifend eine umverteilung von staatlichen geldern
    tage urlaub geschafft, heute unmöglich geworden ...



    ................ und außerdem braucht der Staat das Geld für wichtigere
    Dinge, als für uns nutzlose :mad: z.Bp. für die Banken oder um
    die Bundesverdienstkreuze zu bezahlen.

  • Ich kann gut verstehen, dass dir wichtig ist, dass Du bkommst was Du brauchst und wofür es ja eigentlich die Versicherung gibt.
    Hast Du Dich denn mal informiert, wie die Zeiten zu berechnen sind? Hast Du vor dem Besuch "geübt" was Du antworten musst?
    Du kannst Die Fragen und die Ausfüllanleitung für den Prüfer des MDK nachlesen und so gut prüfen ob alles richtig erfasst ist. Mehr Info und den Link zu den Unterlagen findest Du hier. Eigentlich könnte Dich auch Deine Pflegeeinrichtung unterstützen, die müssten doch Fachkräfte und einen Sozialarbeiter haben, der Dir helfen kann?