WO und WIE
beantrage ich ne Zuzahlungsbefreiung?
darin sollten
Rezeptzuzahlunggen
Zuzahlung bei der KG
Zuzahlung für Reha (10 eiro pro tag)
evt. Artztgebühren
.....
enthalten sien
WO und WIE
beantrage ich ne Zuzahlungsbefreiung?
darin sollten
Rezeptzuzahlunggen
Zuzahlung bei der KG
Zuzahlung für Reha (10 eiro pro tag)
evt. Artztgebühren
.....
enthalten sien
Hallo!
Zuzahlungsbefreiung gibt es meines Wissens nur über die Krankenkasse, bei der man versichert ist.
Richtig Daggi! Crisi, ruf bei Deiner Krankenkasse an und Du bekommst dann den Antrag auf Befreiung für die Zuzahlung. Du musst dann unter anderem Dein Jahreseinkommen und falls Du mit Partnerin zusammenlebst auch deren Einkommen angeben.
Die KK rechnet dir dann aus, was Du eventuell an Vorrauszahlungen leisten musst und den Rest des Jahres hast Du dann Ruhe mit Zuzahlungen.
Ich mach das schon 2 Jahre und finde es mehr als praktisch.
Liebe Grüsse
Marion
Ich muß auch bei meiner Krankenkasse am Ende eines Jahres den Antrag auf Befreiung stellen. Die rechnen dann meine persönliche Belastungsgrenze aus (1 % meiner Bruttoeinnahmen).
Wenn ich diesen Betrag überwiesen habe an die KK, bekomme ich den Befreiungsausweis zugeschickt, der 1 Jahr gültig ist. Dann mußt Du einen neuen beantragen.
Ja so läuft es bei mir auch.
Gruß
Hier kannst Du über die Richtlinien zur Zuzahlungsbefreiung nachlesen.
Oder du kannst das 1% sofort im Januar komplett im Vorraus an die kk überweisen und bekommst umgehend die Befreiung für das ganze Kalenderjahr.
Machen wir immer am Anfang des Jahres auch,sowohl für sohnemann als auch für männe und meiner Wenigkeit. Finde das ganz praktisch.
LG Ramona
Wir zahlen immer alles brav und zu Beginn des folgenden Jahres gehts mit allen Belegen und Verdienstbescheinigungen zur Krankenkasse. Ca 3-5 Tage später haben wir die Gutschrift auf dem Konto.
Bei unserer Kasse gehts leider nicht anders.
LG
ich habe mir voriges Jahr das von meiner GKK ausrechnen lassen. es zählt ja nur das Haushaltseinkommen, Pflicht-Ausgaben sind völlig wurscht!
um 150,-- haben wir zuviel und es wurde abgelehnt!ebenso die Befreiung vom ORF, keine chance.
Einzig und allein wg. der Pflegestufe wurde beim Festnetz ein Nachlass monatl. gewährt.