Anwalts-Netzwerk für behinderte Menschen gegründet

  • Unter der Federführung des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) wurde kürzlich ein Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten gegründet, die die Interessen behinderter, auf Assistenz angewiesener Menschen vertreten.


    Wie ForseA-Vorsitzende berichtet, trafen sich Mitglieder des ForseA-Vorstandes, eine Rechtsanwältin und sieben Rechtsanwälte um ein bundesweites Netzwerk zu gründen. Ebenfalls anwesend war Rainer Wilmerstadt, der ehemalige Leiter der Abteilung 5 im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und damit einer der "Väter" des SGB IX. Wilmerstadt war von ForseA eingeladen worden, darzustellen was der Wille des Gesetzgebers bezüglich der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft sei.


    Rainer Wilmerstadt machte deutlich, dass das SGB IX ein wichtiges Instrument ist, um die Teilhabe zu sichern. Das Persönliche Budget solle beispielsweise mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Er kritisierte, dass viele Träger der Rehabilitation bisher weder das SGB IX als solches, noch das Persönliche Budget so umsetzen, wie es der Gesetzgeber fordere. Es werde wohl auch in Zukunft unumgänglich sein, Rechtsansprüche einklagen zu müssen. Daher sei es wichtig Anwältinnen und Anwälte zu haben, die sich sowohl im Sozial- als auch im Verwaltungsrecht auskennen.


    Aus diesem Grund habe ForseA der Selbsthilfeorganisation bekannte oder empfohlene Anwältinnen und Anwälte nach Würzburg eingeladen. Es sei zwar ein noch relativ kleiner Kreis von acht Personen gewesen doch: "Diese acht waren sehr an der Gründung des Netzwerkes interessiert. Außerdem konnten zehn weitere AnwältInnen ausschließlich aus Zeitgründen nicht nach Würzburg kommen. Diese wollen aber auf jeden Fall am Netzwerk mitwirken".


    Als erste konkrete Ergebnisse sei beschlossen worden, dass ForseA eine Mailingliste zum schnellen Austausch einrichtet und künftig einmal jährlich ein Treffen organisiert. "Die Träger der Rehabilitation beschäftigen teilweise hoch bezahlte Juristen, die ihre Erfahrungen austauschen - oft genug mit dem Ziel Leistungen zu verweigern. Um behinderte Menschen dabei zu unterstützen, die von ihnen benötigten Leistungen zu erhalten, müssen wir ebenfalls ‚aufrüsten', sprich sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen. Es ist ja ohnehin traurig genug, dass zustehende Rechte oft erst eingeklgt werden müssen. Und dabei soll dass Netzwerk von AnwältInnen, die durch den Austausch immer erfahrener werden, helfen. Das ist eine unverzichtbare Ergänzung zu unserer Beratungstätigkeit, die ja durch das Rechtsberatungsgesetz begrenzt ist», meinte die Vorsitzende abschließend.


    Mehr unter http://www.ForseA.de