Nun habe ich ja endlich mein aG und nun frag ich mich, ob es üblich ist, dass das Parken im Parkhaus trotzdem ganz normal berechnet wird.
Meine Mutter wohnt schön behindertengerecht mit Fahrstuhl in einem Wohngebäude bei einem größeren Einkaufscenter. Sonntag nachmittags ist die Tiefgarage total leer, es gibt sogar Rolliparkplätze, aber es kostet jedesmal 5€! Dabei kann man als Rollifahrer nur über diese Tiefgarage ans Haus ran. Oder hunderte Meter entfernt, mit Ampelüberquerung usw.
Die Parkhaus Gmbh argumentiert mit: wir sind von der Stadt als Privatgesellschaft beauftragt!
Wie macht ihr das? Hinnehmen oder zum Behindertenbeauftragten?
LG
Dani