Rechtsanspruch auf REHA??

  • Wenn meine Informationen stimmen, besteht bei schwerwiegenden, chronischen Erkrankungen ein jährlich Anspruch auf eine Reha.


    Wie sind eure Erfahrungen bei der Durchsetzung dieses Rechtsanspruches?
    Läuft alles problemlos.?
    Musstet ihr euch mit der Krankenkasse streiten?
    Oder musstet ihr die Juristen bemühen?:confused:

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • hallo reiner


    also wenn der arzt es begründet, hat jeder einen anspruch, nur ist die realität erst mal ablehnung.


    aber nach widerspruch stimmen die meißten KK zu.


    anders ist es bei privatversicherte, da wird glaub ich nie was abgelehnt.


    lg bine





  • schön wär es; meine private Krankenversicherung (30 %) zahlt nur eine Reha im unmittelbaren Anschluß an eine Heilbehandlung, z.B. Unfall, also nicht bei einer Ataxie.

    Da ist die Beihilfe (Land; 70 %) großzügiger; es verlangt eine positive Stellungnahme des Gesundheitsamts, die bei unserem Krankheitsbild wohl regelmäßig erteilt wird.

  • Ich kann auch nur Negatives von meiner Privatkrankenversicherung berichten.


    Aber die übernimmt im günstigsten Fall ja sowieso nur 30% der Kosten.


    Der größte Teil wird von der Beihilfe gezahlt. Und die stellen sich nicht so an. Die müssen sich an den gesetzlichen Krankenkassen orientieren.


    Aber trotzdem - zu einer Reha von drei Wochen zahle ich etwa 1000 Euro dazu!
    Mein e-fix wird auch nur geringfügig (240€) bezuschusst. Ich zahle etwa 1400€ selbst!!!


    Bei der Hilfsmittelversorgung hat es ein gesetzlich Versicherter besser.


    Sicherlich gibt es auch Vorteile für Privatversicherte - aber die nutze ich gar nicht!

    • Offizieller Beitrag

    Es kommt bei uns privat-Versicherten immer auf den Vertrag an.
    Je mehr ich bezahle, um so besser sind die von der Kasse erbrachten Leistungen.

    Dann gibt es noch Zusatzversicherungen für Dinge, die der normale Leistungsumfang der Kasse, nicht abdeckt.

    Auch die sind natürlich nicht umsonst.

    Es ist wie in der freien Wirtschaft.
    Angebot und Nachfrage bestimmen die Leistungen.

  • Bin seit Anfang der 80er bei der IKK. Kann bis heute nichts negatives sagen. Was ich brauchte oder brauch bekomme ich auch.

  • Hallo! Meines Wissens haben gesetzlich Versicherte grundsätzlich alle 4 Jahre einen Rechtsanspruch auf eine stationäre Reha-Maßnahme (§ 40 SGB V).


    Vor Ablauf der 4-Jahresfrist ist eine med. Begründung erforderlich.


    Ich habe bei meiner Mutter die Erfahrung gemacht, dass es gut läuft, wenn viele, ausführliche Berichte (z.B. von der Ataxie-Ambulanz) zusätzlich zum Antrag eingereicht wurden.


    Wichtig war auch, dass im Antrag gut zu erkennen ist, dass alle ambulanten Maßnahmen bereits durchgeführt werden.


    Durch Bekannte weiss ich, dass auch die privaten Versicherungen immer häufiger ablehnen und sich immer mehr an das Niveau der gesetzlichen Kassen angleichen. Auch dort wird das Geld scheinbar knapper.


    Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Einsicht, dass etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht.


    Václav Havel

  • Voraussetzung fur eine stationäre Rehabilitationsleistung ist die medizinische Notwendigkeit und die Aussicht auf Erfolg.
    Es gibt dabei meines Wissens keine bestimmten Fristen oder Einschränkungen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leo,
    Vertrag ist Vertrag.
    Eine von zwei Vertragspartnern abgeschlossene Vereinbahrung kann nicht einseitig geändert werden.

    Die denkbare Möglichkeit einer Unterversicherung ist die Erhöhung der Behandlungskosten.

    Wenn ich den Reha-Tag mit 300 € abgeschlossen habe und eine Klinik 320 € in Rechnung stellt,
    habe ich natürlich einen Eigenanteil von 20 €.

  • Ich will keine Reha ob die Krankenkassen mit dem dadurch gesparten Geld ihre Vorstände vergüten;).



  • ......anders ist es bei privatversicherte, da wird glaub ich nie was abgelehnt.

    lg bine



    Leider wird eine Reha nur dann von PKK genehmigt, wenn sie im Leistungskatalog eingeschlossen ist. Dies ist aus Kostengründen des Monatsbeitrages des Versicherten nicht immer der Fall. Wenn eine Reha nicht explizit bei den erstattungsfähigen Heilmitteln mitversichert ist, erfolgt keine Bezahlung (Genehmigung).

    LG Wolfgang

  • Es gibt nur ganz wenige Privatkassen, die überhaupt solche Zusatzversicherungen für Rehas oder Hilfsmittel anbieten.


    Meine Versicherung nicht, und beim Abschluss hat mich auch niemand auf diesen Unterschied zu den gesetzlichen KK hingewiesen. Deshalb bin ich ja so sauer!


    Besser läuft das auf jeden Fall bei der Postbetriebskrankenkasse. Die haben viel mehr abgesichert, als bei mir. Das hat mit dem Beamtenstatus was zu tun. Aber fragt nicht nach - jedenfalls kriegen die früheren Postler sogar nach Rehas was zurück!


    Für normal pensionierte Beamte mag diese Eigenbeteiligung ja auch gerechtfertigt sein. Schließlich ist so eine Pensionsleistung nicht gering. Aber so kranke , frühpensionierte Leute wie ich, bekommen deutlich weniger Pension. Da wird viel gekürzt. Aber dazuzahlen müssen wir wie Gutbetuchte!


    LG
    Dani

    • Offizieller Beitrag

    Leider wird eine Reha nur dann von PKK genehmigt, wenn sie im Leistungskatalog eingeschlossen ist. Dies ist aus Kostengründen des Monatsbeitrages des Versicherten nicht immer der Fall. Wenn eine Reha nicht explizit bei den erstattungsfähigen Heilmitteln mitversichert ist, erfolgt keine Bezahlung (Genehmigung).



    Genau wie Du es beschreibst, Wofgang ist es.
    Was nicht erstattumgsfähig mitversichert ist, wird niemals von irgendeiner PKK bezahlt.


    Hallo Dani,
    als früherer Beamter bei der Telekom habe ich bestimmt von der guten Informationspolitik der Postbeamtenkrankenkasse provitiert.

    So konnte ich Zusatzversicherungen für Leistungen abschließen.

    An den Reha-Kosten kann man das gut erklähren.

    Mal wieder 300€ als Tagessatz in den Vertrag eingearbeitet.
    Die Klinik nimmt nu 280€.
    Dann bekomme ich noch 20€ pro Tag ausgezahlt.

    Zu bedenken ist aber auch die Tatsache, ich bin schon 37 Jahre in dieser KK.

  • Die können doch nicht einfach so das Geld für eine Reha Kur rauswerfenn wir müssen sparen,
    nicht nur die Krankenkassen sonern auch der Staat.


    Auszug:


    "Die Diäten der Abgeordneten betragen zurzeit monatlich 7.668 Euro. Dies hat der Bundestag im November 2007 mit der Reform des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Außerdem bekommt jeder Parlamentarier eine Kostenpauschale von 3.868 Euro zur Deckung von Reisekosten und anderen berufsbedingten Ausgaben. Darüber hinaus stehen jedem Abgeordneten Vergütungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern und den Unterhalt seiner Büros in Berlin und im Wahlkreis zu."


    [Quelle:http://www.bundestag.de/service/faq/abgeordnete.html Bundestag.de]

    • Offizieller Beitrag

    Jeder Mensch in Deutschland hat die Möglichkeit, was auch immer seine Beweggründe sind, sich als Abgeordneter wählen zu lassen.

    Ob das viele Geld ein Anreitz ist, diesen nicht leichten Beruf zu wählen?

    Mindestens das gleiche, in vielen Berufen sogar viel mehr Geld, verdient man bei ähnlicher Ausbildung.

    Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel.

    Oder die sehr gute Altersvorsorge der Abgeordneten, könnte ein Grund für ein solches Amt sein???????????


    Jeder weiß was ihn erwartet und kann doch auch das Amt des Abgeordneten anstreben.


    Ich selber würde, für die paar Kröten, mir nicht den schweren Beruf des Volksvertreters aussuchen.


  • Hätte es möglicherweise versucht, kann aber keine gute Doktoarbeit (ab):Dschreiben, jedenfalls jetzt nicht mehr.


    Weiß ich doch das es viel Arbeit ist, aber ich/wir haben doch auch gearbeitet und ich glaube nicht das ein Abgeordneter mit uns tauschen möchte.



    Ich selber würde, für die paar Kröten, mir nicht den schweren Beruf des Volksvertreters aussuchen.




    Die könnten eine EU Mindest Rente von wenigstens 800,- € sogar aus dem Ärmel schütteln...................


    Zu ein paar mehr "Kröten" mehr bei der EU Rente würde ich nicht nein sagen, dann brauchte man nicht die Grundsicherung jedes Jahr* neu beantragen oder wegen des Behindertenfahrdienstes "betteln" müssen.


    * Als ich noch in einer 69m² Wohnung lebte war ein neue Antrag jedes halbe Jahr fällig bis ich in eine kleinere Wohnung gezogen bin.

    12 Mal editiert, zuletzt von Bernd ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Bernd,
    bei allen Vergleichen setze ich natürlich auch gleiche Bedingungen vorraus.

    Das bezieht sich auch auf eine intakte Gesundheit.

    So wie Du Deine Meinung hast Abgeortneter seien zu können, bleibt natürlich auch meine Einstellung zu diesem Beruf.



  • So wie Du Deine Meinung hast Abgeortneter seien zu können, bleibt natürlich auch meine Einstellung zu diesem Beruf.


    Hallo Siegfried,
    das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die EU Rente ein "Lacher" besser ein "Heuler" gegen die Bezüge der Abgeordneten oder vieler anderer ähnlicher Berufe ist. Ich komme nicht mal mit der EU Rente und der Grundsicherung auf 800,-€ das geht vielen ähnlich das finde ich beschämend gegenüber diesen u.a. Ausgaben............... das ein Rentner nichtmal einen Kredit bekommt.


  • Aber warum bekommt ein Rentner keinen Kredit?


    hy siegfried


    wenn die rente zum überleben nicht reicht, dann kann man grundsicherung beantragen ... aber das sichert im genauen sinne halt nur die grundbedürfnisse


    man kann, mit viel glück einen kleinkredit bekommen ... die ratenzahlung geht nur länger als der garantieanspruch auf das gerät weil die banken ja genau ausrechnen wieviel im monat übrigbleibt ...


    ging mir 2oo9 so, als mein computer für ewig ins nirwana ging und ich einen neuen brauchte


    bernd, hast du mittlerweile eine pflegestufe ? dann hast du anspruch auf pflegegeld ... hast du mehrbedarf nach §42 ? ... nachhaken, wenn nicht beantragen ... dann sieht das ganze ein wenig freundlicher aus