Verhinderungspflegekosten

  • habe ich schon oft beantragt. geht einfach. kleines formmular. ruf bei deiner pflegekasse an.


    gertrud

  • Hier kannst Du über Verhinderungspflege nachlesen.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Weißt Du ob Verhinderungspflege steuerpflichtig ist:confused:


    Nein, das Pflegegeld ist ja auch nicht steuerpflichtig, ich wüßte auch keine Einkommensart unter die sowohl das Pflegegeld, als auch die Verhinderungspflege fallen sollten.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Laube,


    ich wollte Dir schon einen halben Roman schreiben, aber die Links von unserer Zauberfee sind ja sehr gut und da steht bereits alles drin.


    Bisher hatte ich noch keine Probleme mit der KK. Das Formular kannste Dir auch aus dem Netz runterladen.


    Grüße von mir


    Ich hab noch was gefunden über Verjährung und rückwirkende Beantragung...
    Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden (seit 2008 ist keinesfalls Verjährung eingetreten). Das Pflegegeld wird halt für den beanspruchten Zeitraum nicht gezahlt. Entstandene Auslagen für die Pflegevertretung müssen der Pflegekasse nachgewiesen werden.



  • Danke euch allen!
    Welchen Stundensatz und wieviele Pflegestd. kann ich ansetzen?
    Die Zeit wird knapp das Jahr ist bald rum...Aber dann müssen wir es halt rückwirkend machen...wenn das auch geht...
    Steht das irgendwo?

  • Die Verhinderungspflege beträgt im Moment € 1510 für 28 Tage, das sind 53,92 pro Tag, wenn man von 8 Std. ausgeht macht das 6,74 pro Stunde.
    Ruf' doch bei Deiner Kasse an, die können Dir sicher weiterhelfen.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Danke dir!
    Noch `ne Frage: Wenn wir die letzten 2 Wochen im November bräuchten und die ersten 2 im Dezember, wird dann das Pflegegeld entsprechend gekürzt und so überwiesen?
    Mein Mann ist den ganzen Tag nicht zu Hause, auch nicht am WE - müsste eigentlich gehen, oder?
    Die Kasse hab ich angerufen und die haben mich gleich abgewürgt, ich solle doch einfach den Antrag hinschicken...aber wir müssen da bissel rechnen...

  • wer soll das geld denn kriegen? darf ja niemand aus der näheren verwandtschaft sein.



    gertrud

  • Man darf alles sagen was man denkt, aber man muss das Richtige denken.
    Behindert ist man nicht, man wird es.

    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.

  • Nun haben wir schon längst die VERHINDERUNGSPFLEGEKOSTEN nutzen.
    Alles war easy und unkompliziert...dieses Jahr wieder...

  • Also ich bin ja eigentlich nicht so Begriffsstutzig, aber was genau sind die Verhinderungspflegekosten? Wenn meine Frau zb. krank wird bekomm ich 1500 Euro und kann damit die Unterbringung in ein Heim ( vorruebergehend) bezahlen, oder wie? So ganz seh ich nicht durch.


    MfG
    lutz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lutz,



    wenn Du eine Pflegestufe hast, hat Deine Ersatz-Pflegekraft ein Anrecht auf Verhinderungspflegegeld, wenn Deine "eigentliche" Pflegekraft „verhindert“ ist oder mal eine Auszeit braucht.


    Das Forumular der KK kannst Du im Internet hochladen.



    Hier ist ein guter und verständlicher link von MyHandicap.
    http://www.myhandicap.de/verhi…-angehoerige-auszeit.html



    http://www.myhandicap.de/verhi…-angehoerige-auszeit.html


    freundliche Grüße
    Manu

  • Hey Lutz und alle anderen!
    Die VERHINDERUNGSPFLEGEKOSTEN stehen jedem zu der eine Pflegestufe hat.
    Das sind 1510 € im Jahr. Du musst nicht zwingend einen professionellen Pflegedienst nehmen, es geht auch (wie bei uns) ein guter Freund oder ein Familienmitglied unter 2. Grad...


    Wir haben einfach eine Liste gemacht, worauf er dann immer unterschrieben hat. Die haben wir dann an die Kasse geschickt und das mit der Kohle ging seinen Gang.
    Es muss auch nicht unbedingt über Nacht sein...8 h am Tag und 28 Tage im Jahr, glaub ich. Die 28 Tage müssen nicht am Stück sein...


    Eigentlich ist es dafür gedacht, dass der Pflegende mal Urlaub machen kann.
    In diesem Jahr werden wir es auch dafür nutzen...
    Ach...in dieser Zeit gibt es natürlich kein Pflegegeld.
    Nutzt das! Es ist echt simpel!


    Einmal editiert, zuletzt von Laube ()