Verschreiben von Hilfsmitteln

  • Hallo liebe Ataxler,


    habe mal wieder eine Frage an Euch..............


    Kann mir jemand sagen, ob das Verschreiben von Hilfsmitteln (in meinem Fall Haltegriff in der Dusche) das Budget des Arztes belastet?


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.


    LG
    Petra

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, aber man muß es vorwärts leben.

  • Hallo


    Soweit ich weiß wird der Arzt nicht belastet. Ich hab welche am WC und in der Dusche. Die sind mit Saugnäpfen. Bin seh zufreiden mit.


    Für mich ist nur unbegreiflich das die auf dem Markt um vieles preiswerter sind als uber die krankenkassse( ob es an die vielen Zwiischehändler liegt...jeder will verdienen)


    LG Hanne

  • Hallo Manu,


    vielen Dank für Deine Antwort.


    Ich weiß, daß diese Griffe helfen Stürze zu vermeiden. Mein Mitbewohner hat sich über seine Pflegekasse auch schon einen anbringen


    lassen. Ich brauche aber inzwischen zwei, da ich mich abwechseln mit beiden Händen festhalten muß.


    Da mir meine Hausärztin erst kürzlich (ohne wenn und aber) einen Aktivrollstuhl verschrieben hat, wollte ich wissen, ob das ihr Budget belastet, wenn ja gehe ich nämlich zum Neuro. Man kann sich doch auch gegenseitig entgegenkommen,oder?


    Im übrigen kommt bei mir z.Zt. alles zusammen (Rollstuhl, Pflegeversicherung und jetzt auch noch der Haltegriff.


    LG
    Petra

    Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, aber man muß es vorwärts leben.

  • Huhu Petra


    nein, ganz klar nein, die verordnung von Hilfsmittel belastet nie den Etat des Arztes.
    Ein paar Ausnahmen gibt es, wie z.b. das Zubehör für Blutzuckermessgeräte, das oft
    von Ärzten mit fadenscheinigen Argumenten verordnet werden.


    Dabei ist die Verordnung z.b. dieser Teststreifen bei vielen Menschen mit geringem Einkommen
    kein Geschenk auf Kosten der Allgemeinheit.


    Rollstühle, Rollatoren, Dekubitusmatratzen, Einlagen, Vorlagen, Verbandszeug und dergleich fallen aber nicht unter diese Ausnahmen.

  • Liebe Petra,
    ich kann mich den Ausführungen von "regentage" nur anschließen. Leider verstecken sich Ärzte oftmals unter dem Vorwand, das verordnete Hilfsmittel belaste das Budget. Das ist natürlich nicht richtig. Also- die Verordnung kann auf alle Fälle von Ihrem Arzt ausgestellt werden. Ob die Kasse die Haltevorrichtung bewilligt, steht wieder auf einem anderen Blatt....

  • hallo
    es gibt ja auch haltegriffe, die angedübelt werden....die finde ich wesentlich sicherer und die gibt es auch auf rezept.


    die kann man zwar nicht mit in urlaub nehmen, halten aber sehr gut.


    bei amazon habe ich mir privat für 9 euro so ein haltegriff bestellt, den ich immer mit in die türkei nehme.
    gibt es natürlich auch bei anderen anbietern.


    lg bine

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe auch inzwischen 4 Haltegriffe von Ebay, die man an Kacheln durch die Saugnäpfe (oder wie man das nennt) anbringen kann. Zwei sind bei mir im Bad und recht hilfreich.
    Nehme zwei mit nach La Palma.


    Auf Sylt haben sie mir leider nichts genützt, da war die Wand neben der Toilette "nur" verputzt.
    Und gerade dort hätte ich sie dringend gebraucht, weil es nix zum Festhalten gab, echt der reinste Horror!!!!
    :Hysterisch:

    LG Maria

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • es gibt ja auch haltegriffe, die angedübelt werden....die finde ich wesentlich sicherer und die gibt es auch auf rezept.....


    Hallo Ihr Lieben,


    ich habe jetzt festgestellt, dass ich nun dringend Haltegriffe an der Toilette und auch einen an der Wand der Badewanne benötige (früher konnte ich noch gut rein und raus kommen).


    Da ich keine Pflegestufe habe, meine Frage an Euch:
    Wird das von den KV übernommen?
    Falls ja, was muss der Arzt in diesem Fall genau auf die Verordnung schreiben?


    LG Maria


    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Natürlich ist die Versorgung mit splchen Hilfsmitteln nicht an eine Pflegestufe gebunden.


    Am besten läßt Du Dich von Deinem Sanitätshaus vor Ort beraten, die können auch genau sagen, was auf dem Rezept drauf stehen muss.


    Hilfsmittelversorgung nach §33 Abs. 1 SGBV.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Danke Dir, liebe Moni! :Froehlich:
    Ich werde mein Sanihaus mal bitten, sich unser Badezimmer anzuschauen.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • hallo
    ich war auch in meinem sanihaus und habe gefragt, was wegen meiner gehhilfe oder haltegriff auf dem rezept stehen muß.


    die sind nicht nur kompetent, sondern auch nett. sind ja auch viele euronen


    lg bine

  • Unser Sanihaus besorgt sich dann auch das entsprechende Rezept von unserer Hausärztin. Ich rufe in der Praxis nur an und sage bescheid, dass sich das Sanihaus melden wird.

  • Freitag kommt erst mal jemand von meinem Sanihaus und schaut sich an, was es an stabilen Haltegriffen für mich so gibt.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Der Berater war grad da. :Daumen_rauf:
    Er
    schickt mir Kostenvoranschläge mit den genauen Katalogbezeichnungen.
    Ich lasse mir das dann entsprechend vom Doc verordnen.


    MUSS ich mir das denn etwa vorher genehmigen lassen? :Goldfischglas:
    Weiß das jemand?


    LG Maria

    Liebe Grüße von Maria

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    (Jean Anouilh)




    Einmal editiert, zuletzt von Maria ()

  • Hallo,
    wir haben uns am Montag auch Handläufe
    an der Treppe montieren lassen.


    Nach einem Kostenvoranschlag riefen wir bei der Kasse (AOK)an,
    da sagte man uns telefonisch,
    daß wir die Rechnung (den Antrag)auch im nachhinein einschicken können.


    Jetzt warten wir ab, was passiert.


    Alex

    "Nicht den Ängsten folgen, sondern dem Mut"
    J. Gauck

  • Hallo Alex,


    dann können wir uns ja gegenseitig die Daumen drücken.


    Ich warte mal ab, wie hoch die Kosten insgesamt sind und frage dann evtl. bei meiner KV nach.


    Bei meinem Rolli hat das damals dermaßen lange mit der Genehming des Voranschlages gedauert.


    Dazu habe ich dieses mal keine Lust und will auch nicht vorher einen Unfall im Bad erleiden. :Hysterisch:


    LG Maria

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Bei uns sind die Handläufe jetzt montiert
    und die Rechnung wird jetzt geschrieben.


    (Das Geld wird erst mal von uns überwiesen),

    "Nicht den Ängsten folgen, sondern dem Mut"
    J. Gauck

  • hallo
    also wenn die hilfemittel eine nr. haben und der arzt sie verordnet, dann übernimmt die Kasse die kosten.


    aber das weiß das sanihaus und der arzt muß es richtig auf dem rezept vermerken.


    ich würde nicht in vorkasse treten und wenn man befreit ist, ist noch besser.
    hauptsache, das hilfsmittel hat eine anerkannte nr.


    lg bine