Verschreiben von Hilfsmitteln
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MUSS ich mir das denn etwa vorher genehmigen lassen?
Weiß das jemand?Ja!
Die Verordnung gebe ich immer beim Sanitätshaus ab und die reichen dann einen Kostenvoranschlag bei der Kasse ein.Die verdienen schließlich auch ordentlich daran, dann können sie sich auch um die Genehmigung kümmern.
Da habe ich nichts damit zu tun! -
also wenn die hilfemittel eine nr. haben und der arzt sie verordnet, dann übernimmt die Kasse die kosten.
aber das weiß das sanihaus und der arzt muß es richtig auf dem rezept vermerken.....
Hallo Bine,Du bist also im Gegenteil zu Zauberfee der Meinung, dass man keine Kostenvoranschläge einreichen muss, wenn die oben von Dir genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Vermerk der Hilfsmittelnummern).
Ich bin jetzt etwas verunsichert.
Vor allem weil ich - wie oben erwähnt - nicht unendlich lange warten möchte, bis ich endlich meine (dringend erforderlichen) Halterungen für das Bad bekomme.
Zudem sind die Kosten im Gegensatz zu meinem Aktivrolli ja (fast) peanuts.
LG MariaPS. Ist hier vielleicht jemand im Forum, der zu 30 % privatversichert ist und sonst Beihilfe (öffentlicher Dienst) bekommt? Antworten auch gern per PN.
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Hallo Maria,
wir sind auch beihilfeversichert und unsere KV hat uns angeraten immer einen Kostenvoranschlag einzuholen. Du bist dann auf der sicheren Seite und vermeidest unnötigen Ärger. Wir handhaben es auch so und es hat immer geklappt.
Liebe Grüsse
Marion -
Hallo Marion,
danke für Deine Mitteilung.
Dann muss ich das wohl auch so machen, ich werde - sobald ich den Kostenvoranschlag habe - mal bei meiner (geliebten ) PKV anrufen.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Maria -
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Hallo liebe Leidensgenossen,
ich lebe seit Sommer 2013 mit der Diagnose Ataxie. Da mein zweirädriges Alu-Fahrrad 2 Jahren unbenutzt im Keller steht, habe ich es vor ein paar Wochen verkauft.
Jetzt möchte ich mir ein Fahrrad mit Stützrädern oder ein Dreirad zulegen.
Vor kurzem hat der Medizinische Dienst meine KK dazu verdonnert meine PKW-Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen zu zahlen. Da kommt so einiges auf die zu!Ausserdem streiten sich Behörden und Gerichte (seit 11.2012) darum, ob und wie mir ein Schwerbehindertenausweis zu erteilen ist.
Insoweit könnten sich einige quer stellen, wenn ich jetzt noch ein "Spezialrad" bei denen beantrage.
Hat einer von euch eine Ahnung oder Tipps, ob ich lieber ein Fahrrad mit Stützrädern oder ein Dreirad beantragen soll? B
Bei wem soll ich denn so etwas beantragen? Welche Unterlagen sind für so einen Antrag noch nötig? I
In welcher Höhe kommen da Selbstkosten auf einen zu?
Kann man so einen Antrag schon stellen, wenn man noch keinen Schwerbehindertenausweis hat?
LG Christina
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Für die Verordnung von Hilfsmitteln ist die Krankenkasse zuständig.
Mit der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises hängt das aber nicht zusammen.Allerdings zählt ein Fahrrad für die Krankenkasse als Sportgerät, daher wird es nicht bewilligt, außer für behinderte Kinder.
Hier im Forum sind einige, die eine Liegedreirad haben, Du kannst ja diesen Thread durchforsten.
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Humpty Dumpty
Hat das Thema aus dem Forum Fragen zu Hilfsmitteln nach Hilfsmittel verschoben.