Recht auf Reha

  • Ich weiss nicht, ob das hier schon mal behandelt wurde, jedenfalls hab ich das aus dem SGB IX:, was unbedingt in einen Widerspruch gehört:


    Prävention, d.h. chronische Krankheiten oder Behinderungen abwenden, beseitigen und mildern oder Verschlimmerungen vorbeugen, d.h. die Folgen einer Krankheit mindern – ist eine wichtige Säule des Gesetzes.


    Die KK mit Gesetzespassagen "erschlagen". Nur Mut, lasst euch euer Recht nicht wegnehmen!!


    Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat eine Broschüre zum neuen Sozialgesetzbuch herausgegeben,


    SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen


    Mehr Beratung, mehr Leistung, mehr Chancen


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    Telefon: 0180/51 51 51-0 (0,12 Euro/Min.)


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    Schriftlich:


    Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung


    Referat Information, Publikation, Redaktion


    Postfach 500


    53105 Bonn


    E-Mail: info@bma.bund.de


    Internet: http://www.bma.bund.de




    Für Gehörlose und Hörgeschädigte:


    Schreibtelefon: 0800/11 10 00-5 (zum Nulltarif)


    Fax: 0800/11 10 00-1 (zum Nulltarif)


    E-Mail: info.gehoerlos@bma.bund.de


    info.deaf@bma.bund.de

    ich habe keine Zeit mich zu beeilen
    Igor Strawinsky



    Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht sinken!:rolleyes:




    Kopf hoch, sonst kannst du den Himmel nicht sehen


    Liebe Grüße von Uta

  • Hallo! Ich bin Christoph und neu hier? Ich habe eine Reha beantragt, die wurde abgelehnt. Begründung der DRV" da ich volle Rente beziehe steht mir keine zu. Bin ich überhaupt richtig oder muß ich zur KK? Bin 36 und erst seit kurzem in Rente. Habt du vielleicht einen Tipp?

    • Offizieller Beitrag

    :Hallo:Christoph,
    der erste Schritt ist immer über die Krankenkasse. Ich selber habe niemehr eine Reha beantragt seit ich Rentner bin, also kann ich keine Tipps geben.
    Aber hier im Forum gibt es Leute (Rentner) die regelmäßig auf Reha gehen.
    Da meldet sich bestimmt die oder der andere noch hier im Thema dazu


    LG, Klaus

  • Hallo


    sicher darfst du in Reha, allerdings über die KK, insofern war die Ablehnung der Rentenkasse in Ordnung.


    Natürlich kann es auch passieren, das Krankenkassen Rehas ablehnen, dann brauchts nen guten Arzt der richtig argumentiert und befundet, damit der Widerspruch Sinn macht.


    Aber versuch es erst über die Krankenkasse.


    Viel Glück

  • Lilly hat recht.erst antrag bei der kk,bei eventueller ablehnung widerspruch mit hilfe z.b. des VDK.