Treppenlift

  • Hallo zusammen,


    ich bin im Moment doch sehr am Überlegen ob ich mir einen Treppenlift zulege oder nicht.
    Das Problem beim Treppen steigen (eigentlich kann man das nicht mehr so nennen) ist bein runterlaufen meine FA durch welche ich die Beine nicht mehr dorthin setzen kann wo ich gern möchte, und beim hoch gehen (das Hauptproblem) meine schmerzende Kniee. Meist ist der Schmerz so schlimm das ich oben erst mal 5 Minuten heulen muß.


    Heute war ein Vertreter von Lifta da, und hat das blaue vom Himmel versprochen (beim Preis hat er aber aus der Hölle zitiert).


    Hat jemand einen Treppenlift, welche Marke und wie zuverlässig ist er?
    Hat jemand erfahrungen mit Lifta (Arbeitsweise, Kundendienst etc)?
    Kennt jemand preiswertere oder einfach bessere Anbieter?


    Ich hoffe auf viele Antworten.


    Jens

    per aspera ad astra

  • Hallo Jens,


    wir wollten mal ein Treppenlift einbauen, Lifta hat sich als sehr teuer erwiesen!
    Schau doch mal bei Google, es gibt mittlerweile so viele Verschiedene Anbieter.
    Außerdem kommt es darauf an, ob gerade oder Wendeltreppe ect...
    Aber billig wird das in keinem Fall!


    LG
    Sabine

  • Hi,
    google mal nach "Treppenlift gebraucht".
    Da kannst du dir was raussuchen
    Gruß

    Man darf alles sagen was man denkt, aber man muss das Richtige denken.
    Behindert ist man nicht, man wird es.

    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.

  • Hi,
    google mal nach "Treppenlift gebraucht".
    Da kannst du dir was raussuchen
    Gruß


    Ich habe hier nachgelesen dass man keine gebrauchten Lifte kaufen sollte, da sie bei eventueller Anpassung viel zu teuer werden. Frag am Besten deine Krankenkasse nach. Vielleicht übernehmen die auch einen Anteil der Kosten, wenn die einen Lift vorschlagen.

  • Unser Sani-Mann hat uns gesagt, dass die KK nur max. den Höchstbetrag von diesen 2550 € bezahlt. Und da wir den vor 2 Jahren wegen Badumbau schon hatten, stehen die Chancen nicht gut. Allerdings wollten wir einen Fahrstuhl oder Plattformlift.


    Wir bekommen nun (hoffentlich) nächste Woche einen Treppensteiger. Da Micha allein eh nicht mehr raus kann ist das für uns ok.


    Auf jeden Fall drücken wir die Daumen, dass es klappt und die KK vielleicht doch einen größeren Teil übernimmt.


    LG
    Valentein

  • Mehr als 2550 € ist nicht.
    Gruß

    Man darf alles sagen was man denkt, aber man muss das Richtige denken.
    Behindert ist man nicht, man wird es.

    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.

  • Hallo Jens,


    auf der Rehacare wurde von ThyssenKrupp Encasa eine aktive Treppensteighilfe vorgestellt, welche die notwendige Unterstützung bieten kann. Dieser kann später auch zum Sitzlift umgerüstet werden.


    http://www.tk-encasa.de/stairwalker/uebersicht.html



    Soweit mir bekannt gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Förderprogramme, die in Anspruch genommen werden können.


    Gruss mschmitz

  • << je nach Bundesland unterschiedliche Förderprogramme, die in Anspruch genommen werden können. >>
    frag mal dein Behindertenberater oder so um näheres.
    Gruß

    Man darf alles sagen was man denkt, aber man muss das Richtige denken.
    Behindert ist man nicht, man wird es.

    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.

  • Diesen Betrag von ca 2550€ der Pflegekasse gibt es angeblich nur für eine Maßnahme, dann nicht mehr. Aber ich weiß mittlerweile von einigen Leuten, dass sie das häufiger in Anspruch nehmen. Frag nicht wie das geht - denke mal wenn eine Verschlechterung eingetreten ist, die unbedingt diese Umbaumaßnahme erfordert , dann zahlen sie auch öfter.


    Vielleicht kann das ja mal jemand erläutern, der das schon in Anspruch genommen hat.


    LG
    Dani



  • Also, es ist richtig, das es pro behinderungsbedingte Umbaumassnahme die 2557 € Zuschuss gibt (zumindest theoretisch).
    D.h. dass es die nochmal z.B. für einen Treppenlift gibt, da ja der Badumbau eine ganz andere Umbaumassnahme war.


    Also, auch hier gilt: bei Ablehnung Widerspruch!


    § 40 Abs 4 SGB XI

    ich habe keine Zeit mich zu beeilen
    Igor Strawinsky



    Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht sinken!:rolleyes:




    Kopf hoch, sonst kannst du den Himmel nicht sehen


    Liebe Grüße von Uta

    2 Mal editiert, zuletzt von utsch ()

  • Zitat von Uta, :"Also, auch hier gilt: bei Ablehnung Widerspruch!"


    Und da meistens erst mal alles abgeleht wird könnte man fast gleich mit Widerspruch anfangen :D, aber immer Widerspruch, gegen alles Klagen, das viele hin und her zermürbt einen und kostet Lebenskraft und das wissen die "Ämter", deswegen wird erst mal vieles abgelehnt weil es denen ja egal ist.

  • Unser Sani-Mann hat uns gesagt, dass die KK nur max. den Höchstbetrag von diesen 2550 € bezahlt. Und da wir den vor 2 Jahren wegen Badumbau schon hatten, stehen die Chancen nicht gut. ...


    Diesen Betrag von ca 2550€ der Pflegekasse gibt es angeblich nur für eine Maßnahme, dann nicht mehr. Aber ich weiß mittlerweile von einigen Leuten, dass sie das häufiger in Anspruch nehmen. Frag nicht wie das geht - denke mal wenn eine Verschlechterung eingetreten ist, die unbedingt diese Umbaumaßnahme erfordert , dann zahlen sie auch öfter. ...


    Richtig, es ist wie Dani es sagt.


    Wenn der Bedarf neu entstanden ist nach der letzten Feststellung bei der schon einmal der Zuschuss in Anspruch genommen wurde, dann kann man ihn nochmal bekommen.
    Also, wenn du damals die Treppen noch laufen konntest, jetzt nicht mehr, dann solltest Du die 2550 noch einmal bekommen.
    Eventuell gibt es auch die Möglichkeit Geld vom Sozialamt zu bekommen, als "Hilfe zur Pflege". Das ist dann aber einkommensabhängig.


    Als "Hilfe zur Pflege" hast Du im Prinzip einen unbegrenzten Anspruch auf alles Erforderliche. Allerdings sehen die Sozialämter "erforderlich" eher eng, verständlicher Weise.

  • Guten Abend zusammen,


    um dort ein wenig Licht in den dunklen Paragraphendschungel zu bringen, hier ein kleiner Auszug aus dem Juristischen:


    Begriff der Maßnahme


    Nach den gesetzlichen Vorschriften wird der Zuschuss von 2.557 Euro je Maßnahme geleistet. Zu beachten ist dabei, dass alle Maßnahmen zusammen, die zum Zeitpunkt, zu dem der Zuschuss gewährt wird, als EINE Maßnahme gelten. Auch verschiedene Einzelmaßnahmen zusammen gelten als eine Maßnahme im Sinne des Gesetzes. Dies gilt auch dann, wenn durch die jeweils notwendigen Einzelmaßnahmen unterschiedliche Ziele erreicht werden. Wenn also z. B. durch eine Maßnahme die Pflege im häuslichen Bereich erleichtert oder ermöglicht oder auch durch eine andere Maßnahme der Pflegebereich verbessert wird. Irrelevant ist auch, ob die verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Wohnung und außerhalb der Wohnung erfolgen oder in verschiedenen Räumen durchgeführt werden.
    Ändert sich allerdings die Pflegesituation, was eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme erforderlich macht, kann nochmals ein Zuschuss von bis zu 2.557 Euro gewährt werden.


    Quellenangabe:http://jur-abc.de/cms/index.php?id=430


    Viel Erfolg!!!

  • Der letzte Teil ist offenbar der Wichtige: ...es kann nochmal ein Zuschuss gewährt werden... - muß aber nicht.

  • Hallo mschmitz,


    vielen Dank für den Link, ist sehr hilfreich :Daumen_rauf:!


    LG
    Sabine

  • Hallo,
    wir haben uns in letzter Zeit auch sehr viel mit dem Thema Treppenlift beschäftigt, gerade was die Finanzierung betrifft.
    Ich habe folgendes gefunden:



    Quelle: http://www.treppenliftwiki.org…zierung_von_Treppenliften


    Ich hoffe, das hilft Einigen weiter!


    Liebe Grüße,
    Claudi

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe meinen Treppenlift nun schon seit fast vier Jahren.
    Eine Pflegestufe hatte ich damals noch nicht, habe aber für den Lift und den Badezimmerumbau ein sehr günstiges Darlehen bei der NRW-Bank bekommen. Dieses Programm gibt es bestimmt auch in anderen Bundesländern.


    LG Heike

    Jetzt, jetzt, jetzt leben. Nicht warten!:Freudensprung:

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich habe letzte Woche einen Treppenlift von der Firma Hiro bestellt.
    Durch das Internet hatte ich 4 verschiedene Firmen um die
    Abgabe eines Angebotes gebeten.
    Und zwar die Firmen Lifta, Thyssen und R& P.
    Die Firma Hiro hat mich am kompetentesten be-
    raten und das günstigste Angebot abgegeben.
    Den Zuschuß von der Pflegekasse in Höhe von 2.557 Euro gibt es nur,
    wenn man
    eine Pflegestufe hat. Den Zuschuß habe ich beantragt.
    Über den weiteren Hergang werde ich Euch berichten.
    LG Renate

  • Hi zusammen,


    den Zuschuß bei der Pflegekasse beantragen, Angebote mit beilegen und er wird bewilligt.
    Bei mir ging das ohne Probleme und recht zügig.
    Nach Abschlß der Arbeiten die Rechnung einreichen und wenige Tage später ist das Geld da.


    Ich habe überigens auch Hiro genommen.


    Jens

    per aspera ad astra