Fragen zur Pflegeversicherung und Pflege

  • Ja da stimme ich dir vollkommen zu Bine. Ich hoffe ich werde mir hier in diesem Forum noch viel Hilfe holen können und ich hoffe auch vielen helfen zu können.
    vg Michelle

  • Hallo!


    Ich habe heute mal wieder eine Frage und hoffe, dass mir viele antworten.


    Meine Schwägerin ist meine Pflegeperson und weil sie mit im Haus wohnt, erledigt sie auch gleich die anfallenden Putzarbeiten. Von einigen von Euch habe ich schon gehört, man kann das über die Verhinderungspflege abrechnen? Wie geht denn das bei so?


    LG Gudrun

    HERR, gib mir die Gelassenheit Dinge hinzunehmen die ich nicht ändern kann,
    gib mir aber den Mut die Dinge zu ändern die ich ändern kann! (Aus der Bibel)

  • Und wo ist die Antwort auf die Grundfrage?

    Man darf alles sagen was man denkt, aber man muss das Richtige denken.
    Behindert ist man nicht, man wird es.

    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.


  • Eigentlich dachte ich immer, Verhinderungspflege funktioniere nur mit Nichtverwandten.


    DAS STIMMT SO NICHT!!


    Allerdings gelten ganz andere Grenzen bei Verwandten. Rufe deine Pflegeversicherung an, die wissen das.


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    Kostenübernahme


    Bei einer professionellen Ersatzpflegekraft (z. B. durch eine Sozialstation) werden die Kosten für längstens vier Wochen im Jahr übernommen (1.550 Euro). Wird die Pflege durch einen Angehörigen übernommen, der bis zum 2. Grad verwandt (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern) oder verschwägert (z. B. Stiefeltern, Stiefgroßeltern, Schwager / Schwägerin, Schwiegereltern, Schwiegerkinder) ist oder mit im gemeinsamen Haushalt (z. B. Lebensgefährte) lebt, kann Verhinderungspflege bis maximal zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes der entsprechenden Pflegestufe übernommen werden. Jedoch können dort auch notwendige höhere Kosten bis zu 1.550 Euro im Kalenderjahr auf Nachweis übernommen werden (z. B. Verdienstausfall, Fahrtkosten).
    Wird die Verhinderungspflege durch andere Bekannte oder Freunde durchgeführt, besteht die Beschränkung auf das Pflegegeld nicht. Hier werden auf Nachweis durch eine Quittung o. Ä. bis zu 1.510 Euro im Kalenderjahr übernommen.



    (Gilt das für einen Monat? Für ein Jahr?)
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    LG
    Dani

    2 Mal editiert, zuletzt von Hugoline ()


  • Ja die Verhinderungspflege darf nicht von Verwandten ausgeführt werden (man bekommt halt kein Geld von der Pflegekasse).
    Vielleicht habt Ihr eine Nachbarin oder Freundin,die das übernehmen kann.


    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.