Ja da stimme ich dir vollkommen zu Bine. Ich hoffe ich werde mir hier in diesem Forum noch viel Hilfe holen können und ich hoffe auch vielen helfen zu können.
vg Michelle
Fragen zur Pflegeversicherung und Pflege
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Hallo!
Ich habe heute mal wieder eine Frage und hoffe, dass mir viele antworten.
Meine Schwägerin ist meine Pflegeperson und weil sie mit im Haus wohnt, erledigt sie auch gleich die anfallenden Putzarbeiten. Von einigen von Euch habe ich schon gehört, man kann das über die Verhinderungspflege abrechnen? Wie geht denn das bei so?
LG Gudrun
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Und wo ist die Antwort auf die Grundfrage?
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Hallo!
Meine Schwägerin ist meine Pflegeperson und weil sie mit im Haus wohnt, erledigt sie auch gleich die anfallenden Putzarbeiten. Von einigen von Euch habe ich schon gehört, man kann das über die Verhinderungspflege abrechnen?
LG Gudrun
Eigentlich dachte ich immer, Verhinderungspflege funktioniere nur mit Nichtverwandten.
DAS STIMMT SO NICHT!!
Allerdings gelten ganz andere Grenzen bei Verwandten. Rufe deine Pflegeversicherung an, die wissen das.
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KostenübernahmeBei einer professionellen Ersatzpflegekraft (z. B. durch eine Sozialstation) werden die Kosten für längstens vier Wochen im Jahr übernommen (1.550 Euro). Wird die Pflege durch einen Angehörigen übernommen, der bis zum 2. Grad verwandt (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Großeltern) oder verschwägert (z. B. Stiefeltern, Stiefgroßeltern, Schwager / Schwägerin, Schwiegereltern, Schwiegerkinder) ist oder mit im gemeinsamen Haushalt (z. B. Lebensgefährte) lebt, kann Verhinderungspflege bis maximal zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes der entsprechenden Pflegestufe übernommen werden. Jedoch können dort auch notwendige höhere Kosten bis zu 1.550 Euro im Kalenderjahr auf Nachweis übernommen werden (z. B. Verdienstausfall, Fahrtkosten).
Wird die Verhinderungspflege durch andere Bekannte oder Freunde durchgeführt, besteht die Beschränkung auf das Pflegegeld nicht. Hier werden auf Nachweis durch eine Quittung o. Ä. bis zu 1.510 Euro im Kalenderjahr übernommen.(Gilt das für einen Monat? Für ein Jahr?)
__________________-LG
Dani -
Eigentlich dachte ich immer, Verhinderungspflege funktioniere nur mit Nichtverwandten.
DAS STIMMT SO NICHT!!
Allerdings gelten ganz andere Grenzen bei Verwandten. Rufe deine Pflegeversicherung an, die wissen das.
LG
DaniJa die Verhinderungspflege darf nicht von Verwandten ausgeführt werden (man bekommt halt kein Geld von der Pflegekasse).
Vielleicht habt Ihr eine Nachbarin oder Freundin,die das übernehmen kann. -
Humpty Dumpty
Hat das Thema aus dem Forum Fragen zur Pflegeversicherung nach Pflege verschoben.