Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
In meiner Reha vom 26.08.12 bis 23.09.12 wurde mir empfohlen, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Den Antrag stellte ich am 27.09.2012. Zu diesem Zeitpunkt war mein Versicherungskonto mit den erforderlichen Pflichtbeiträgen (durch Aufstockungsverfahren) belegt.
Gesten bekam ich den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung mit der Ablehnung.
Begründung:
„Wir haben festgestellt, dass Sie seit dem 31.01.2012 voll erwerbsgemindert sind. Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie jedoch nur erhalten, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem ist eine Mindestzahl von Pflichtbeiträgen erforderlich. Wir haben geprüft, ob Sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Daraus folgt, dass Ihr Versicherungskonto die Mindestzahl von 36 Monaten Pflichtbeiträgen im Zeitraum 31.01.2007 bis zum 30.01.2012 enthalten muss. In diesem Zeitraum haben Sie jedoch nur 30 Monate mit Pflichtbeiträgen. Daher erfüllen Sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht.“
Das heißt im Klartext: Ich wurde zwar kaputtgeschrieben, bekomme aber keine Rente, da die DRV mich rückwirkend zum 31.01.2012 als voll erwerbsgemindert „festgestellt“ hat und somit sämtliche Pflichtbeitragszahlungen nach diesem Monat nicht mehr berücksichtigt wurden.
Ich werde Widerspruch einlegen und darin eine schriftliche Begründung erbitten, weshalb als Zeitpunkt für den Eintritt der Erwerbsminderung der 31.01.2012 zugrunde gelegt wurde. Darf die DRV einfach einen (für sie günstigeren) Zeitpunkt bestimmen und so die Zahlung einer Rente ablehnen?
Eine Klage macht vermutlich keinen Sinn, oder?
Grüße von
Manuela