Verhinderungspflege

  • Nicht vergessen, Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zu beantragen.


    Das gilt einerseits dann, wenn die Pflegeperson ausfällt
    (Kosten für Pflegeheim o.ä.),
    aber andererseits auch wenn stundenweise Betreuung anfllt
    (Begleitung beim Einkaufen, Restaurant- oder Theaterbesuch).


    Voraussetzungen hierfür:
    - nicht mehr als 8 Std. pro Tag
    - kein Verwandter


    Maximal werden 1 550 € erstattet.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.