Nicht vergessen, Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI zu beantragen.
Das gilt einerseits dann, wenn die Pflegeperson ausfällt
(Kosten für Pflegeheim o.ä.),
aber andererseits auch wenn stundenweise Betreuung anfllt
(Begleitung beim Einkaufen, Restaurant- oder Theaterbesuch).
Voraussetzungen hierfür:
- nicht mehr als 8 Std. pro Tag
- kein Verwandter
Maximal werden 1 550 € erstattet.