Ungerecht? - Beiträge für Kinderlose in der Pflegeversicherung

  • Ich habe es als stets ungerecht empfunden, dass meine von einer dominanten Ataxie betroffene Partnerin den erhöhten Beitrag für Kinderlose zur Pflegeversicherung bezahlen muss. Ihre/unsere Kinderlosigkeit ist doch keine ganz freiwillige Entscheidung, sondern Folge des Erkrankungsrisikos.
    Hierzu gibt die Bundesregierung folgende Erklärung ab, die ich überzeugend finde:


    Zitat

    Die Neuregelung durch das Kinder-Berücksichtigungsgesetz wird von vielen Kinderlosen, insbesondere den ungewollt Kinderlosen kritisiert. Die Anknüpfung der Zuschlagspflicht an die objektive Tatsache der Kinderlosigkeit - aus welchen Gründen auch immer - vermeidet eine Klassifizierung innerhalb des Personenkreises der Kinderlosen. Eine solche Klassifizierung wäre nicht gerechtfertigt und für die Betroffenen besonders diskriminierend. Keinem einzigen Kinderlosen kann und sollte ein Vorwurf gemacht werden, weil er kein Kind hat oder ihm der Partner hierfür fehlt. Es wäre auch unerträglich, wenn die Pflegekassen oder eine Kommission bei den einzelnen Betroffenen die Hintergründe und die Motive für die Kinderlosigkeit ausforschen müssten. Eine sachgerechte Bewertung, z.B. der Angabe eines Versicherten, er habe alles getan, um einen Partner zu finden oder Kinder zu bekommen, wäre kaum möglich.
    Die vorzunehmende Einteilung in Versicherte mit und ohne Kinder ist wertneutral und enthält keinen Schuldvorwurf, denn sie knüpft allein an eine objektive Tatsache, nämlich die Kinderlosigkeit an, ohne diese und die Gründe hierfür zu bewerten.