Ab 2015 erhält man auf Antrag 104 € pro Monat,
nur wer bereits eine Pflegestufe hat,
für zusätzliche Betreuungs- bzw. Entlastungsleistungen (S.11).
Hier die entsprechende Seite vom Bundesgesundheitsministerium.
Ab 2015 erhält man auf Antrag 104 € pro Monat,
nur wer bereits eine Pflegestufe hat,
für zusätzliche Betreuungs- bzw. Entlastungsleistungen (S.11).
Hier die entsprechende Seite vom Bundesgesundheitsministerium.
Auf den Seiten des Bundesministeriums habe ich folgendes gelesen:
Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige wird die Verhinderungspflege auch ab 1. Januar 2015 auf bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr ausgedehnt. Die Aufwendungen sind grundsätzlich auf den 1,5fachen Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt.
Heißt das, wenn ich, als Pflegende, für 6 Wochen in eine Klinik muss, und unsere Tochter die Pflege in dieser Zeit übernimmt, bekommen wir das 1,5 fache Pflegegeld?
ich kenne es bisher nur so, dass die pflege nur Verwandte mit weniger als 2. verwandschaftsgrad mit verhinderungspflege "entlohnt" werden können
Desweiteren muss die tägliche pflege unter 8 stunden bleiben sonst wird das Pflegegeld gekürzt.
Man hat im jahr auf Antrag einen betrag von 1612 Euro zur verfügung mit der man die ersatzkraft entlohnen kann.
Das stimmt, für Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege können nur Personen angemeldet werden, die mit der Pflegeperson weder verwandt noch verschwägert sind.
Außerdem darf die Ersatzpflege nicht mehr als 8 Stunden betragen, sonst wird das Pflegegeld gekürzt.
Ich nehme an, dass das auch für die neuen zusätzlichen Betreuungsleistungen gilt.
Hier haben wir schon über die Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege diskutiert.
Ich habe eben meiner Krankenkasse angerufen,
diese zusätzlichen Betreuungsleistungen i. H. v. 104€
erhält man für die Betreuung z.B. in Tagespflegeeinrichtungen.
Meines Wissens kostet das ca. 50€-70€ pro Tag.
Da kommt man also nicht weit.
Bis 2014 gab es nur für Demenzkranke 100€ pro Monat,
jetzt gilt das für alle die eine Pflegestufe haben.
Da es mich demnächst selber betrifft hab ich mal gesucht und das hier gefunden.
Künftig werden auch bei rein körperlicher Beeinträchtigung bis zu 104 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Damit können Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Angebote finanziert werden. Es können aber auch anerkannte Haushalts- und Serviceangebote oder Alltagsbegleiter finanziert werden, die im Haushalt helfen oder bei der Organisation und Bewältigung des Pflegealltags unterstützen. Auch die Aufwandsentschädigung für einen nach Landesrecht ehrenamtlichen Helfer kann damit bezahlt werden, der zum Beispiel bei Behördengängen unterstützt oder den Besuch des Friedhofs begleitet.
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem bis zu 40 % der Pflegesachleistung für diese niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden („Umwidmungsregel“).
Quelle (muß man glaub ich angeben) http://www.pronovabkk.de/pfleg…istungen-c87e845c501a006f
Jens
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem bis zu 40 % der Pflegesachleistung für diese niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden („Umwidmungsregel“).
... und das ist für mich mal hoch interessant
Danke Jens
hallo
was ich gut finde, man kann z.B. 1. woche jemanden für 2 std. zum sparzierengehen/rollen....2. woche begleitung ins museum....3. woche bad putzen und 4. woche 2 std. eis essen...und das ist gerade für leute, die alleine sind interessant.
egal welche pflegestufe ...es darf nur keine verwandschaft oder bekannte sein, sondern z.b. pflegedienst oder caritas, die das mit der pflegekasse abrechnen.
ich finde das sehr gut, denn hier fällt die schwarzarbeit weg und die person ist versichert, wenn was passiert.
lg sabine
jepp, den letzten Absatz sehe ich genau so ...
dazu gibt es auch eine gewisse "Sicherheit" die Leute bei den Trägern brauchen ein astreines Führungszeugniss
sind im Umgang auch erfahrener und geschulter und wenn es mal nicht so passt, kann man da auch die Probleme mit den Vorgesetzten ansprechen
nehme ich jedenfalls so wahr ...
Ich habe heute früh mal Kontakt mit den Maltesern aufgenommen, ob die sowas bei uns anbieten.
Und heute abend haben wir ein "Vorstellungsgespräch" mit einer jungen Frau, die wenns paat so einmal die Woche drei Stunden kommen soll und über Verhinderungspflege abgerechnet wird, einfach damit ich mal Luft holen kann und Nadja mal jdm anderen sieht. Die junge Frau komtm aus der Altenpflege und ist gerade in Elternzeit.
man, der thread ist mal wieder so richtig schön zu lesen ...
Silke, das hört sich doch richtig gut an ... viel Glück damit, das es passt
na bisher hat sie mal den ersten termin ohne abzusagen versäumt....mal gespannt ob ich da heute noch was von höre.
Aber ich hab gerade in denemails gesehen dass sich noch jemand "beworben" hat, ich bin ja zum glück nicht unter zeitdruck
Letzte Woche beantragte ich die zusätzliche Betreuungsleistung für niedrigschwellige Dienste, die ein Rentner der 2x/Woche für je 3h zu mir kommt, erbringt.
Ich schrieb rein, gemeinsames Zeitungslesen und darüber diskutieren, gemeinsam spazierengehen, dabei frisches Gemüse einkaufen was der Rentner später kocht, dann gemeinsam essen. Anschließend macht der Rentner manchmal noch kl. Reparaturarbeiten wie Glühbirne auswechseln, irgendwelche Schrauben festziehen etc.
Meine Pflegekasse wies das ab, mit der Begründung "es muss eine anerkannte Haushalts oder Servicestelle sein, jedoch keine Privatperson". Weiß jemand ob das rechtens ist!?
Danke schonmal für eure Antworten!
rechtens weiß ich nicht, aber genauso teilte es mir die pflegekasse auch mit. Und wir versuchen nun über die Lebenshilfe sowas bzw so jemanden zu finden
mh ... hatte laube nicht das gleiche, bzw. ein ähnliches problem? hier war es
wie sie das gelöst hat, weiß ich nicht ... aber in dem thread ist noch ein link zu einem anderen thread
eine gute lösung wünsche ich dir
So richtig verstehe ich das auch noch nicht.
Entstanden ist das aus den Betreuungsleistungen für Demenzkranke.
Daher erklären die Krankenkassen, dass nur Pflegedienste das leisten dürften.
Diese Betreuungsleistungen gelten aber jetzt für alle, die Pflegegeld bekommen.
Wer diese Leistungen erbringen darf, finde ich nirgends.
Hier ist eine Seite, auf der mögliche Leistungen aufgeführt sind.
Mir hat die kk es so erklärt, dass nur alle betreuungsleistungen erstattet werden wer offiziell eine Rechnung erstellen kann.
Das heißt, sämtliche Firmen wie z.b. Gebäudereinigung ect. sonst direkt über die diakonie oder sonstige Einrichtungen.
das würde problemlos erstattet werden.
Demnach könnte es dann ja auch für Privatpersonen gelten, die einen Gewerbeschein haben.
Ich glaube, im Grunde steigt da bisher kaum jemand durch.
In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass jemand 5 Pflegekassen um Auskunft gebeten hat, jede sagte etwas anderes.
Die Mitarbeiter seien noch nicht einmal (bis Ende März) geschult worden.
mh ... hatte laube nicht das gleiche, bzw. ein ähnliches problem? hier war es
wie sie das gelöst hat, weiß ich nicht ... aber in dem thread ist noch ein link zu einem anderen thread
Es wäre wirklich gut zu wissen, wie Laube das Problem gelöst hat.