Hallo liebe Mitstreiter ,ich habe bei unserer Wohnungsgesellschaft eine Genehmigung zum Einbau eines Treppenliftes gestellt , es wurde abgelehnt.
Wir wohnen in einem 2 Stockwerkhaus ,im 1.Stock mit insgesamt 6 Parteien,
die Treppe ist 1 Meter breit.
Meine Frau hat inzwischen Pflegestufe 3
Die Begründung der Ablehnung :
Die Restlaufbreite der Treppe wird unterschritten und das ist ein Verstoß gegen die Länder-Bauordnung sowie der technischen
Baubestimmungen
Hat jemand ähnliche Erfahrungen ?
Liebe Grüße
and70