Rollstühle dürfen im Treppenhaus stehen

  • Rollstühle dürfen nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Treppenhaus eines Mietshauses stehen.


    Wer eine Wohnung miete, habe einem Bericht der WELT zufolge durch das neue Urteil nicht nur das Recht, die Mieträume selbst zu nutzen, sondern auch die Gemeinschaftsflächen des Hauses. Besonders für Familien mit kleinen Kindern oder auch für behinderte Mieter bringe die Entscheidung Vorteile. Nach Einschätzung des Mieterbunds haben die Betroffenen im Regelfall das Recht einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn die Besitzer darauf angewiesen sind und die Flurgröße das Abstellen zuläßt. (Aktenzeichen: BGH V ZR 46/06)