Absolutes Halteverbot

    • Offizieller Beitrag

    Gestern wurden bei uns in der Straße Schilder montiert: Absolutes Halteverbot!

    Nun habe ich gelesen, dass man einen

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO

    stellen kann. Kennt sich hier jemand aus?

  • Hallo Marina, ich kenne mich nicht aus, aber:


    Unter manchen Halteverbotsschildern befindet sich ein Zusatzschild. Dieses begrenzt das absolute Halteverbot zeitlich oder bestimmte Fahrzeuge werden vom Halteverbot freigestellt. Diese Zusatzschilder gibt es:

    ● "Einsatzfahrzeuge frei": Dienst- oder Rettungsfahrzeuge dürfen halten

    ● Bewohner mit Parkausweis: Anwohner mit entsprechendem Parkausweis dürfen parken

    ● Schwerbehinderte mit Parkausweis: Schwerbehinderte mit entsprechendem Parkausweis sind vom Halteverbot freigestellt


    Dieses Zusatzschild solltest Du / Ihr beantragen.


    Zusatzschild mit Symbol für Behinderte / "Nur für Behinderte"


    Quelle: http://www.verkehrsschilder.bi…der.html#schwerbehinderte

    4 Mal editiert, zuletzt von Kai ()

  • Hallo Marina

    Ja, sowas kenn ich.

    Eine Ausnahmegenehmigung gibt es im Halteverbot nicht, nur im Parkverbot kannst Du Dir einen persönlichen Parkplatz einrichten lassen.

    Die Frage ist warum wurde das Halteverbot eingerichtet (Rettungswege, Bauarbeiten).

    Frag in Deiner Stadt nach, manchmal kann man solche Schilder auch versetzen.

    per aspera ad astra

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist warum wurde das Halteverbot eingerichtet (Rettungswege, Bauarbeiten).

    Frag in Deiner Stadt nach, manchmal kann man solche Schilder auch versetzen.

    Ich würde sagen wegen verkehrswidrigem Parken in dem Beginn der Straße. Nun haben Sie das Verbot in der ganzen Straße. Du hast recht. Ich höre mal nach.

    Danke-euch.