Hier eine Info der BAG-Selbsthilfe:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) oder auf einen Schwerbehindertenausweis ist häufig sehr aufwändig. Grade bei Seltenen Erkrankungen fehlen den SachbearbeiterInnen und GutachterInnen Erfahrungswerte zu möglichen und begleitenden zusätzlichen Funktionsbeeinträchtigen. Die ACHSE e.V. hat daher ein umfangreiches Informationsblatt erstellt, in dem Fragen zum Feststellungsverfahren des GdB und zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises beantwortet werden. Unter anderem befasst sich das Blatt mit folgenden Fragen:
- Wie und wo stelle ich einen Antrag?
- Auf welcher Grundlage kann man einen Antrag auf Feststellung des GdB stellen?
- Welche Angaben müssen darin unbedingt enthalten sein?
- Welche Unterlagen benötigt der/die GutachterIn für die Entscheidung?
- Welche Möglichkeiten hat man, wenn es zu einer Ablehnung oder einer zu niedrigen Einstufung des GdB kommt?
- Wo kann man sich hinwenden, wenn Unterstützung benötigt wird?
Die Informationen werden auch im Intranet der BAG SELBSTHILFE unter dem Themenblock „Wissen“ zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Franzisca Hetzer
Projektleitung Verbandsbetreuung/Monitoring
BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft
Selbsthilfe von Menschen mit
Behinderung, chronischer
Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Kirchfeldstr. 149
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 – 31006 – 35
Fax: 0211 – 31006 – 48