Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge ab 2021

  • Man sollte folgendes beachten bei Kosten, die mit Krankheit und Behinderung zu tun haben:
    Krankheitskosten kann jeder Nichtbehinderte auch geltend machen.

    Das bedeutet, dass die reinen Krankheitskosten nicht mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden dürfen, wenn jemand behindert ist.

    Denn würde das passieren, so hätte Behinderte gegenüber Nichtbehinderten oftmals keinen Vorteil mehr durch den Behinderten-Pauschbetrag.


    Was in der Praxis aber schwieriger sein kann, ist die Trennung von Kosten für die Behinderung von den Kosten für Krankheiten.

    Bei akuten Krankheiten dürfte es noch relativ einfach sein.

    Schon bei den Arztfahrten, die jeder Nichtbehinderte bei einer Erkrankung geltend machen kann, ist eine Trennung bei Behinderten manchmal schwierig.

    Ich rate dazu, bei Arztfahrten sich immer zu notieren, weswegen man beim Arzt war.

    Denn wenn das Finanzamt auf die Idee kommen sollte, die Arztfahrten als durch den Pauschbetrag abgegolten zu sehen, so sollte man auf seine Aufzeichnungen verweisen können.

    Da der Pauschbetrag für Behinderte erhöht wurde, könnten die Finanzämter versuchen, viele der geltend gemachten Kosten bei Behinderten als damit abgegolten einzustufen.



    Für Menschen mit Behinderung gibt es noch die Möglichkeit, Privatfahrten von der Steuer abzusetzen bei höherem Behinderungsgrad:

    Hier ist eine gute Erklärung einer Lohnsteuerhilfevereinigung dazu:

    https://www.vlh.de/krankheit-v…ng%20eingetragen%20werden.


    Ich habe noch kein Merkzeichen aG, so dass ich zu meinen Arztfahrten, die ich einzeln aufliste, noch die 3000 km x 0,30€ pro Jahr geltend mache.

    Darüber hinaus gibt es auch noch einige andere Kosten, die man nicht ersetzt bekommt und ggf. absetzen kann.


    Wer z. B. Masken nicht von seiner Krankenkasse ersetzt bekommt, sollte versuchen, diese von der Steuer abzusetzen. Ich weiß nicht, wie die Finanzämter das behandeln werden.

    Aber ich würde damit argumentieren, dass ich zu den Risikogruppen gehöre. Denn die Tatsache, dass derzeit die Risikogruppen kostenlose FFP2-Masken von "Spahn" bekommen, ist dabei eine Argumentationshilfe dafür, dass man auch die zuvor selbst gekauften Masken zumindest bei der Steuer absetzen können muss.

    Ggf. wäre aber zu fragen, ob es nicht auch (gesetztliche) Krankenkassen gibt, die die Masken ersetzen?



    Bei Zweifeln würde ich mich ggf. an einen (guten) Steuerberater wenden, vorzugsweise an einen mit Vorkenntnissen.

    Z. B. wenn ein Steuerberater auch behindert ist, dürfte er sich mit der Materie auch gut auskennen.

    Denn auf solche "Randgebiete" sind sicher nicht alle Berater spezialisiert.

    Aber man sollte dabei auch die Kosten im Auge behalten: Wenn die Beratung zu mehr Kosten führt, als man evtl. einsparen kann, macht es weniger Sinn, sich beraten zu lassen.

    Im Internet gibt es zu diesen Themen auch jede Menge an Infos.

    4 Mal editiert, zuletzt von Kleeblatt ()

  • "Denn auf solche "Randgebiete" sind sicher nicht alle Berater spezialisiert"


    dann haben sie als steuerberater aber ihren beruf verfehlt :wall:

    Schöne Grüße, Lori :)






  • dann haben sie als steuerberater aber ihren beruf verfehlt :wall:

    Das ist sicher nicht falsch.

    Nur gibt es in allen Berufen Spezialisierungen. Ein Steuerberater, der allein arbeitet und dann keine Angestellten hat, auf die er bestimmte Dinge delegieren kann, wird sich in erster Linie den Kunden widmen, an denen er am besten verdient.


    Spezialisierungen gibt es bei Freiberuflern oft:
    siehe Rechtsanwälte, Ärzte, etc.


    Denn die jeweiligen Fachgebiete sind oft so umfangreich, dass sie ein Mensch allein nicht sicher beherrschen muss.

  • da es m.e.nichts bringt, sich über steuerberater auszutauschen und es für das ursprungsthema unerheblich ist, bin ich aus diesem thread raus.

    Schöne Grüße, Lori :)