Überarbeitung Behindertenausweis und Parkausweis

  • Pressemitteilung 06.09.2023

    BSK begrüßt die Einführung des Europäischen Behindertenausweises und die Überarbeitung des Europäischen Parkausweises

    Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, begrüßt die heutige Initiative der Kommission zur Einführung eines Europäischen Behindertenausweises und zur Verbesserung des Aufbaus eines Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen. Diese Schritte werden die Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Europäischen Union erheblich fördern.

    Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK, äußerte sich wie folgt zu dieser positiven Entwicklung: „Dieser Vorschlag setzt ein deutliches Zeichen für Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU. Der europaweit anerkannte Ausweis erleichtert nicht nur das Reisen, sondern sichert auch den Zugang zu Sonderkonditionen in allen Mitgliedstaaten. Das ist ein großer Schritt in Richtung eines barrierefreien Europas.

    Der Vorschlag der Kommission trägt zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei, dem die EU und alle ihre Mitgliedstaaten beigetreten sind. Der BSK betont, wie wichtig diese Entwicklung für die Realisierung der Chancengleichheit und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist.

    Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass der Behindertenausweis und der Parkausweis sowohl in physischer als auch in digitaler Form erhältlich sein werden. Dies stellt sicher, dass sie flexibel und an die modernen Bedürfnisse angepasst sind.

    Abschließend ruft der BSK das Europäische Parlament und den Rat dazu auf, den Vorschlag der Kommission zügig zu diskutieren und umzusetzen, damit die Menschen mit Behinderungen so bald wie möglich von diesen Neuerungen profitieren können.

    Am 22.09.2023 veranstaltet der BSK im Rahmen der „Krautheimer Gespräche“ eine Diskussion über das Thema EU-Behinderten- und Parkausweise mit dem BSK-Bundesvorstand.

    Liebe Grüsse
    Marion


    Wer die Vergangenheit nicht hinter sich lässt, verweigert sich eine Zukunft.

  • Ich finde, dass die Bedingungen für Parkerleichterungen und Erleichterungen bei Fahrten von und zum Arzt bzw. von und zu Kliniken (Anspruch auf Fahrt mit dem Taxi) anders geregelt werden sollten.


    Das Merkzeichen "aG", von dem sehr viele Erleichterungen abhängen, wird nur von der Gehfähigkeit eines Menschen abhängig gemacht.

    Wenn nun aber ein Mensch zwar noch einigermaßen laufen kann, er aber ganz schlecht stehen kann oder er wegen Störungen der Augenfunktionen wie Augenmuskellähmungen, wie Doppelbilder, Ptosis, etc nicht mehr Auto fahren darf oder sollte, bekommt er dieses Merkzeichen "aG" nicht, trotzdem er mit diesen Einschränkungen nicht von A nach B aus eigener Kraft mehr kommen kann.


    D. h. ihm sollten daher dieselben Vergünstigungen zustehen, die beim Merkzeichen "aG" nur den schwerst Gehbehinderten zustehen.

  • Glück auf

    Ich finde, dass die Bedingungen für Parkerleichterungen und Erleichterungen bei Fahrten von und zum Arzt bzw. von und zu Kliniken (Anspruch auf Fahrt mit dem Taxi) anders geregelt werden sollten.

    Also das musst Du mir mal genauer erklären.

    Die Taxis lassen Dich am Eingang raus, und fahren anschließend weg.

    Wieso brauchen die eine Parkerleichterung?

    Wenn Du (oder der Beifahrer einen blauen Parkausweis hat, so gilt der auch für das Fahrzeug das den Besitzer des Ausweises transportiert.

    Ob es bei Taxen anders geregelt ist weiß ich nicht.


    D. h. ihm sollten daher dieselben Vergünstigungen zustehen, die beim Merkzeichen "aG" nur den schwerst Gehbehinderten zustehen.

    Nein, da bin ich dagegen.


    Jens

    per aspera ad astra

  • Hallo Marion,

    danke für die Info. :)

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Also das musst Du mir mal genauer erklären.

    Die Taxis lassen Dich am Eingang raus, und fahren anschließend weg.

    Wieso brauchen die eine Parkerleichterung?

    Wenn Du (oder der Beifahrer einen blauen Parkausweis hat, so gilt der auch für das Fahrzeug das den Besitzer des Ausweises transportiert.

    Ob es bei Taxen anders geregelt ist weiß ich nicht.

    Bei Parkerleichterungen geht es um die Behinderten, die selbst noch Auto fahren (können und auch müssen), weil sie das Merkzeichen aG noch nicht haben und daher kein Taxi bezahlt bekommen würden. Dazu gehöre auch ich.

    Denn man muss, wenn man das Merkzeichen aG hat, nicht unbedingt mit dem Taxi zum Arzt fahren. Wenn man noch fahrtüchtig ist, fährt man natürlich lieber selbst.

    Hat man infolge des Merkzeichen aG einen Anspruch auf einen Behinderten-Parkplatz, so kann dies den Fußweg vom Parkplatz in eine Klinik erheblich abkürzen und man kann auch beim Aussteigen die Türen richtig öffnen (z. B. auch um einen Rollator vom Rücksitz herauszuholen).


    Die derzeitige Praxis bei der Vergabe des Merkzeichen aG hat sich gegenüber früher deutlich verschärft. Ich finde, dass dadurch viele Behinderte daran gehindert werden, zum Arzt zu kommen (wenn sie nicht mehr fahrtüchtig sind und sich kein Taxi leisten können) oder eben Autofahren müssen, obwohl sie es vielleicht nicht mehr tun sollten (also die Grenzfälle).

    Ohne Merkzeichen aG bekommt man meines Wissens die Fahrten nicht von der Krankenkasse erstattet.

    Ich wäre daher dafür, dass man die frühere großzügigere Vergabepraxis beim Merkzeichen aG wieder "einführt".


    Hierbei sollte aber nicht allein die Gehfähigkeit eines Menschen bewertet werden, sondern bei Menschen, die aus anderen Gründen kein Auto fahren können, wie eben Menschen mit Störungen der Augenfunktion, sollten ebenfalls ein Merkzeichen bekommen, das dieselben Erleichterungen gewährt, wie das Merkzeichen aG.

    Denn bei Augenproblemen muss man nach den geltenden Regelungen erst erblindet sein, um Erleichterungen zu bekommen.


    Ich selbst habe das Merkzeichen aG auch nicht bekommen: Die Behörde ist in der Ablehnung mit keinem Wort auf die vorgelegten Unterlagen (ärztliche Bescheinigung, Nachweis des Vorliegens der spinozerebellären Ataxie, andere Befunde, etc.) eingegangen. Ich habe leider keinen Widerspruch erhoben, weil ich mir sagte, dann stelle ich eben schnellstmöglich einen weiteren Antrag.


    Ich habe deshalb auch noch keinen Parkausweis.

    Einmal editiert, zuletzt von Mina ()

  • Glück auf

    Bei Parkerleichterungen geht es um die Behinderten, die selbst noch Auto fahren (können und auch müssen), weil sie das Merkzeichen aG noch nicht haben und daher kein Taxi bezahlt bekommen würden. Dazu gehöre auch ich.

    Denn man muss, wenn man das Merkzeichen aG hat, nicht unbedingt mit dem Taxi zum Arzt fahren. Wenn man noch fahrtüchtig ist, fährt man natürlich lieber selbst.

    Hat man infolge des Merkzeichen aG einen Anspruch auf einen Behinderten-Parkplatz, so kann dies den Fußweg vom Parkplatz in eine Klinik erheblich abkürzen und man kann auch beim Aussteigen die Türen richtig öffnen (z. B. auch um einen Rollator vom Rücksitz herauszuholen).


    Also irgendwie liest sich Dein Kommentar gerade etwas komisch für mich.

    Vielleicht liegt es daran das nach dem ersten aG ein "nicht" fehlt. Korrigiere mich bitte wenn es anders ist.


    Zunächst einmal bin ich natürlich von mir ausgegangen. Ich habe das aG schon so lange das es für mich fast unvorstellbar scheint das irgendjemand mit Ataxie es nicht hat. Ich kenne nur Ataxler die es haben.


    Bei Parkerleichterungen geht es um die Behinderten, die selbst noch Auto fahren (können und auch müssen), weil sie das Merkzeichen aG noch nicht haben und daher kein Taxi bezahlt bekommen würden

    Meine Frau hat 100% und kein aG. Fahrten zum Arzt oder zu Therapien übernimmt bei Bedarf die KK.

    per aspera ad astra

  • Zunächst einmal bin ich natürlich von mir ausgegangen. Ich habe das aG schon so lange das es für mich fast unvorstellbar scheint das irgendjemand mit Ataxie es nicht hat. Ich kenne nur Ataxler die es haben.


    Meine Frau hat 100% und kein aG. Fahrten zum Arzt oder zu Therapien übernimmt bei Bedarf die KK.

    Bei gesetzlich Versicherten ist das womöglich so. Ich glaube, dass die gesetzlichen Kassen bei Fahrkosten doch mehr bezahlen.


    Ich bin als frühere Beamtin zu 30 % privat versichert (mit 70 % Beihilfe). Habe auch 100 % + Merkzeichen B und G, nicht aber aG.

    Aber bei der Privatversicherung war es nicht einmal möglich, Fahrkosten zu versichern.

    Bei der Beihilfestelle bekommt man einen Teil der Fahrkosten, aber nur bei Entfernungen über 30 km und wenn es sich um die nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit handelt.


    Hätte ich früher gewußt, was mich mit der Privatversicherung erwartet, ich hätte meine Berufswahl komplett anders getroffen. Ich war Beamtin. Ich habe zuvor 2 Studienplätze deswegen abgesagt, was ich heute als Fehler sehe.

    Meine Privatversicherung hat mich schon oft geärgert und mir (nicht unerhebliche) Leistungen ganz versagt oder grundlos viel zu spät bezahlt, wohingegen die Beihilfestelle diese Leistungen immer bezahlte (zu 70 %, denn 30 % wäre der Anteil der Privatversicherung).

    Also irgendwie liest sich Dein Kommentar gerade etwas komisch für mich.

    Vielleicht liegt es daran das nach dem ersten aG ein "nicht" fehlt. Korrigiere mich bitte wenn es anders ist.

    Meinst Du diesen Satz hier?

    Bei Parkerleichterungen geht es um die Behinderten, die selbst noch Auto fahren (können und auch müssen), weil sie das Merkzeichen aG noch nicht haben und daher kein Taxi bezahlt bekommen würden.

    Ich schrieb doch "noch nicht haben"

  • Glück auf

    Denn man muss, wenn man das Merkzeichen aG hat, nicht unbedingt mit dem Taxi zum Arzt fahren. Wenn man noch fahrtüchtig ist, fährt man natürlich lieber selbst.

    Nein, diesen Satz. Aber ist ja im Grunde auch egal.

    per aspera ad astra

  • Ich meinte mit diesem Satz doch nur, dass man, wenn man das Merkzeichen aG hat, dennoch noch selbst Autofahren kann und nicht zwingend Taxifahrten in Anspruch nehmen muss.

    Letzteres wäre für mich eher eine Ausnahme (solange ich den Führerschein noch nicht abgegeben habe).

  • Deine Situation Mina erinnert mich noch herbe an die Zeiten wo man zu fit für das aG, aber doch schon oft ziemlich erbärmlich unterwegs war, weil man viele Wege zusätzlich in Kauf nehmen mußte, weil halt das parken auf Behindertenparkplätzen nicht möglich war.


    Offen gestanden habe ich es "zum Ende" meiner Autofahrzeit und auch der Berufstätigkeit aus der Not heraus gemacht. Ärger bekam ich keinen, weil die Menschen sahen was mit mir los war, aber die Zeiten waren vor über 20 Jahren erheblich empathischer.


    Ja, es sollte schon eine Art Grauzone oder Duldung geben, wenn man bereits sehr eingeschränkt ist. Wenn ich sehe, das jemand den Behindertenparkplatz mit Rollator oder an Krücken what ever nutzt und erheblich eingeschränkt ist, dann sollte es ok sein.


    Nur Vorsicht. Auch Menschen mit Morbus Chrohn (z.b.) haben Anspruch auf aG. Denen sieht man es nicht an und die bekommen oft Schimpfe ab.

    Liebe Grüße von Manu


    Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert.

    Gichin Funakoshi

  • Nur Vorsicht. Auch Menschen mit Morbus Chrohn (z.b.) haben Anspruch auf aG. Denen sieht man es nicht an und die bekommen oft Schimpfe ab.

    Ich weiß das. Bei diesen Menschen wird das aG anerkannt, weil sie oft schneller zur Toilette müssen, als andere.


    Was mir dazu einfällt, ist, dass es viele Menschen gibt, die Entwässerungsmittel, also Diuretika, einnehmen müssen. Diese müssen auch öfters schnell eine Toilette finden (ich nehme Diuretika und habe entsprechende Erfahrungen) und meines Wissens haben diese aber keinen Anspruch auf das aG. Für mich wäre es aber ein vergleichbarer Fall.

    Bei mir führt dies mittlerweile dazu, dass ich meine Diuretika nur noch nehme, wenn ich das Haus nicht verlassen muss. Denn mit Diuretika sollte man sonst wohl eine dicke Windelhose tragen.


    Ja, es gibt m. E. noch einige Fälle, bei denen man das "aG" auch zugestehen sollte.

    Einmal editiert, zuletzt von Mina ()

  • Bei aller Sympathie für großzügigere Regelungen, wie sollen sie in der Praxis umgesetzt werden? Ohne eine Möglichkeit, die Parkberechtigung bei einem verlassenen Fahrzeug zu signalisieren, gibt es nicht. Und ohne eine amtliche Kennzeichnung ist ein Missbrauch in unserer rücksichtslosen Gesellschaft garantiert.

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • D. h. ihm sollten daher dieselben Vergünstigungen zustehen, die beim Merkzeichen "aG" nur den schwerst Gehbehinderten zustehen.

    Es gibt Kriterien, nach denen man das Merkzeichen "außergewöhnlich Gehbehindert" auch wegen anderer Diagnosen bekommt. Wenn ich mich recht erinnere ist sozusagen die Faustregel, dass man mehr oder weniger gar keinen Meter frei laufen kann. Umschrieben in den Richtlinien ist dies mit 80% des GdB ist eine mobilitätsbezogene Behinderung ist.

    Wenn du mit (ohne?) Rollator noch halbwegs gut zu Fuß bist, trifft dies sicherlich nicht zu.


    Das Menschen wegen erhöhten Harndrangs gehbehindert sind (und das aG deshalb bekommen) ist mir nicht bekannt.

    Ohne Merkzeichen aG bekommt man meines Wissens die Fahrten nicht von der Krankenkasse erstattet.

    Doch, dann ist ggf. mehr Begründung erforderlich. Dass aG ein Taxifreifahrtschein ist, ist mir auch nicht bekannt. Einfacher, bestimmt.


    Meine Versicherung hatte sich vor aG nie komisch damit (PKV und Beihilfe). Wenn jemand rumzickt, ist es die Beihilfe bei mir - also genau anders rum. Dann fehlen auch 70% der Kohlen ;)


    Bei Parkerleichterungen geht es um die Behinderten, die selbst noch Auto fahren (können und auch müssen), weil sie das Merkzeichen aG noch nicht haben und daher kein Taxi bezahlt bekommen würden.

    Nein. Der blaue Parkausweis ist an mich gebunden, nicht an ein Auto. Mit mir als Beifahrer darf das Auto, egal welches, z.B. im Halteverbot stehen - wenn keine andere Möglichkeit besteht!. Ich selber fahre nicht.

    Auch kann man den blauen Ausweis ohne aG bekommen, dass ist aber schwierig zu Begründen.


    Ich stimme dir aber insofern zu, dass einige Menschen einen leichteren Zugang zu Behindertenparkplätzen haben sollten. Der blaue Parkausweiß geht aber (Europaweit!) deutlich darüber hinaus. Daher sind die Auflagen sicherlich so hoch. Die anderen beiden Ausweise (gelb, orange) werden ein bisschen Stiefmütterlich behandelt. Mit 70% statt 80% sind die Auflagen auch vergleichbar hoch. Diese gelten (glaub ich) nur im jeweiligen Bundesland.

    Umlaute sind ueberbewertet!

  • "Der blaue Parkausweis ist an mich gebunden, nicht an ein Auto. Mit mir als Beifahrer darf das Auto, egal welches, z.B. im Halteverbot stehen - wenn keine andere Möglichkeit besteht!. Ich selber fahre nicht."


    seit ich den blauen parkausweis habe und auch habe verlängern lassen, bin ich noch nie danach gefragt worden ob ich überhaupt selbst fahre.

    so langsam dreht sich die ganze diskussion m.e. im kreis.


    danke insbesondere für die beiträge von schleicher und Vogt :thumbup:

    Schöne Grüße, Lori :)






  • Ich hatte hier einen längeren Beitrag geschrieben. Ich bin wohl versehentlich auf eine Taste gekommen und der gesamte Beitrag war weg!

    Ich bin ratlos, weil so etwas nicht passieren darf.

    In manchen Foren sind die Beiträge dann noch aufrufbar. Hier aber wohl nicht. Schade ...

  • Normal speichert die Software den Beitrag schon als Entwurf, z.B. wenn du die Seite neu laedst. Du kannst aber auch Tasten druecken bei denen das dann nicht mehr moeglich ist. Strg+a und Escape z.B.. Dann kann das Forum nix fuer, dass wuerde dir anderswo auch so gehen.

    Wenn du ausversehen Dinge auf die Art geloescht hast, egal wo, ist Strg+z ein Versuch (Rueckgaengig machen). Klappt aber auch nicht in jedem Falle, jetzt ist es aber zu spaet.

    Umlaute sind ueberbewertet!

  • "Rückgängig machen" hatte ich versucht. Aber das ging nicht.


    Es ist öfters schon damit möglich gewesen, dass ich einen versehentlich gelöschten Beitrag wieder einstellen konnte.

    Aber dieses Mal eben nicht und ich kann nicht sagen, auf welche Tasten ich versehentlich gekommen bin.

  • OT

    Wenn ich manches für wichtig erarchte und dran denke, schreib ich auch vorher den Text in Word und füge ihn dann ein.


    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)