Mobilitätshilfe

  • Hallo

    Ich habe einen Antrag auf Mobilitätshilfe für private Taxifahrten gestellt. Doch nun will das Amt wissen warum ich nicht Bus oder Bahn fahre, obwohl ich das alles beim Hausbesuch erklärt habe.

    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mir Tipps geben.🙏🙏

    Habe Ataxie Typ 2, bin auf den Rollstuhl👩‍🦽 angewiesen

    VG 😊

  • Ich habe einen Antrag auf Mobilitätshilfe für private Taxifahrten gestellt.

    Ich denke, der Knackpunkt liegt in dem Wort private Taxifahren zum Arzt zur Therapie oder med. notwendig, wird ja übernommen ........ Vorrauszahlung .... Quittung geben lassen (für Krankentransport)

    Transportschein für den betreffenden Tag beim Hausarzt besorgen ............ Und dann Beides samt Kopie des Behindertenausweises (Merkzeichen aG) bei der KK einreichen

  • Ich habe einen Transportschein fürs Taxi zu den Ärzten und Therapeuten für das ganze Jahr bekommen.

    Der Neurologe hat ihn verordnet und der Schein muß von der KK genehmigt werden.

    Die anderen rein privaten Fahrten sind Privatsache und die macht in meinem Fall nur ein Taxiinternehmen zu sehr hohen Preisen.

  • Hallo

    Ich habe einen Antrag auf Mobilitätshilfe für private Taxifahrten gestellt. Doch nun will das Amt wissen warum ich nicht Bus oder Bahn fahre, obwohl ich das alles beim Hausbesuch erklärt habe.

    Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mir Tipps geben.🙏🙏

    Es geht um einen Antrag auf "soziale Teilhabe", oder?

    Die prüfen immer zuerst, ob man nicht in der Lage ist, mit Bus oder Bahn zu fahren.

    Ich würde daher alle Argumente, die gegen Bus und Bahn sprechen, denen benennen.


    Wenn es um soziale Teilhabe geht, solltest Du auch darauf hinweisen, welche soziale Teilhabe Du so pflegst.

    Da geht es aber weniger um Besuche von Verwandten, sondern eher um die Pflege von sozialen Kontakten mit Freunden und auch die Teilnahme an Veranstaltungen wie Konzerte, wie Zuschauer bei Sportveranstaltungen, evtl. ehrenamtliche Tätigkeiten und einfach alles, wo man auf Mitmenschen trifft.


    Ich weiß, dass man ggf. auch Fahrzeugumbauten beantragen kann, wenn man nur so mit einem Rollstuhl von A nach B kommen würde.

    Es gibt auch Fälle, wo ein behindertengerechtes Fahrzeug von den Behörden finanziert werden musste. Ich weiß von mind. einem Fall, wo ein 6-stelliger Betrag für so ein Fahrzeug gezahlt worden ist.


    Aber man muss dafür "einen langen Atem haben". Ich weiß von einem Fall, der von der Stellung des Antrages bis zur Gewährung des Fahrzeugs in der 2. (!) Instanz 10 Jahre gedauert hat. Ein Fall in Hessen, wo der Kläger in die 2. Instanz gehen musste.


    Ich bin aber kein Experte für diesen Bereich und habe auch nur ein wohl lückenhaftes Laienwissen.

    Vielleicht melden sich noch mehr hier, die sich damit auskennen?

    Einmal editiert, zuletzt von Mina ()

  • Nachtrag:

    Bei der sozialen Teilhabe gibt es auch Einkommens- und Vermögensgrenzen.

    Ein normal großes Haus gehört meist zum "Schonvermögen". Dabei kommt es auf die Zahl der Bewohner und die Hausgröße an.

    Bei Überschreiten der Grenzen sollte man mit dem erhöhten Flächenbedarf durch die Behinderung argumentieren.


    Das sonstige Vermögen darf 2023 61.110 Euro betragen, wobei man bei demnächst beginnenden Reparaturen am Haus, diese Grenze überschreiten darf, wenn man aber schon konkrete Pläne (mit Kostenvoranschlägen) hat. Das habe ich vor Wochen mal im Internet recherchiert.
    Ich übernehme aber keine Haftung für die Richtigkeit dieser Recherchen.

    Hier ist eine Fundstelle, die einige Hinweise enthält mit Links, die ggf. weitere Infos liefern:

    Eingliederungshilfe > Einkommen und Vermögen - Anrechnung - betanet
    Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen - Voraussetzungen für die Leistungen und Informationen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
    www.betanet.de


    Wenn man das Einkommen überschreitet, werden die Leistungen etwas gekürzt. Das muss man im Einzelfall dann ausrechnen.


    Aber erst muss man Leistungen überhaupt bekommen und dafür genug Argumente sammeln.

    Versuchen sollte man das auf alle Fälle.

    Ich bin sicher, dass viele, die einen Anspruch hätten, den aus Unwissenheit oder weil sie keine Energie für ein evtl. Widerspruchsverfahren haben, nicht geltend machen.


    Ich gehe davon aus, dass Sozialverbände wie der VdK sich in der Materie auskennen und ggf. Hilfe leisten könnten.

    Ansonsten gibt es sicher auch Anwälte, die man aufsuchen kann - was aber wohl kostenpflichtig ist.

  • Hallo Finchen


    Hast Du das aG anerkannt? ... und beziehst Du Grundsicherung?


    Dann übernimmt das Amt private Fahrten (Natürlich nur im Rahmen einer bestimmten Summe und am liebsten nur innerhalb der eigenen Stadt) mit den Fahrdiensten für Menschen mit Behinderungen.


    Nun lebe ich in Essen NRW und da ist es kein größeres Problem einen Fahrdienst zu bekommen. Das kann bei dir ganz anders sein, das wäre vielleicht ein Argument, das es bei dir nicht genügend Fahrdienste gibt?


    Gerne hätte ich auch lieber die Taxi Variante. Und wenn es nur einmal im Monat wäre. Daher gutes Gelingen!


    Im Grunde hindert unter gewissen Umständen die Ataxie Erkrankung sich im Bus oder Bahn ausreichend festhalten zu können. Mir persönlich reichte eine einzige Straßenbahnfahrt schon vor 10 Jahren um mich dem nicht mehr aussetzen zu wollen.


    Im Rollstuhl kann auch die Begleitung in den Öffis sehr notwendig sein. Die hat man ja nicht immer, da denke ich, das könnte auch ein Argument sein, wenn man alleine von A nach B muß.

    Liebe Grüße von Manu


    Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert.

    Gichin Funakoshi