Positives Beispiel: Eisenbahnges. Ostseelandverkehr

  • Bis vor kurzem stand die Aussage der Nichtbundeseigenen Eisenbahngesellschaft Ostseelandverkehr GmbH (OLA) im Raum, dass bei ihr nur auf den "eigenen" Strecken Reisende mit Mobilitätseinschränkungen unabhängig vom persönlichen Streckenverzeichnis kostenfrei befördert werden. Dies, so bekräftigen das Team des Mobilitätsportal, widerspricht den Regelungen des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX).


    So haben sich also Marco Krings und Jörg Sawatzki wieder einmal auf den Weg durch den Dschungel von Zuständigkeiten, Ministerien und Aufgabenträgern begeben und für eine klare Aussage gekämpft. Und dies mit dem Ergebnis, dass die OLA nun auf allen Strecken vollständig den Nachteilsausgleich "Unentgeltliche Beförderung" Schwerbehinderter anerkennt. Die entsprechende Information dazu ist auf der von Mobilitätsportal Info zu sehen.


    Quelle: Kobinet

  • Marion.N

    Hat das Thema in den Papierkorb verschoben.