wie bekomme ich das zeichen aG?

  • hallo,
    habe beim versorgungsamt einen antrag für aG gestellt.
    wurde aber abgelehnt.jetzt will ich es noch mal versuchen.
    muß ich auf was bestimmtes achten?
    danke
    sabine

  • Hallo Sabine,


    habe Deine Frage eben erst gelesen.


    Das mit dem aG ist nicht so ganz einfach.
    Ambesten bringst Du ein Attest von einem Uniprofessor (natürlich möglichst aktuell!), soweit ich weiß, ist es wichtig, dass drinsteht, dass man maximal 300 m laufen kann. (Woher diese Grenze mit den 300 m kommt, weiß ich auch nicht, hat mir mal jemand erzählt.)


    Bei einer erneuten Ablehnung einfach ein halbes Jahr warten, dann kannst Du einen Verschlechterungsantrag stellen.


    Ach ja, meines Wissens muss man für aG auch zusätzlich 90% GdB haben.


    Viel Erfolg!


    Monika

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Nein Muß man nicht ich, habe aG und bin zu 50% Behindert.
    Der Ausweiß war 15 Jahre gültig und wurde gerade auf Lebenszeit verlängert, übrigens ich kann mehr als dreihundert meter gehen.
    Lg Manuela:)

  • Am besten bei der Antragsstellung die behandelnden Uni-Ärzte angeben. Dort wird dann nachgefragt - und es wird oft die entsprechende Aussage von den Ärzten dort gemacht.

    Dann sollte es klappen!

  • hallo alle zusammen,
    vielen dank,aber die aussichten sind wirklic gering.ich fahre nächste woche erst mal in urlaub und dann werde ich anfang mai noch mal ein formular beim versorgungsamt holen und es noch einmal versuchen.
    vielen dank an VOGT,wenn man das liest,und die bürokraten sich ganz fest daran orientieren,was bleibt einem dann eigentlich?
    tschüß bis bald
    sabine

  • Noch eine neue Auskunft zum Thema aG:


    Meine Neurologin meinte unser Versorgungsamt genehmigt das aG nur bei einer Gehfähigkeit von unter 20m mit Rollator!:cool:
    Sogar ein verordneter Rollstuhl reiche nicht aus! Man könnte ja eventuell trotzdem noch die 20m gehen!!


    Wieso ich dann ab und zu Leute sehe, die aus dem Auto aussteigen und frei herumspringen können - wer weiß, wo die ihr aG Schild herhaben?:confused:


    LG
    Dani

  • Hallo Sabine !

    Bei mir war es eigentlich ganz einfach das Zeichen "ag" zu bekommen. Die Frage im Antrag war, ob ich zum verlassen des Hauses einen Rollstuhl benötige, dies konnte ich mit ja beantworten.
    In der Wohnung laufe ich selbständig, muß mich jedoch festhalten.

    Liebe Grüße von Kerstin

  • Unser Neurologe hat so ähnlich (doof) geantwortet. Er meinte, man bekommt das aG nur, wenn man beide! Beine amputiert bekommen habe, sonst gar nicht.


    Letztendlich entscheiden die im Amt, wer es bekommt. Die Richtlinien sind meines Erachtens von Bearbeiter und dessen Laune abhängig bzw. flexibel.


    Wir haben mit jedem Einspruch wegen Ablehnung die Gehstrecke verkürzt (ensprach auch den Tatsachen) und bei ca. 20 m war de Bescheid dann tatsächlich positiv.

  • Unser Neurologe hat so ähnlich (doof) geantwortet. Er meinte, man bekommt das aG nur, wenn man beide! Beine amputiert bekommen habe, sonst gar nicht.



    Genau das steht ja auch in den Hinweisen des Versorgungsamtes (s. link im Beitrag von Vogt, oben). Vergleichsmaßstab soll ein Doppeloberschenkelamputierter sein!



    Wie legt ihr die Laufstrecke von 20m zurück? Mit Rollator? Ich will nämlich auch einen Verschlimmerungsantrag stellen und könnte es versuchen aG zu bekommen! Es wäre schon schön, dichter an die Eingänge der Supermärkte heranfahren zu können. Auch bei den Arztpraxen ist ein Behindertenparkplatz viel näher dran!


    Ich befürchte, es hat nur mit dem jeweiligen Sachbearbeiter zu tun! Denn manche (Glücklichere!) haben ja aG bekommen, obwohl sie im Haus noch ohne Hilfsmittel "gehen" können!:(:(


    LG
    Dani

  • Liebe Dani,



    in dem Merkblatt vom Versorgungsamt heißt es:
    ....Hierzu zählen:
    Querschnittgelähmt, Doppeloberschenkelamputierte...
    sowie andere schwerbehinderte Menschen, die auch aufgrund von Erkrankungen dem angeführten Personenkreis zuzuordnen sind.


    Hier findest Du Merkmale für das Merkzeichen aG.


    Du hast schon Recht, zum Teil ist es bei solchen Fällen auch Ermessenssache vom zuständigen Sachbearbeiter des Versorgungsamtes.
    Also einfach Verschlechterungsantraag für den Schwerbehindertenausweis stellen, unbedingt noch dieses Jahr, dann gilt der eventuell erhöhte Steuerfreibetrag noch dieses Jahr!


    Liebe Grüße


    Monika

    Glück hängt nicht davon ab,
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    es hängt nur davon ab, was du denkst.

    Einmal editiert, zuletzt von zauberfee ()

  • Micha geht die Strecke nur mit Hilfe, also helfende Hand oder Rollator. Allein gehts schon eine Weile nicht mehr.
    Geschrieben haben wir: max. 20 m unter größter Anstrengung


    Wir drücken die Daumen, daß es klappt

  • Mein Verschlechterungsantrag ist durch!
    Von 50 auf 80% Schwerbehinderung, und zusätzlich zum G noch ein B.


    Kein aG, denn ich sei nicht gleichzusetzen mit einem Doppeloberschenkelamputierten! Egal, ob ich ohne Hilfe nicht mal 10 m gehen kann. Na ja, das ist wohl wirklich nur vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig!


    Beim nächsten Antrag versuch ichs eben nochmal. Oder meint ihr, ein Widerspruch sei lohnend?


    LG
    Dani

    Einmal editiert, zuletzt von Hugoline ()

  • Also Widerspruch auf jeden Fall.
    Und dann kann ich dir nur den VdK mit seinen Sozial-Anwälten empfehlen - wenn der blosse Widerspruch nicht genügt, die Drohung mit dem Sozialgericht ist für die Versorgungämter schon ausreichend, notfalls klagen, als VdK-Mitglied kostet es nix.
    Schlag dem VA auch eine Begutachtung durch den MDK vor.
    Immer kämpfen, es lohnt sich für den blauen Parkausweis!

    LG Ecki

    ======================================

    Fang NIE an Aufzuhören
    aber hör NIE auf Anzufangen!!

    =================================:confused: ==

    • Offizieller Beitrag

    ich stimme ecki zu, da deine krankheit ja progressiv ist, wirst du über kurz oder lang heilfroh über den blauen parkausweis sein!


    beim widerspruch am besten den herrschaften gleich einen termin setzen (z.b. drei monate), bis zu dem sie deinen widerspruch bearbeiten können. falls sie den termin nicht einhalten, mit der klage vor dem soziagericht drohen!


    bei mir hatte das (am ende der frist) erfolg, ich bekam damals (2003) als erstantrag GdB 80, B, G und aG und B (nachdem sie im ersten bescheid nur nen GdB von 50 und G rausrücken wollten). manchmal hat man das gefühl, dass die sachbearbeiter die behindertenparkplätze selber bauen müssen, so knickerig wie sie mit der aG-vergabe sind!


    lg, sabine

  • . Oder meint ihr, ein Widerspruch sei lohnend?

    LG
    Dani


    ja Dani lohnenswert auf jeden Fall!
    ..schließe mich Sabine`s und Ecki`s Post an...dem ist nichts mehr hinzuzufügen...
    Kämpfen und hartnäckig am Ball bleiben lohnt sich immer.

    bacio da bionda

  • Ich kann Dir auch nur zu einem Widerspruch raten.


    Bei mir hatte damals (2004), als ich ja noch ohne Rollator rumgewaackelt bin, die Aussage Erfolg, dass ich zwar noch weitere Strecken als 100 m laufen könne, aber sobald ich etwas zusätzlich tragen müsse (beim Einkaufen ja unerlässlich, schrumpft die Strecke auf wenige Meter zusammen.
    Dein Neurologe kann Dir das sicher schriftlich bestätigen.


    Viel Erfolg!

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Hi Dani! Lege Widerspruch ein. Dein Neurologe wird noch mal eine Begutachtung machen müssen.Mit 80 % GdB und wenn so schlecht laufen kann, ist man doch aussergewöhnlich gehbehindert. Gib nicht auf.
    LG Daggi