Einleitung
Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen
Nachteilsausgleiche beanspruchen. Dieser Anspruch setzt voraus, dass die
Schwerbehinderteneigenschaften durch einen Schwerbehindertenausweis
oder einen Feststellungsbescheid nachgewiesen werden. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind im Sozialgesetzbuch IX (Teil II) geregelt.